Ich will ja nicht nerven, aber .........

angelzicke

angelzicke
Registriert
22 Februar 2004
Beiträge
2.464
Alter
56
Ort
WARSTEIN
Kann mir jemand mal kurz und knapp sagen ob es die Schwimmwestenpflicht gibt ....AUCH unter der vorraussetzung das der Floater da drunter mehr als 50N Auftrieb hat !
Jaaa, ich habe die Suchfunktion benutzt und es gibt etliche Seiten damit !! Aber irgendwie kam oft die Grenze mit den 50N Auftrieb zum Vorschein !
Das es aus Menschlicher Sicht immer GUT ist eine Weste zu tragen das weiss ich......ich möchte nur wissen wie es Gesetzlich geregelt ist !!!
Der Anzug eines Bekannten hat 111 N ....daher kam die Frage auf ....ob er eine Weste tragen muß !!
Irgendwie ist das Thema an mich vorbei gerauscht !!

Danke ...Angelzicke
 
Ja ist Pflicht
 
Ich meine da steht nur etwas von Schwimmhilfe.
 
Rechnet einfach mal N (Newton) in kg (Kilogramm) um und überlegt mit wie viel ihr euch sicher fühlt.

Es geht hierbei um Auftrieb im Wasser, die kg Anzahl muss also nicht dem eigenen Körpergewicht entsprechen, aber man kann sich das ca. in Liter Luft unter Wasser vorstellen.
Wenn das also z.b. 10 kg entspricht, sind das etwa 10 Liter Luft die einem als Schwimmhilfe dienen.
 
Auch mit dem Floater ...der 111n hat ?
Nach der aktuellen Regelung muss eine Weste während der Bootsfahrt getragen werden, egal ob Du einen Floater (egal mit welchem Auftrieb) trägst oder in Shorts und T-Shirt unterwegs bist.:a010:Wenn Du allerdings mit dem Boot nicht aktiv fährst sondern ankerst oder treibst besteht diese Westenpflicht gesetzlich meines Wissens nicht mehr (obwohl sie dann aus Sicherheitsaspekten genauso viel Sinn macht wie bei der eigentlichen Fahrt).
Einzige Ausnahme für die gesonderte Westenpflicht sind meines Wissens Floater bei denen schon von vornherein eine Automatik-Weste integriert ist, wie z.B. dern Ki-Suit von Ki-Elements.

Korrigiert mich gerne wenn ich da mit meiner Erinnerung mit der Realität "über Kreuz" bin :a010:
 
In der Fragestellung ging es nach meinem Verständnis um die rechtliche Sicherheit. Es steht das eine geignete Schwimmausrütung zu tragen ist. Also sollte ein Floater dem Gesetz reichen, ob er es in einer Notfall Situation auch tut ist eine andere Sache, um die es hier nicht ging.
 
Also gibt es die "Westenpflicht" nicht? Sondern es muß eine geeignete Schwimmausrüstung sein !!??
 
Okay, das wäre ja schon mal gut zu wissen bei 30Grad in der Sonne.....
Aber bedenke, dass das Wasser in NO auch im Sommer selbst in Mittelnorwegen selten über 14° C hat. Wenn man bei Hitze draussen "im Bach" landet, ist das ohne Anzug auch ganz schön "zapfig":eek1:.
Und eine Automatikweste, richtig eingestellt auf Deinen Körper, behindert kaum und macht bzgl. Wärme auf dem Boot auch keinen echten Unterschied mehr:a010:
 
In der Fragestellung ging es nach meinem Verständnis um die rechtliche Sicherheit. Es steht das eine geignete Schwimmausrütung zu tragen ist. Also sollte ein Floater dem Gesetz reichen, ob er es in einer Notfall Situation auch tut ist eine andere Sache, um die es hier nicht ging.
Das ist nach meinem Wissensstand falsch!
 
  1. Still-Liegend (stillliegend) = Boot liegt brav am Steg oder vor Anker oder sonstwo festgemacht
  2. In Fahrt durchs Wasser = Boot fährt aus eigener Kraft durch das Wasser
    "eigene Kraft" = Motor, Segel, Ruder oder ein Schwimmer, der das Boot zieht
  3. In Fahrt = Boot treibt unsteuerbar auf dem Wasser herum
Das habe ich auf die schnelle im Netz gefunden. Also Schwimmhilfe auch wenn das Boot treibt. Zumindest nach meinem Verständnis.
 
Kurz mal gegockelt :a010:
http://nordmeer.de/rettungswesten-tragepflicht-fuer-das-fuehren-von-booten/

"Ab dem 1. Mai 2015 ist es gemäß dem Norwegischen Gesetz (§23, Småbåtloven) vorgeschrieben, dass alle Insassen in Booten mit bis zu 8m Länge eine Rettungsweste tragen müssen, wenn das Boot in Bewegung ist. Damit löst das neue Gesetz die bisher gültige Mitführpflicht von Rettungswesten ab."
Jetzt wäre tatsächlich noch zu klären ob das "Treiben" nach dem Gesetz als "in Bewegung" gilt.:genau:
 
Im Gesetzestext ist nicht näher definiert welche Art von Schwimmweste oder ähnlichem man an haben muss. Dort steht: "egnet flyteutstyr". Kann man wohl mit "geeigneter Auftriebshilfe" übersetzen.

https://lovdata.no/dokument/LTI/lov/2015-04-24-24

In der Erklärung des Sjøfartsdirektorates zum Gesetzestext definiert man "egnet flyteutstyr" mit Rettungsweste, Schwimmweste, Schwimmkleidung (also Floater u.ä) die berechnet ist eine Person Überwasser zu halten. Wichtig ist dabei das diese Schwimmhilfen CE-Zertifiziert sind.

Genau nachlesen kann man das hier:

http://www.batmagasinet.no/artikkel/vest-eller-ikke-–-her-er-alt-om-de-nye-reglene

Ein Floater mit 111N Auftrieb sollte also vom Gesetz her ohne zusätzliche Schwimmweste reichen. Kommt natürlich drauf an wie schwer der Sportsfreund ist. Denke aber mal die meisten die noch im Boot angeln können werden von 111 N über Wasser gehalten.

Gruss
smolt
 
AW: Rettungswestenpflicht

Hab jetzt auch mal gesucht und folgendes gefunden:

https://www.stortinget.no/no/Saker-...ger/Lovvedtak/2014-2015/vedtak-201415-055/#a1

Zitat: § 23 a Bruk av egnet flyteutstyr om bord

I fritidsbåt med lengde mindre enn åtte meter skal alle ha på seg egnet flyteutstyr ved utendørs opphold i båten når båten er i fart. Ansvar etter første punktum, jf. § 27 og § 28, påhviler den enkelte som har plikt til å ha på seg flyteutstyr. For barn under 15 år påhviler ansvaret båtfører.



Leider geht`s grammatikalisch nicht das eins zu eins ins Deutsche zu übersetzen. Deshalb mal sinngemäss.

In Freizeitbooten mit weniger als 8m Länge müssen alle während der Fahrt beim Aufenthalt draussen (also ausserhalb der Kabine), geeignete Schwimmhilfen tragen. Jeder einzelne trägt dafür die Verantwortung. Für Kinder unter 15 Jahren ist der Bootführer verantwortlich das eine Weste getragen wird.



Gruss
smolt
 
Kurz mal gegockelt :a010:
http://nordmeer.de/rettungswesten-tragepflicht-fuer-das-fuehren-von-booten/

"Ab dem 1. Mai 2015 ist es gemäß dem Norwegischen Gesetz (§23, Småbåtloven) vorgeschrieben, dass alle Insassen in Booten mit bis zu 8m Länge eine Rettungsweste tragen müssen, wenn das Boot in Bewegung ist. Damit löst das neue Gesetz die bisher gültige Mitführpflicht von Rettungswesten ab."

Explizit von Rettungsweste wird da direkt nix geschrieben ("egnet rednings- og flyteutstyr" und "egnet flyteutstyr" vs. redningsvest)
Im 23a steht dann "nur" noch "egnet flyteutstyr" - was durchaus auch einen Floater meinen kann.

https://lovdata.no/dokument/NL/lov/1998-06-26-47/KAPITTEL_3#§23

Insofern ist das tatsächlich nicht ganz so eindeutig.
Was sagt die Norwegerfraktion hier?

Viele Grüße,
Axel

(KI Suit erschlägt bei mir das Rätselraten)
 
Ok, das entspricht nicht den Infos, die ich aus dem deutschen Sprachraum habe aber wenn es so im originalen norwegischen Gesetzestext steht kann die Formulierung "egnet flyteutstyr" natürlich falsch ins Deutsche übersetzt worden sein :p075::a010:
 
Auch hier wird schon wieder einmal vøllig falsch berichtet! In Norwegen gibt es nicht ein einziges Gesetz, welches im Freizeitboot während der Fahrt das tragen einer Rettungsweste regelt!

Sehrwohl gibt es ein Gesetz welches das tragen einer geeigneten Schwimmhilfe (wozu auch Floatinganzüge zählen ohne auf einen bestimmten Auftrieb näher einzugehen), regelt.
Das Kleinbootgesetz $23a sagt dazu folgendes:
https://lovdata.no/dokument/NL/lov/1998-06-26-47/KAPITTEL_3#§23a
I fritidsbåt med lengde mindre enn åtte meter skal alle ha på seg egnet flyteutstyr ved utendørs opphold i båten når båten er i fart.....
Übersetzt: Im Freizeitboot mit einer länger kleiner acht Meter sollen alle eine geeignete Schwimmausrüstung an sich haben wenn sie sich nicht in einer Kabine aufhalten während der Fahrt.....

Wobei Flyteutstyr als Schwimmhilfe übersetzt werden kann - wörtlich heisst es Auftriebsausrüstung. Es ist nicht im geringsten von einer "Redningsvest" die rede, da es eben auch Produkte wie den Floatinganzug oder Trockenanzug gibt. Was die beste Løsung für jeden ist, muss jeder selbst entscheiden. Der Bootsführer ist laut gesetz dafuer verantwortlich, das alle Insassen dem Gesetz folgen.
 
Oben