kampseefischer
kampseefischer
- Registriert
- 6 September 2011
- Beiträge
- 448
Hallo Freunde,
könnt ihr mir aktuell auf die Sprünge bezüglich der Ausfuhr geräucherter Filets helfen?
Und zwar betrifft meine Unklarheit nicht Filets die ich im Geschäft kaufe, also wo ich einen Beleg dafür habe, sondernb Filets des eigen gefangenen Fisches den ich vor Ort selbst räuchere und vakuumiere dann auch in die Ausfuhrrichtlinie fallen?
Kann ich mich richtig erinnern, dass es eine Differenzierung zwischen rohem Fisch (gefroren) und weiter verarbeitetem Fisch gab? Oder trifft das dann eben nur auf Fisch zu der weiterverarbeitet und dann von uns Fischern gekauft wurde??
Vielleicht habt Ihr da ja Anhaltspunkte oder Infos aus Eurer Erfahrung.
Vielen Dank und liebe Grüße
Kampseefischer
könnt ihr mir aktuell auf die Sprünge bezüglich der Ausfuhr geräucherter Filets helfen?
Und zwar betrifft meine Unklarheit nicht Filets die ich im Geschäft kaufe, also wo ich einen Beleg dafür habe, sondernb Filets des eigen gefangenen Fisches den ich vor Ort selbst räuchere und vakuumiere dann auch in die Ausfuhrrichtlinie fallen?
Kann ich mich richtig erinnern, dass es eine Differenzierung zwischen rohem Fisch (gefroren) und weiter verarbeitetem Fisch gab? Oder trifft das dann eben nur auf Fisch zu der weiterverarbeitet und dann von uns Fischern gekauft wurde??
Vielleicht habt Ihr da ja Anhaltspunkte oder Infos aus Eurer Erfahrung.
Vielen Dank und liebe Grüße
Kampseefischer