Matze1983
Stammnaffe
Hallo Leute,
ich habe heute eine böse Überraschung erlebt, als ich meine Rolle (Shimano Ocea Conquest 301HG), die ich aus Japan von Digitaka bestellt hatte, vom Zollamt in Wiesbaden abholen wollte. Um es vorwegzunehmen: die Rolle musste dort bleiben und wird zurück nach Japan geschickt.
Hintergrund: Die Rolle darf nicht in die EU eingeführt werden, weil zum Einen keine deutsche Bedienungsanleitung beiliegt und auch keine Erklärung / kein Nachweis eines für das Produkt benannten verantwortlich Handelnden in der EU. Dieser verantwortlich Handelnde sei wichtig, wenn es zu Haftungsfragen kommen sollte, und ohne einen solchen Nachweis dürfe die Rolle nicht in die EU eingeführt werden.
Es viel mir schwer das einfach so hinzunehmen, und ich habe wirklich alles versucht, die Beamten davon zu überzeugen, dass ein solcher Nachweis bei einer Angelrolle, die rein mechanisch funktioniert und keine elektronischen Bauteile beinhaltet doch eigentlich überflüssig sei. Auch meine Bereitschaft schriftlich zu versichern, dass ich das Produkt nicht auf deutschem Boden sondern ausschließlich zum Angeln in Norwegen einsetzen möchte, brachte mich nicht weiter.
Da die Rolle wegen zollrechtlicher Bestimmungen nur noch drei Tage im Zollamt aufbewahrt werden könne und ich keine Chance gesehen habe, die fehlenden Unterlagen, die der Zoll auch nochmal von einem Sachverständigen in demselben knappen Zeitraum überprüfen lassen wollte, rechtzeitig zu beschaffen, habe ich vor Ort zähneknirschend kapituliert. Die Rolle geht jetzt zurück. Den Zollkollegen tat das augenscheinlich Leid, ihnen seien aber die Hände gebunden und sie hatten gerade in letzter Zeit öfters diese Probleme. Auf meine Frage, weshalb im Prinzip derselbe Sachverhalt (vor etwa einem halben Jahr hatte ich mir vom selben Lieferanten eine Biomaster 6000SW bestellt, die beim Zollamt in Darmstadt gelandet ist) anders eingeschätzt wurde und ich die Rolle nach Bezahlung vom Zoll und Einfuhrumsatzsteuer mitnehmen durfte, wurde mir mitgeteilt, dass die Kollegen in Darmstadt möglicherweise etwas lockerer mit den Vorschriften umgehen würden, da ein anderes Regierungspräsidium zuständig sei.
Ich bin zutiefst geknickt und habe jetzt nur noch einen Monat Zeit, mir eine Alternative zur Ocea Conquest 301Hg zuzulegen. Wer zufällig so eine noch bei sich daheim rumfliegen und in halbwegs gutem Zustand abzugeben hat, ich würde sie sofort nehmen .
Ansonsten kann ich allen, die ebenfalls in Erwägung ziehen, eine Rolle oder andere Ware aus dem Nicht-EU Ausland zu beziehen, wärmstens empfehlen, die beanstandeten Punkte vorab beim Kauf abzuklären oder zumindest eine Versandadresse zu benennen, die weit vom Zollamt Wiesbaden entfernt ist.
Beste Grüße,
Matze
ich habe heute eine böse Überraschung erlebt, als ich meine Rolle (Shimano Ocea Conquest 301HG), die ich aus Japan von Digitaka bestellt hatte, vom Zollamt in Wiesbaden abholen wollte. Um es vorwegzunehmen: die Rolle musste dort bleiben und wird zurück nach Japan geschickt.
Hintergrund: Die Rolle darf nicht in die EU eingeführt werden, weil zum Einen keine deutsche Bedienungsanleitung beiliegt und auch keine Erklärung / kein Nachweis eines für das Produkt benannten verantwortlich Handelnden in der EU. Dieser verantwortlich Handelnde sei wichtig, wenn es zu Haftungsfragen kommen sollte, und ohne einen solchen Nachweis dürfe die Rolle nicht in die EU eingeführt werden.
Es viel mir schwer das einfach so hinzunehmen, und ich habe wirklich alles versucht, die Beamten davon zu überzeugen, dass ein solcher Nachweis bei einer Angelrolle, die rein mechanisch funktioniert und keine elektronischen Bauteile beinhaltet doch eigentlich überflüssig sei. Auch meine Bereitschaft schriftlich zu versichern, dass ich das Produkt nicht auf deutschem Boden sondern ausschließlich zum Angeln in Norwegen einsetzen möchte, brachte mich nicht weiter.
Da die Rolle wegen zollrechtlicher Bestimmungen nur noch drei Tage im Zollamt aufbewahrt werden könne und ich keine Chance gesehen habe, die fehlenden Unterlagen, die der Zoll auch nochmal von einem Sachverständigen in demselben knappen Zeitraum überprüfen lassen wollte, rechtzeitig zu beschaffen, habe ich vor Ort zähneknirschend kapituliert. Die Rolle geht jetzt zurück. Den Zollkollegen tat das augenscheinlich Leid, ihnen seien aber die Hände gebunden und sie hatten gerade in letzter Zeit öfters diese Probleme. Auf meine Frage, weshalb im Prinzip derselbe Sachverhalt (vor etwa einem halben Jahr hatte ich mir vom selben Lieferanten eine Biomaster 6000SW bestellt, die beim Zollamt in Darmstadt gelandet ist) anders eingeschätzt wurde und ich die Rolle nach Bezahlung vom Zoll und Einfuhrumsatzsteuer mitnehmen durfte, wurde mir mitgeteilt, dass die Kollegen in Darmstadt möglicherweise etwas lockerer mit den Vorschriften umgehen würden, da ein anderes Regierungspräsidium zuständig sei.
Ich bin zutiefst geknickt und habe jetzt nur noch einen Monat Zeit, mir eine Alternative zur Ocea Conquest 301Hg zuzulegen. Wer zufällig so eine noch bei sich daheim rumfliegen und in halbwegs gutem Zustand abzugeben hat, ich würde sie sofort nehmen .
Ansonsten kann ich allen, die ebenfalls in Erwägung ziehen, eine Rolle oder andere Ware aus dem Nicht-EU Ausland zu beziehen, wärmstens empfehlen, die beanstandeten Punkte vorab beim Kauf abzuklären oder zumindest eine Versandadresse zu benennen, die weit vom Zollamt Wiesbaden entfernt ist.
Beste Grüße,
Matze