Fangverbot von Heilbutts über 100 kg

smolt

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Unabhängig davon hatte ich mir persönlich für den Sommer sowieso auch vorgenommen evtl. gefangene grosse Heilbutte zu releasen (und "mein" Maß dafür liegt deutlich unter 2 m), insofern begrüsse ich so eine Initiative prinzipiell :a020:.
Gefangene Fische über 100kg sind, wenn sie übensfähig sind, zurückzusetzen.
Gäbe es auch eine empfohlene Massnahme wenn sie nicht überlebensfähig wären?
Da muss man sich nämlich Gedanken machen, denn sonst passiert es leider ganz schnell, daß solche Heilbutte als "nicht lebensfähig" doch entnommen würden...:a0155:
 
Kein Fangverbot, sondern ein Entnahmeverbot bzw. Rücksetzgebot.
Um so dringlicher also, darüber nachzudenken, wie man die Heilbuttfischerei möglichst schonend betreiben kann und wie man den Anlandevorgang so gestaltet, dass der Fisch nicht unnötig verletzt wird ( Harpune ade. Wildes Gaffen in den Körper ebenso).
Im Übrigen verfolge ich mit Interesse, zu welchem (vorläufigen) Ergebnis wissenschaftliche Untersuchungen kommen, die sich mit der Releasefähigkeit der großen Flunder beschäftigen.
Ich selbst verwende, egal ob KK oder NK, seit Jahren nur noch Single Hook Montagen, habe wirklich schon sehr, sehr viele Butts released und den subjektiven Eindruck gewonnen, dass dies mit sehr akzeptablem Ergebnis für den einzelnen Fisch möglich ist (keine Schwimmblase, flaches bis relativ flaches Fischen).
 
....es geht um ein Fangverbot- ("forbud mot fiske av kveite over to meter"), also ein Verbot auf Heilbutts über 2 m zu fischen.

Das ist nochmal ein entscheidender Unterschied.

Gruss
smolt
 
Aber dieses Fangverbot (oder Entnahmeverbot/Rücksetzgebot) ist bis jetzt nur eine Empfehlung oder ein Wunsch, noch gibt es dieses Gesetz nicht oder?

(Davon ab dass wohl eh nicht so ein Teil fangen werde und wenn doch ihn sowieso zurücksetzen würde)
 
Bisher ist es nur eine Empfehlung/Aufforderung des Mattilsynets an das Fiskeridirektorat solch eine Regelung einzuführen.

Hintergrund dafür ist hauptsächlich der Verbraucherschutz was die Lebensmittelsicherheit beim Verzehr von Heilbutts angeht.

Gruss
smolt
 
...
Gäbe es auch eine empfohlene Massnahme wenn sie nicht überlebensfähig wären?
Da muss man sich nämlich Gedanken machen, denn sonst passiert es leider ganz schnell, daß solche Heilbutte als "nicht lebensfähig" doch entnommen würden...:a0155:

Der letzte Satz in dem einen Artikel besagt "Får man slike store kveiter i fangsten skal den slippes ut i sjøen igjen. Om kveiten er tydelig skadet, må den avlives før den slippes ut.".
Fängt man so einen grossen Heilbutt, muss dieser wieder ins Wasser gelassen werden. Wenn der Fisch bedeutend verletzt ist, muss er abgeschlagen werden, bevor er wieder zurückgesetzt wird.
(wenn ich das richtig übersetze :p )
Letztendlich ist das ja die selbe Debatte wie bei dem Mindestmass: Fische, die zu klein sind, muessen auch zurueckgesetzt werden, wenn sie verletzt sind. Ggf. halt auch vorher getoetet werden.

Gruss Simon
 
....es geht um ein Fangverbot- ("forbud mot fiske av kveite over to meter"), also ein Verbot auf Heilbutts über 2 m zu fischen.
Wie soll das praktisch aussehen nicht auf sowas zu fischen?:a0155:
Releasen bei Fang ist klar, gar kein Problem... aber nicht darauf zu fischen?
Auf den gleichen 20-cm-Gufi auf den ein 80er Heilbutt knallt, geht doch auch ein 2-m-Tier...

Edit: Aaah ok, da hat sich was überschnitten, meine Frage ist schon zeitgleich beantwortet worden:a010:
 
Aber dieses Fangverbot (oder Entnahmeverbot/Rücksetzgebot) ist bis jetzt nur eine Empfehlung oder ein Wunsch, noch gibt es dieses Gesetz nicht oder?

(Davon ab dass wohl eh nicht so ein Teil fangen werde und wenn doch ihn sowieso zurücksetzen würde)

Wieso. Gibt doch genug Beispiele dafür, dass gleich der erste je gefangene Heilbutt ein Monster war. Wenn man also mit geeignetem Gerät, geeigneter Methode und an geeigneter Stelle unterwegs ist, kann es jeden treffen. Der Fisch sieht nicht wirklich, ob auf dem Boot ein alter Hase oder ein ambitionierter Einsteiger an der Kurbel ist.
 
Fängt man so einen grossen Heilbutt, muss dieser wieder ins Wasser gelassen werden. Wenn der Fisch bedeutend verletzt ist, muss er abgeschlagen werden, bevor er wieder zurückgesetzt wird.
Danke für die Erläuterung, das macht Sinn und ist die gleiche Vorschrift wie in DK wo nicht lebensfähige untermaßige Fische getötet, zerschnitten und ins Wasser zurück geworfen werden sollen. So hat niemand das faule Argument "Der hatte tief geschluckt, blabla.." wenn er mit einem untermaßigen Fisch angetroffen wird:a020:
 
20 kg plus,sofern mir soetwas an den Haken geht, bekommt von mir nen Klapps und darf weiterschwimmen !Wär schön wenn mehr so denken,kann aber die Entnahme von manch einem großen Butt auch nachvollziehen,umsomehr ziehe ich den Hut vor denen die ihren ersten großen Butt releasen.
Das die Anreicherungen von Schadstoffen mit zunehmenden Alter,eine Entnahme quasi ebendso begründen ist nur nochmals ein zusätzlicher sinnvoller Denkanstoß für unentschlossene.
 
20 kg plus,sofern mir soetwas an den Haken geht, bekommt von mir nen Klapps und darf weiterschwimmen !
Für mich als "Kveite-Jungfrau" :wink: bitte ich um Entschuldigung da ich das mit den 20 Kilo noch schwer abschätzen kann: Was ist das in ungefährer Länge?
Mein Plan für meinen Trip im Juli nach Nord-Norge war so, dass ich selbst bei meinem ersten Heilbutt die Grenze bei 130-140 cm setzen würde. Wenn "mein" erster maßiger Heilbutt schon "im Sack" wäre, dann noch niedriger bei so 120-125 cm...natürlich nur solange ich noch "Reserve" bei meinen 15 Kilo Ausfuhrquote hätte. :a010:
 
Axel, eine Faustformel besagt Länge in cm minus 100 = Gewicht in KG. Bei unter 100cm ist es etwas anders. Da ist jeder Zehner ein Kilo.
80cm = 8 Kilo
120cm = 20 KG
150cm = 50 KG
...
Davon gibts natürlich Abweichungen aus unterschiedlichen Gründen (Futterangebot, nicht laichende Fische etc. pp.), aber als Faustformel reicht es.
 
Danke :dankeschoen: für diese groben Formeln und die Tabelle von Euch, das hilft mir schon bedeutend weiter!:k020:
 
Man sollte bei dem Punkt von solchen von den Norwegern gemachten Fangverboten, vielleicht auch etwas im Hinterkopf behalten, dass solche Fangbeschränkungen in erster Linie Berufsfischer betrifft, natürlich gelten sie für alle, auch Freizeitfischer (z.B. Angler).

Von den Berufsfischer wird verlangt, ihre Fangmethoden daufhin anzupassen, dass ihr Fang den Regelung und Gesetzten entspricht. (Inwieweit dies in der Praxis umgesetzt wird oder überhaupt möglich ist, steht auf einem anderen Blatt.)
Die Intension der Behörden geht aber in die Richtung, das nur das gefangen werden soll, was auch verwertet werden soll, bzw. kann. "Beifang" soll umgangen bzw. auf ein Minimum reduziert werden.

Die Einstellung der meisten Norweger und norwegischen Behörden was Freizeitfischerei betrifft, geht heute immer noch dahin, dass man sagt: " fritidsfiske er til å skaffe mat" ,- also - "Freizeitfischerei ist zur Nahrungsbeschaffung". Demzufolge findet der Catch & Release Aspekt beim Erlassen der Fischereiregeln (Fangverbote) bisher kaum eine grössere Beachtung.
Im Falle der grossen Heilbutts (zum Verzehr nicht geeignet) heisst es also "Fangverbot" und nicht "Entnahmeverbot". Letztendlich gelten dann die selben Grundsätze und Erwartungen wie für die Berufsfischer:

- "Beifang (in diesem Falle grosse Heilbutts) durch Einsatz geeignete Fangmethoden weitestgehend vermeiden". (....wie das beim Angeln praktiziert werden könnte? ...-keine Ahnung. Aber will man denn eigentlich als Angler den Fang grosser Heilbutts wirklich umgehen? :a0155:

Gruss
smolt
 
Das norwegische Mattilsynet empfiehlt ein Fangverbot von Heilbutts über 100 kg. (2 m).

Grund dafür ist die hohe PCB- und Dioxinbelastung, die in den Fischen nachgewiesen wurde.

!00kg bedeutet ja ein ziemlich hohes Alter und die dadurch entstehende Dioxinbelastung. Das ist auch ein Grund nicht auf Rotbarsch zu Angeln, die sind ja bekanntlich sehr alt bevor sie eine einigermasen akzeptable Filetiergröße haben.
Und trotzdem wird darauf gefischt wie der Teufel. Aber diese Fischerei ist eh nicht mein Ding, von daher.....

Das hat zwar jetzt nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun, aber irgendwie doch.
 
Ich glaube gerade uns Angler würde es nicht schlecht zu Gesicht stehen, auch mal nen Gedanken daran zu verschwenden warum diese Empfehlung herausgegeben wird!
Der Verbraucher soll vor dem geschützt werden, was er in den letzten Jahrzehnten durch seinen unüberlegten Verbrauch angerichtet hat...

Amen!
 
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