Dark Watchett
wer sich im Kreise dreht, ja der hat es so gewählt
- Registriert
- 23 Januar 2015
- Beiträge
- 736
Hallo,
meine Internetrecherche hat hierzu leider nichts richtig Aktuelles ergeben. In der Vergangenheit war es ja so geregelt, dass eine Fischausfuhr über dem Maximalwert (legal) gar nicht möglich war.
Wisst ihr, ob das zwischenzeitlich geändert wurde, sprich ich analog z.B. einer Alkoholverzollung einfach eine gefangene Mehrmenge von 18 + x kg irgendwie legal ausführen kann?
Danke vorab und Gruß
Dirk
meine Internetrecherche hat hierzu leider nichts richtig Aktuelles ergeben. In der Vergangenheit war es ja so geregelt, dass eine Fischausfuhr über dem Maximalwert (legal) gar nicht möglich war.
Wisst ihr, ob das zwischenzeitlich geändert wurde, sprich ich analog z.B. einer Alkoholverzollung einfach eine gefangene Mehrmenge von 18 + x kg irgendwie legal ausführen kann?
Danke vorab und Gruß
Dirk