Möglichkeit einer Fischausfuhr über Maximalwert?

Dark Watchett

wer sich im Kreise dreht, ja der hat es so gewählt
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23 Januar 2015
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Hallo,

meine Internetrecherche hat hierzu leider nichts richtig Aktuelles ergeben. In der Vergangenheit war es ja so geregelt, dass eine Fischausfuhr über dem Maximalwert (legal) gar nicht möglich war.

Wisst ihr, ob das zwischenzeitlich geändert wurde, sprich ich analog z.B. einer Alkoholverzollung einfach eine gefangene Mehrmenge von 18 + x kg irgendwie legal ausführen kann?

Danke vorab und Gruß
Dirk
 
Bei Kontrolle ist man die überzählige Menge trotz Strafe auch gleich noch los.
 
Schade, dass es da keine Möglichkeit gibt, würde das selbstverständlich bezahlen, esse schließlich gerne Fisch und bei selbst gefangen muss man sich keine Gedanken um die Herkunft des Fischs machen.
 
Da bist du mit Sicherheit nicht allein
 
Hallo an die Gemeinde hier
Da hätte ich auch gleich nochmal ne Frage. Wie wird das Kontrolliert wenn man mehr als 2 mal in Norge war und Fisch mitnehmen will
Ist ja verboten aber wie kontrollieren Sie das. Am Zoll rückwärts wird meist ja nur auf den zettel geschaut mehr nicht, bis jetzt.
Wollte nächstes Jahr 3 mal hochfahren.
Danke schonmal Sven
 
Schade, dass es da keine Möglichkeit gibt, würde das selbstverständlich bezahlen, esse schließlich gerne Fisch und bei selbst gefangen muss man sich keine Gedanken um die Herkunft des Fischs machen.
Ich esse auch gerne Fisch und wenn ich pro Portion 300 g rechne, würde es für die 18 kg die wir mitnehmen dürfen für 60 Portionen reichen. Also mehr als einmal pro Woche für über ein Jahr Fisch aus Norwegen.
 
Also für mich und meine Frau reichen 18 kg fast ein Jahr und mehr brauche ich auch nicht, es sei denn man fährt zweimal so wie wir in diesem Jahr.
 
Hallo,
Es ist aber erlaubt Seefisch zu kaufen und den auch mit auszuführen.
Man muss es nur nachweisen können.
Gruß, Leo
 
Wie wird das Kontrolliert wenn man mehr als 2 mal in Norge war und Fisch mitnehmen will?
Ist ja verboten aber wie kontrollieren Sie das? Am Zoll rückwärts wird meist ja nur auf den zettel geschaut mehr nicht, bis jetzt.
Wollte nächstes Jahr 3 mal hochfahren.
Berechtigte Frage! Prinzipiell musst du ja während deines Urlaubs dein "Fangstdagbok – Logbook – Fangliste" in doppelter Ausführung führen. Ein Exemplar gibst du am Urlaubsende ab und eines nimmst du für eine evtl. Kontrolle durch den Zoll bei Ausreise mit.
Dein Vermieter hat die Pflicht, deine Fänge ans Fiskeridirektoratet hochzumelden und auf dem Zettel steht zumindest dein Name. Ob er (als immerhin registrierter Anlagenbetreiber) nun auch noch deine Adresse angeben muss, weiß ich nicht. Das wäre aber aus meiner Sicht der einzige Weg, das ordentlich zu kontrollieren.
Aber ob der Datenschutz das hergibt, weiß ich nicht. Vielleicht meldet sich ja noch einer unserer "registrierten Vermieter" dazu zu Wort
 
Danke.
Das mit dem F direktorat weiß ich ja, gebe auf dem Zettel den wir haben nur mein Nahme an. Was der Vermieter macht weiß ich leider noch nicht, frage ihn nächste Woche wenn wir oben sind.
Es geht mir auch nicht um Massen an Fisch, sondern mehr darum wir fahren in Familie 2 mal und da nächstes Jahr leider Bornholm ausfällt ( weil wir zu langsam wahren mit buchen) und auf Langeland auch nicht mehr soviel geht, wollte ich mal meine Dänemark Truppe nach Norge überreden. Ich könnte zwar nur für die anderen fangen und mir die Natur anschauen aber etwas Fisch wäre nicht schlecht.
Naja muss ich mal schauen was wir sonst noch machen könnten.
Gruß Sven
 
Berechtigte Frage! Prinzipiell musst du ja während deines Urlaubs dein "Fangstdagbok – Logbook – Fangliste" in doppelter Ausführung führen. Ein Exemplar gibst du am Urlaubsende ab und eines nimmst du für eine evtl. Kontrolle durch den Zoll bei Ausreise mit.
Dein Vermieter hat die Pflicht, deine Fänge ans Fiskeridirektoratet hochzumelden und auf dem Zettel steht zumindest dein Name. Ob er (als immerhin registrierter Anlagenbetreiber) nun auch noch deine Adresse angeben muss, weiß ich nicht. Das wäre aber aus meiner Sicht der einzige Weg, das ordentlich zu kontrollieren.
Aber ob der Datenschutz das hergibt, weiß ich nicht. Vielleicht meldet sich ja noch einer unserer "registrierten Vermieter" dazu zu Wort
Ich weiß ja nicht wer euch das erzählt hat mit dem Doppeltem ausfüllen. Ich muß lediglich die Gefangenen Fische und die Zurückgesetzten per Online ans Direktoriat melden. Niemand interessiert den Namen und den kann ich auch nicht angeben. Lediglich die gefangenen Fische in dem Zeitraum zählen und das auch von mehreren Truppen zusammengefast. Dieses muß einmal im Monat erfolgen und nicht für jede Truppe einzeln.
 

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