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Lieferung einer Rolle aus Japan - zollrechtliches Einfuhrverbot

Matze1983

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2 Dezember 2018
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223
Alter
40
Ort
Ober-Josbach (Niedernhausen)
Hallo Leute,

ich habe heute eine böse Überraschung erlebt, als ich meine Rolle (Shimano Ocea Conquest 301HG), die ich aus Japan von Digitaka bestellt hatte, vom Zollamt in Wiesbaden abholen wollte. Um es vorwegzunehmen: die Rolle musste dort bleiben und wird zurück nach Japan geschickt.

Hintergrund: Die Rolle darf nicht in die EU eingeführt werden, weil zum Einen keine deutsche Bedienungsanleitung beiliegt und auch keine Erklärung / kein Nachweis eines für das Produkt benannten verantwortlich Handelnden in der EU. Dieser verantwortlich Handelnde sei wichtig, wenn es zu Haftungsfragen kommen sollte, und ohne einen solchen Nachweis dürfe die Rolle nicht in die EU eingeführt werden.

Es viel mir schwer das einfach so hinzunehmen, und ich habe wirklich alles versucht, die Beamten davon zu überzeugen, dass ein solcher Nachweis bei einer Angelrolle, die rein mechanisch funktioniert und keine elektronischen Bauteile beinhaltet doch eigentlich überflüssig sei. Auch meine Bereitschaft schriftlich zu versichern, dass ich das Produkt nicht auf deutschem Boden sondern ausschließlich zum Angeln in Norwegen einsetzen möchte, brachte mich nicht weiter.

Da die Rolle wegen zollrechtlicher Bestimmungen nur noch drei Tage im Zollamt aufbewahrt werden könne und ich keine Chance gesehen habe, die fehlenden Unterlagen, die der Zoll auch nochmal von einem Sachverständigen in demselben knappen Zeitraum überprüfen lassen wollte, rechtzeitig zu beschaffen, habe ich vor Ort zähneknirschend kapituliert. Die Rolle geht jetzt zurück. Den Zollkollegen tat das augenscheinlich Leid, ihnen seien aber die Hände gebunden und sie hatten gerade in letzter Zeit öfters diese Probleme. Auf meine Frage, weshalb im Prinzip derselbe Sachverhalt (vor etwa einem halben Jahr hatte ich mir vom selben Lieferanten eine Biomaster 6000SW bestellt, die beim Zollamt in Darmstadt gelandet ist) anders eingeschätzt wurde und ich die Rolle nach Bezahlung vom Zoll und Einfuhrumsatzsteuer mitnehmen durfte, wurde mir mitgeteilt, dass die Kollegen in Darmstadt möglicherweise etwas lockerer mit den Vorschriften umgehen würden, da ein anderes Regierungspräsidium zuständig sei.

Ich bin zutiefst geknickt und habe jetzt nur noch einen Monat Zeit, mir eine Alternative zur Ocea Conquest 301Hg zuzulegen. Wer zufällig so eine noch bei sich daheim rumfliegen und in halbwegs gutem Zustand abzugeben hat, ich würde sie sofort nehmen :a010:.

Ansonsten kann ich allen, die ebenfalls in Erwägung ziehen, eine Rolle oder andere Ware aus dem Nicht-EU Ausland zu beziehen, wärmstens empfehlen, die beanstandeten Punkte vorab beim Kauf abzuklären oder zumindest eine Versandadresse zu benennen, die weit vom Zollamt Wiesbaden entfernt ist.

Beste Grüße,
Matze
 
Hallo Matze. Ich habe dies auch schon berichtet.
Siehe meinen Beitrag
Probleme mit Zollamt Wiesbaden; Bestellung bei Digitaka
 
Sorry von mir.

Das Problem würde hier im Forum schon sehr ausreichend behandelt. Ich meine Harder hat sich sehr ausführlich über dieses Thema ausgelassen und Tacklekimg konnte da mit dem Schreiben helfen. Bin mir nicht mehr ganz sicher schon etwas länger her
 
Die Behördenwillkür in Wiesbaden sucht seinesgleichen. Ich habe genau dieselben Erfahrungen mit diesen Herrschaften gemacht. Letzendlich hat mir Marcel von Tackleking weitergeholfen indem er eine BE zur Verfügung gestellt hat und mir etwas für den Zoll geschrieben hat. Bei denen hat man das Gefühl " Vorsicht Kundschaft"
Ich mach zukünftig einen weiten Bogen um diese Dre.....sbehörde.
 
...aber eigentlich sollte man sie weiter beschäftigen damit die mal ins rotieren kommen.
.....Sorry aber bei dem Thema schwillt mir der Kamm
 
Aus konkretem Anlass habe ich bei meinem Zollamt auch nachgefragt: das Freihandelsabkommen hat für uns Privatleute eigentlich nur die Auswirkung, dass Importe auch bei einem Umfang (Ware + Versandkosten) ÜBER (!) 150 Euro kein Zoll (3,7 %) erhoben wird. Auf die 19 % EuSt (Einfuhrumsatzsteuer) hat es keine Auswirkung... alles unter 27 Euro wird nachwievor durchgewunken...
 
Hallo @Matze1983,

und das Handelsabkommen zwischen der EU und Japan, das seit 1. Feb in Kraft getreten ist, hilft da nicht?

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/freihandelsabkommen-japan.html

Gruß,
Roy
Hi Roy,
leider geht's da wohl mehr um den Abbau von tarifären Handelshemmnissen, nicht aber um solche Dinge wie Produkthaftung (bin da aber auch kein Experte). Ich hatte das vor einiger Zeit auch mal kurz gegoogelt, weil ich dachte, dass ich so um die Einfuhrabgaben rumkomme. Ich weiß nicht mehr wieso, aber für meine Angelrollenbestellung habe ich da keinen Nutzen draus ableiten können.
LG, Matze
 
Hi,
kurzes Update von meiner Seite: Es hat leider nicht geklappt. Die Post hatte die Rolle schon beim Zoll abgeholt, bevor Marcel helfen konnte. Danke an alle für die Kommentare und Unterstützung. Ich habe mir eben auf Basis Eurer Hinweise auch mal den Blog von Buttmann aus 2017 reingezogen. Das liest sich ja wie ein Krimi. Das Wiesbadener Zollamt scheint schon etwas speziell zu sein. Freut mich, dass es da wenigestens ein Happy End gab. Naja, ich werde schon noch irgendwo eine passende Rolle für mich finden :-).
 
Hi,
kurzes Update von meiner Seite: Es hat leider nicht geklappt. Die Post hatte die Rolle schon beim Zoll abgeholt, bevor Marcel helfen konnte. Danke an alle für die Kommentare und Unterstützung. Ich habe mir eben auf Basis Eurer Hinweise auch mal den Blog von Buttmann aus 2017 reingezogen. Das liest sich ja wie ein Krimi. Das Wiesbadener Zollamt scheint schon etwas speziell zu sein. Freut mich, dass es da wenigestens ein Happy End gab. Naja, ich werde schon noch irgendwo eine passende Rolle für mich finden :-).
was macht denn nun die post mit der rolle?
 
Mir erscheint die Aufbewahrung sehr kurz. 2017 waren dies 2 Wochen, allerdings musste man nach 3 Tagen pro Tag einen Betrag x zahlen.
Wie ist die Regelung heute?
 
Mir erscheint die Aufbewahrung sehr kurz. 2017 waren dies 2 Wochen, allerdings musste man nach 3 Tagen pro Tag einen Betrag x zahlen.
Wie ist die Regelung heute?
Eigentlich 2 Wochen ( in Heidelberg beim Zoll) steht auch auf den „Post Papier „
 
In meinem Anschreiben stand 10 Tage. Jeder Tag Einlagerung kostet 50cent. Ich kam am 7. Tag, da mir aber das Zollamt verklickert hat, dass selbst wenn ich die Dokumente kurzfristig beschaffen kann alleine die Prüfung des Gutachters schon mehrere Tage dauern kann, hatte ich direkt kapituliert und vor Ort noch die Annahmeverweigerung weg. fehlender Zollpapiere unterschrieben, um das Thema für mich abzuhaken. Das war im Nachhinein ein Fehler, denn mit Marcels Angebot mir zu helfen hätte eine gute Restchance bestanden, die zu überzeugen. Davon hätte ich an dem Morgen beim Zoll aber gar nicht zu träumen vermocht. Jetzt ist der Zug abgefahren.
 
Tut mir leid für dich. Prüfung durch einen Gutachter.....das ist doch ein Scherz...was soll der begutachteten?.....das ist ne Angelrolle zum angeln von Fisch .:abgelehnt::abgelehnt::abgelehnt:
 
Ich hatte die Zollbeamten so verstanden, dass die Aufgabe des Gutachters darin besteht, die Echtheit der vorgelegten Dokumente und der darin enthaltenen Inhalte zu prüfen, bspw. durch telefonische oder schriftliche Nachfrage, bei dem benannten Produktverantwortlichen. Insofern kann ich nur allen raten, bei solchen Importen aus dem Nicht-EU-Ausland eine Versandadresse anzugeben, die weit weg von der Stadt Wiesbaden ist. Das erhöht zumindest die Chance, dass die Ware innerhalb der Abholfrist importiert werden kann.
 
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