Führerschein BF17

fishingf

Stammnaffe
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Moin,

eine Frage in die Runde, vielleicht hatte jemand schon einmal das selbe Anliegen. Gilt der Führerschein BF 17 auch in Norwegen. Sprich kann man mit 17 Jahren auch in Norwegen mit Begleitperson fahren? Oder gibt es hier ähnliche Regeln in Norge?

vielen Dank,

Frank
 
Das ist in Norwegen wohl kein Problem meine beiden Kinder sind mit 16 schon in Norwegen über 1000 km gefahren. Allerdings muß der Beifahrer über 25 Jahre sein der Fahrer der Schilder mächtig sein und ein2. Innenspiegel muß vorhanden sein. Ebenso ein "L" Schild für 5 € am fahrzeug führ Lehren. Das sollte für alle Gelten wenn er ja schon die Prüfung in BRD hat dann entfällt die Schilder Problematik und es bleibt nur das L Schild und das Alter des Beifahrers. Natürlich muß der Fahrer unbescholten sein laut Führungszeugnis was aber wohl in Norwegen kaum kontrollierbar ist.
 
Das ist in Norwegen wohl kein Problem meine beiden Kinder sind mit 16 schon in Norwegen über 1000 km gefahren. Allerdings muß der Beifahrer über 25 Jahre sein der Fahrer der Schilder mächtig sein und ein2. Innenspiegel muß vorhanden sein. Ebenso ein "L" Schild für 5 € am fahrzeug führ Lehren. Das sollte für alle Gelten wenn er ja schon die Prüfung in BRD hat dann entfällt die Schilder Problematik und es bleibt nur das L Schild und das Alter des Beifahrers. Natürlich muß der Fahrer unbescholten sein laut Führungszeugnis was aber wohl in Norwegen kaum kontrollierbar ist.
OK, danke für die Info,

VG

Frank
 
Lasst den Quatsch sein den BF 17 Schein in Skandinavien zu benutzen.
 
"Ab einem Alter von 16 Jahren kann ein "trafikalt grunnkurs" belegt werden, nach dem mit einem Fahrlehrer oder mit erfahrenen Privatpersonen das Fahren geübt werden kann. Nach dem Bestehen aller Module und der theoretischen Prüfung kann mit 18 Jahren die praktische Fahrprüfung absolviert werden."
Quelle: Führerschein Norwegen, Schweden, Finnland, Dänemark - Führerschein skandinavischer Länder

"In Norwegen und Schweden hingegen können 16- und 17-Jährige eine Erlaubnis zum Übungsfahren beantragen und dürfen dann in Begleitung eines erfahrenen Autofahrers ans Steuer. Der Führerschein kann auch hier erst mit 18 Jahren gemacht werden.04.02.2005"

Quelle: ab wie viel jahren darf man in norwegen auto fahren - Google Suche

Auch wenn es dir nicht passt, dein BF 17 nutzt dir dort oben nichts.

In wie weit Ausländer diesen "trafikalt grunnkurs" beantragen/belegen können darfste gerne selber ergooglen.

Grüße aus Berlin
 
Ok, jetzt weiß ich wieder warum ich hier nicht mehr so oft unterwegs bin...:p075:
Kann zwar nicht verstehen was deine Aussage mit deiner Themeneröffnung zu tun hat,aber denke deine Frage ist umfassend beantwortet.
Das es in Norwegen ähnliche Möglichkeiten wie ein begleitenes Fahren in Deutschland gibt ist eine andere Geschichte.
Ihr Land...ihre Gesetze!Wie es da geregelt ist und ob von dieser Regelung(L) auch "Ausländer" Gebrauch machen können kann ich nicht sagen.

Östereich fällt da halt nur als Ausnahme zur Nutzung des BF 17 Scheins mit rein,da Deutschland und Östereich im Verkehrssektor seit langem bilaterale Verträge geschlossen haben.
 
Kann zwar nicht verstehen was deine Aussage mit deiner Themeneröffnung zu tun hat,aber denke deine Frage ist umfassend beantwortet.
Das es in Norwegen ähnliche Möglichkeiten wie ein begleitenes Fahren in Deutschland gibt ist eine andere Geschichte.
Ihr Land...ihre Gesetze!Wie es da geregelt ist und ob von dieser Regelung(L) auch "Ausländer" Gebrauch machen können kann ich nicht sagen.

Östereich fällt da halt nur als Ausnahme zur Nutzung des BF 17 Scheins mit rein,da Deutschland und Östereich im Verkehrssektor seit langem bilaterale Verträge geschlossen haben.
Ich werde hier keine Grundsatzdiskussionen mehr führen... dieses Forum beruhte einmal auf Fragen die aus "persönlicher" Erfahrung der Mitglieder beantwortet worden, nicht mehr und nicht weniger. Auf Aussagen, wie "lass den Quatsch" oder laut Google (igfd), kann verzichtet werden. Hier im speziellen hatte ich nach den Erfahrungen der Mitglieder zum BF 17 gefragt. Das wars auch schon. Natürlich kann ich auch Google bemühen, nur viele Suchanfragen, viele Antworten. Aber egal.

@leuchtturm, danke für die Info, vielleicht sehen wir uns dann, bin ab 14.08. bei Lars.

an den Rest :a015:
 
Kein Problem kannst ja anrufen oder vorbeiscahuen bin ja hier. sollte der Anhang fahren wollen vergiss den Rückspiegel nihct gibts beim Schrotti für einen Fünfer und kannst mit Powerstrips ankleben. Das L Schild gibts evntue auf der Fähre oder bei der Tanke.
 
Hi,
für uns war diese Aussage entscheident.
Urlaubsfahrten ins Ausland im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 sind in aller Regel nicht erlaubt. Der entsprechende Führerschein BF 17 werde dort nicht als Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt wird, teilt der TÜV Nord mit. Die Prüfungsbescheinigung gelte nur in Deutschland als offizielle Fahrerlaubnis. Lediglich in Österreich werde Begleitetes Fahrens ab 17 mit dem deutschen Dokument gestattet, da es dort eine vergleichbare Regelung, die "vorgezogene Lenkberechtigung (L 17)" gebe.
Wurde auch so von der Zulassungsstelle gesagt und es reiche halt nicht das sowas in Norwegen auch gehen würde, der BF17 gilt nicht für das Ausland.
Es wäre also mal schön zu Wissen ob Norwegen den BF17 für reine Touristen anerkennt.
Für mich wäre das trotzdem zu heiß weil er hier ja ausdrücklich nur für Ö+D gilt.
 
Norwegen erkennt den Führerschein natürlich nicht an es gelten die Regeln die ich Oben weiter erwähnt habe. Das ist für Norweger so und dann wohl auch für Touris die sich daran halten ist ja beim Bootfahren auch so man darf in Norge Bootefahren ohne Schein was in BRD verboten ist. Aber das sind nur meine Erfahrungen hier in Norwegen die von Norwegern so bestätigt worden sind. Es ist bei meinen 2 Kindern im Abstand von 2 Jahren nie etwas an nachfragen gekommen auch sind Gäste hier schon in die " Fahrschule" gegangen.
 
Bleibt natürlich die Frage was passiert wenn was passiert?
Mir wäre das zu riskant.
Weiss auch nicht ob das ideale Voraussetzung sind im Ausland einen (Frischling) ans Steuer zu lassen.
Aber nur meine persönliche Meinung.
 
Bleibt natürlich die Frage was passiert wenn was passiert?
Mir wäre das zu riskant.
Weiss auch nicht ob das ideale Voraussetzung sind im Ausland einen (Frischling) ans Steuer zu lassen.
Aber nur meine persönliche Meinung.
Naja nach Deutschem Recht darf er ja Fahren mit Begleitung also die Versicherung. Nach Norwegischem Recht darf er auch wenn alles Korrekt war also auch die Versicherung. Frischling waren wir doch alle einmal und wenn er doch in BRD schon mit Begleitung fährt sollte das in Norwegen wohl auch kaum ein Problem sein bei dem Verkehr.
 
Für den deutschen Haftpflichtversicherer ist es Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.Er ist damit raus aus Haftungssachen wenn in Norwegen was passiert....ergo lasst den Quatsch sein.

Beschäftige mich beruflich schon mind. 15 Jahre unter anderem mit BF 17.
 
Norwegen erkennt den Führerschein natürlich nicht an es gelten die Regeln die ich Oben weiter erwähnt habe. Das ist für Norweger so und dann wohl auch für Touris die sich daran halten ist ja beim Bootfahren auch so man darf in Norge Bootefahren ohne Schein was in BRD verboten ist. Aber das sind nur meine Erfahrungen hier in Norwegen die von Norwegern so bestätigt worden sind. Es ist bei meinen 2 Kindern im Abstand von 2 Jahren nie etwas an nachfragen gekommen auch sind Gäste hier schon in die " Fahrschule" gegangen.
Martin,
und hier ist dein Denkfehler. Man darf in Norge Boote fahren ohne Schein, Punkt. Das hat mit der BRD nichts zu tun. Und dann gibt es in N Regeln wie man das Fahren
erlernen kann. Und dies hat auch nichts mit dem BF 17 zu tun.

Das in der Praxis kaum jemand drauf achtet oder was geduldet wird ist ein anderes Brot.
 
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