Geräucherter Fisch - Ausfuhrrichtlinie

kampseefischer

kampseefischer
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6 September 2011
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Hallo Freunde,
könnt ihr mir aktuell auf die Sprünge bezüglich der Ausfuhr geräucherter Filets helfen?
Und zwar betrifft meine Unklarheit nicht Filets die ich im Geschäft kaufe, also wo ich einen Beleg dafür habe, sondernb Filets des eigen gefangenen Fisches den ich vor Ort selbst räuchere und vakuumiere dann auch in die Ausfuhrrichtlinie fallen?
Kann ich mich richtig erinnern, dass es eine Differenzierung zwischen rohem Fisch (gefroren) und weiter verarbeitetem Fisch gab? Oder trifft das dann eben nur auf Fisch zu der weiterverarbeitet und dann von uns Fischern gekauft wurde??
Vielleicht habt Ihr da ja Anhaltspunkte oder Infos aus Eurer Erfahrung.

Vielen Dank und liebe Grüße
Kampseefischer
 
Es gibt eine Differenzierung zwischen selbst gefangen Fisch und gekauften
Die Frage war: Differenzierung zwischen rohen und veredelten Fisch (geräuchert)?
Ich würde davon ausgehen, dass das egal ist, .......weiß es aber auch nicht.
 
Ich denke Fisch und Fischproduckte sind gleich, ausgenommen Süßwasser Fisch. Müsste aber für 100% Sicherheit auch nachschauen.
 
In Norwegen ist es egal Fisch und Fischprodukte aus Seefisch gehören in die Quote. Egal ob Geräuchert oder nur gesalzen oder Roh. Alles fließt in die Quote lediglich der gekaufte Fisch und Süßwasserfisch ist bis jetzt noch unreguliert und kann in größeren Mengen ausgeführt werden.
 
Alles klar, danke für die Hilfe. Ich dachte es mir eh auch, dass nur die Unterscheidung zu gekauften Produkten erfolgt. Jetzt ist das klar.
Danke und eine schöne Adventszeit
lg
Kampseefischer
 
In den letzten Jahren wurde wir jeweils von den norwegischen Vermietern gefragt, ob wir geräucherten Lachs von der Lachsfarm beziehen wollten.

Wir gaben etwa 5 Tage vor Rückreise eine Bestellung für geräucherten Lachs entweder nach Kilogrammgewicht oder Anzahl der geräucherten Lachs-
hälften beim Vermieter ab. Dieser bestellte den Fisch dann für uns.

Der Vermieter nannte uns bei der Bestellung den zu erwartenden Preis je Kilogramm Räucherlachs.

Am Tag der Endabrechnung bezahlte ein jeder von uns seinen bestellten Räucherlachs in bar beim Vermieter.

Entweder waren die Lachshälften schon eingeschweißt und es stand der Preis und das Gewicht auf der Verpackung oder es wurden die geräucherten
Lachshälften lose nach Gesamtgewicht in einer Styroporkiste geliefert.

Auf dem handschriftlich vom Vermieter ausgestellten Abrechnungsbeleg stand der Preis des gekauften Räucherlachses, mehr nicht.

Alles ging unproblematisch und soll in den kommenden Jahren auch weiterhin so gehandhabt werden.

Es gab somit keine offizielle Kaufquittung vom Verkäufer ( Erzeuger) des Räucherlachses, die Vermieter traten als freundliche und entgegenkommende Vermittler auf und
für den Käufer gab es nur diesen handschriftlichen Beleg vom Vermieter, dass man den erworbenen Räucherlachs zum entsprechenden Preis bezahlt hatte.

Nun meine Frage an Euch: Wie wickelt Ihr den Kauf des über den Vermieter bestellten Räucherlachses bei der Lachsfarm ab ?
Wird etwa der nicht im offiziellen Geschäft erworbene Räucherlachs auf die Fangquote umgelegt ?
Was sagt der Zoll bei einer Kontrolle dazu ?
Welche Belege über den Kauf des Räucherlachses lasst Ihr Euch geben ?


MfG
Andreas
 
Selbst wenn er Nicht dazu zæhlt, solltet ihr AUF eine Rechnung bestehen! Im falle einer kontrolle kønnte es in der konstelation schwierigkeiten geben wegen unterstuetzung der steuerhinterziehung!
 
Selbst wenn er Nicht dazu zæhlt, solltet ihr AUF eine Rechnung bestehen! Im falle einer kontrolle kønnte es in der konstelation schwierigkeiten geben wegen unterstuetzung der steuerhinterziehung!

Wobei es da sicher auch immer auf die Menge ankommt. Ich habe für die 1-2 Seiten Räucherlachs die ich mit nach hause nehme auch nie eine Rechnung.
 
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