Eine Frage an die Außenbordmotorexperten

Wie wahr, wenn sie denn funktionieren. :wink:

Ja, das habe ich bei den Ausnahmen vielleicht vergessen. Andererseits gibt es da ja eigentlich nur 1 oder 0 (funktioniert, oder eben nicht). Ich habe noch nie von einem Plotter gehört der falsch anzeigt (das bezieht sich jetzt auf vermessene Regionen, wie fast ganz Norwegen. Ich fahre viel in nicht vermessenen Regionen in Teilen Spitzbergens und fast überall in Grönland - da sieht die Sache ganz anders aus und man fährt laut Plotter auch mal mitten über Inseln drüber :wink:).
Wenn dich der Vermieter mit ausgefallenem Plotter raus schickt und es passiert solch ein Unfall ist die Sache natürlich nicht so einfach. Andererseits wurde ja auch schon Boot gefahren bevor es Plotter gab. Muss aber zugeben das ich zu Papierkartenzeiten auch einige Propeller in Norwegen gelassen habe wegen Fehlnavigation. Das ist echt nicht ohne, wenn man das Revier nicht kennt.

Na ja, jedenfalls sind sich alle einig das die verzogene Welle sehr ungewöhnlich ist. Aber eben auch die Frage "Würde ein Vermieter wissentlich ein Boot mit solch einem Schaden raus geben (und dabei ja Totalschaden des Motors riskieren, welcher ja nicht dem Mieter anzulasten wäre), dann darauf "hoffen" das ein Mieter einen erneuten Schaden produziert um dann auch die Welle in Rechnung zu stellen?

Wenn es nicht doch recht schwer vorstellbar wäre das die Qualitätskontrolle beim Produzenten und der Vermieter es übersehen haben, hätte ich fast auf einen Produktionsfehler getippt, so schön sauber verzogen wie sie aussieht. Aber es sind alles Spekulationen, die am Sachverhalt nichts ändern.
 
Ja, das habe ich bei den Ausnahmen vielleicht vergessen. Andererseits gibt es da ja eigentlich nur 1 oder 0 (funktioniert, oder eben nicht). Ich habe noch nie von einem Plotter gehört der falsch anzeigt (das bezieht sich jetzt auf vermessene Regionen, wie fast ganz Norwegen. Ich fahre viel in nicht vermessenen Regionen in Teilen Spitzbergens und fast überall in Grönland - da sieht die Sache ganz anders aus und man fährt laut Plotter auch mal mitten über Inseln drüber :wink:)
.

Genau das habe ich in den 2000ern in Mittelnorwegen erlebt,laut Plotter sind wir über Land gefahren,der Schraube hat's nicht's getan.Ich denke es lag am fehlenden Update.
 
Wie auch immer der Schaden passiert ist, stellt sich mir eine Frage. Gibt es eine Versicherung die man abschließen kann um nicht auf diese Kosten sitzen zu bleiben? Oder ist so etwas über die private Haftpflicht abgedeckt ? Kann man sie erweitern ?
 
Das Thema gabs hier schon....Mietsachen sind wohl meist ausgeschlossen.Eine Sondervereinbarung könnte dem Abhilfe schaffen.Also einfach mal mit dem Versicherer quatschen.
 
Das Thema gabs hier schon....Mietsachen sind wohl meist ausgeschlossen.Eine Sondervereinbarung könnte dem Abhilfe schaffen.Also einfach mal mit dem Versicherer quatschen.
Genau, ... muss man extra abschließen. :a020:
Bei mir konnte es in ein ohnehin schon großes Bundle ohne Mehrkosten eingebunden werden. :wink:
 
Man kann zwar eine Ergänzung zur Haftpflichversicherung für gemietete Fahrzeuge, die normalerweise ausgeschlossen sind, abschließen.

Dadurch ändert sich aber die Bewertung der "groben Fahrlässigkeit" nicht. Womit bei Unfällen mit Grundberührung wiederum keine Deckung besteht...
 
Man kann zwar eine Ergänzung zur Haftpflichversicherung für gemietete Fahrzeuge, die normalerweise ausgeschlossen sind, abschließen.

Dadurch ändert sich aber die Bewertung der "groben Fahrlässigkeit" nicht. Womit bei Unfällen mit Grundberührung wiederum keine Deckung besteht...
Bei deiner Versicherung vielleicht. Bei meiner Versicherung muss ein Vorsatz für Schäden jeglicher Art vorliegen, also mutwillige Sachbeschädigung. Auf Anfrage wurde dieses bei Grundberührung bei sonst aller gebotenen Vorsicht verneint. Grundberührung ist die Schadensquelle Nr. 1 bei Wasserfahrzeugen, ...da wird man kaum grundsätzlich Vorsatz als Ursache unterstellen können.
PS: Es ist ja auch keine Haftpflichtversicherung für Sportboote im eigentlichen Sinne, denn der Besitzer bin ich ja nicht. Es ist bei mir eine spezielle Versicherung für Schäden an Mietbooten mit mir als Bootsführer weltweit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie auch immer der Schaden passiert ist, stellt sich mir eine Frage. Gibt es eine Versicherung die man abschließen kann um nicht auf diese Kosten sitzen zu bleiben? Oder ist so etwas über die private Haftpflicht abgedeckt ? Kann man sie erweitern ?
Moin, also wir bieten unseren Kunden immer eine Kaskoversicherung an. Diese kostet pro Tag und Boot 9 Euro und hat eine Selbstbeteiligung im Schadenfall von 6000 NOK ( auch und gerade eben bei Grundberührung ). Auf dem Vertrag steht der Name des Bestellers, der Zeitraum und die Bootsnummer. Es wird neben der Prämie und der SB auch schriftlich festgehalten, ob der Kunde diese kauft oder eben nicht kaufen möchte. Es wird vom Kunden und von uns mit Ort, Datum und Unterschrift festgehalten. Im Schadenfall muss somit nur die SB bezahlt werden ( vor Ort ) und sollte man warum auch immer keine Versicherung bei uns abgeschlossen haben, wird die ganze Schadenssumme fällig gestellt.
 
... so der Anlagenbetreiber hat wohl den Gesamtschaden erstattet bekommen ... :32:

... nicht nur die selbstbeteiligung seiner bootskasko ... :a0155:

... was mache ich in zukunft anders (falls ich noch mal nach norge komme) ...

... ich werde berichten, zeit ist ja ausreichend vorhanden ... :eek1:
 
Wer ist denn letztendlich für den Schaden aufgekommen und hat die Kosten übernommen?
 
... für den Schaden ist die Privathaftpflichtversicherung aufgekommen ...

... das war nicht so leicht die Sachverhalte zu klären ...

... seht zu, dass die Schrauben heil bleiben, kostet weniger Nerven ...

... seht zu, dass der Plotter funktioniert ... wenn nicht, unbedingt eine erweiterte Einweisung zum Seegebiet verlangen ...

... geht was nicht, sofort die Haftung für Folgeschäden ausschließen, schriftlich ...

... und um Gottes Willen nicht einlullen lassen, "tue nichts Gutes, dann wird dir nichts Schlechtes wiederfahren" ...

... manche Erfahrungen muss man selber machen! ...
 
Was ich noch vergessen habe, sorry.

Einen ganz herzlichen Dank an alle, die mir mit Erfahrungen und Recherchen weitergeholfen haben.

Somit konnte ich eine Lösung ohne Rechtsweg finden.

Hätte mir nichts genutzt und den Schaden nicht rückgängig gemacht.

Ich hoffe, dass Corona mit all seinen Auswüchsen unser NAF nicht nachhaltig schädigt.
 
nach Meldung des Vorfalls wurden wir vom Vermieter belehrt, dass die Bootsversicherung nur Schäden im Schiffsverkehr, also Unfälle Boot mit Boot oder Hafenanlagen abdecken würde.
Als "grob fahrlässig" soll jede Art der Grundberührung eingestuft sein, somit kein Eintritt der Bootsversicherung.



Wir hatten übrigens eine Grundberührung bei absolutem Niedrigwasser und Schleichfahrt an einer Engstelle, die wir vorher schon xxx-mal durchfahren hatten.
Dieses Mal fehlte die handbreit Wasser...

Der Propeller hatte lediglich an einem Blatt eine leichte Verformung, die man ohne Wissen des Vorfalls, selbst bei hochgekippten Motor, optisch nicht unbedingt sofort wahrgenommen hätte. Am Fahrverhalten / -geräusch hätte man den Schaden m.E. nicht feststellen können, vor allem dann nicht, wenn man so ein Boot zum ersten Mal mietet.


Wie michamicha schon bemerkte: Man sollte immer eine KK mit einem hohen Verfügungsrahmen dabei haben und bei der Bootsübergabe besonders kritisch sein, um nicht später für Altschäden haftbar gemacht zu werden. Mehr über passende Bootversicherungen findet man hier: https://versicherdich.de/bootsversicherung/

Wo seit ihr denn versichert? Das hört sich aber generell nicht gut an. Eine andere Versicherung hätte das vielleicht abdecken können.
 
Oben