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Die 2 auf Soroya machen das Licht aus

Klar muss hier auf eine gewisse Reihenfolge eingehalten werden. Als erstes ist die SAS in der Pflicht.
Dann wird der ADAC schon sagen was zu machen ist.
In vielen guten Hausratversicherungen ist das Reisegepäck auch versichert bis zu einer Summe X.

Ich habe inzwischen alle Zahlungen für mein Tackle ausgedruckt und die dazugehörigen Fotos angeheftet. Dann habe ich alles zusammen falls was weg kommt.
 
hm auch spannend, was dann mit Stücken passiert die man z.B. hier im Forum kauft, oder bar zahlt. Da wird es gleich schwieriger.

Hoffen wir SAS zickt nicht rum!
vielleicht hat der eine oder andere dann eine Rechnung im Schrank :p075::wave:, aber stimmt schon, "Flohmarkt Geschäfte" zB. sind manchmal auch teuer aber ohne Rechnung , das wäre dann doppelt doof. Nun gut, Daumen drücken.
 
Egal wie gut die Hausrat das Reisegepäck ist gegen die üblichen gefahren versichert und einfacher Diebstahl oder Verlust während des Transport ist in der Regel nicht versichert....

Zum Thema Rechnungen es ist nicht notwendig alle Rechnungen auf zu heben grad bei hochwertigen Ansammlungen sollte man egal ob angelzeug oder sonstiges einfach per Mail zusammenfassen wss an bestand da ist und bei der entsprechenden Versicherung im Vorfeld hinterlegen im Schadensfall reicht dann ein Nachweis über dem Wiederbeschaffungswert was ja dann dank Internet recht einfach ist.....

Ich weis des bringt in diesem Fall recht wenig aber vielleicht hilft es anderen weiter....
 
Zum glück hat Bernd alle PayPal Zahlungen.
Handteile kommen demnächst alle ins normale Gepäck und ins rutenrohr ein großer Zettel für das Arsch....... mit diesem Hinweis.
Am meisten ängert ihn auch das die ABU Suverän und die Zenaq weg sind. Schwer zu bekommen. Den Rest kann man ja nachkaufen wenn's Geld kommt.
Er hat es heute der SAS gemeldet.
Nächster Schritt wird wohl das einreichen der Belege sein.

Warten wir es mal ab.
 
Jetzt erstmal sehen wie sich die SAS dazu äußert... Habe eben den ausführlichen Hergang per Online Formular geschildert... Allein der Weg zu diesem Formular konnte mir erst der zweite SAS erklären... Sehr Abenteuerlich
 
Scheiß Ende ....

Ich bin auch gespannt wie der adac des händelt....die Fluglinie haftet bis knapp 1200€ darüber hinaus nicht und dann gibt es dabei noch den passus das des Gepäck verloren oder beschädigt sein muss könnte schwierig werden wenn die Airline sich auf den Lieferservice beruft dann schieben die sich gegenseitig den Peter zu dann hilft nur ab zum Anwalt...

Bei Diebstahl während der Obhut des Luftfrachtführers gibt's in D keine Haftungsobergrenze - OLG Köln 22 U 145/04

Bei vielen Rutenrohren oder Tubes lassen sich anstatt der normalen Klemme auch 2€ Baumarkt-Schlösser verwenden - sollte man bei Flügen innerhalb Europas auch benutzen. Bei Flügen in oder über die USA sollte man dagegen keine Schlösser verwenden, andernfalls werden die dort gern und oft vom Zoll aufgebrochen (gilt auch für Koffer).

Wünsche ein hoffentlich gutes Ende ...
 
Bei Flügen in oder über die USA sollte man dagegen keine Schlösser verwenden, andernfalls werden die dort gern und oft vom Zoll aufgebrochen (gilt auch für Koffer).
Dafür gibts TSA-Reiseschlösser, die man für kleines Geld kaufen kann. :a010:
 
Ein Schloss auf die Tube ist ja keine schlechte Idee... Aber was macht man wenn das Schloss geöffnet oder nicht mehr drauf ist? Annahme verweigern? Und dann?
 
Ein Schloss auf die Tube ist ja keine schlechte Idee... Aber was macht man wenn das Schloss geöffnet oder nicht mehr drauf ist? Annahme verweigern? Und dann?

Falls ein Schloss fehlt oder geöffnet wurde, im Beisein des Zustellers den Inhalt überprüfen und bei Diebstahl fotografieren und schriftlich bestätigen lassen. Weigert der sich, Annahme verweigern. Letztlich dient ein Schloss lediglich dazu, einige der Langfinger abzuschrecken (Schloss aufbrechen ist was anderes als nichtinvasiv den Inhalt "zu überprüfen" und die eine oder andere Rute vergessen, wieder ins Rohr zu stecken ...) und bei Zustellung schnell feststellen zu können, ob was fehlt oder nicht. Andernfalls kommt man womöglich noch in die dumme Situation später nachweisen zu müssen, dass diese oder jene Rute bei Zustellung im Rohr fehlte und somit gestohlen wurde. Ein Foto von Rohr & Ruten vor Gepäckaufgabe ist dann ggf. auch hilfreich.
 
Naja ich kann soviele Bilder vorher machen wie ich will und nachher doch nur die hälfte an Ruten einpacken so das es dann auch keine große Aussagekraft hätte. :a0155: :genau:. Einzig einige Zeigen würden das ganze etwas sicherer machen. Leider sind die Gesetze so in BRD da muß man als geschädigter alles Beweisen als Täter darf man gut lügen.
 
Naja ich kann soviele Bilder vorher machen wie ich will und nachher doch nur die hälfte an Ruten einpacken so das es dann auch keine große Aussagekraft hätte. :a0155: :genau:. Einzig einige Zeigen würden das ganze etwas sicherer machen. Leider sind die Gesetze so in BRD da muß man als geschädigter alles Beweisen als Täter darf man gut lügen.
Nur mit Bildern machen ist es natürlich nicht getan die müssen schon mit Wertangabe an entsprechende Stelle (Versicherung) weitergeleitet werden....logischerweise im Vorfeld bevor was passiert und die Gesetzeslage ist eigentlich recht kundenfreundlich bei uns....
 
Das nutzt doch nicht wirklich was du machst Bilder und hinterher nimmst du selber ein oder mehrere Ruten raus! Das nennt sich Versicherungsbetrug und niemand weiß was vorher drin war. Auf K E I N E N Fall will ich dir das unterstellen aber das wird der Täter behaupten.
 
Naja wenn Ruten rausgenommen werden dauert des 30sek und ne neue Mail mit aktualisierten stand ist verschickt

Ich Handhabe des so und etliche Kunden von mir auch und es passt.....
 
Aber was macht man wenn das Schloss geöffnet oder nicht mehr drauf ist? Annahme verweigern? Und dann?
Ich glaub so kann man a) ausschliessen das es verunfallt ist und b) annehmen das die Versuchung geringer ist. Ganz verhindern kann man sowas natürlich nicht, aber wenn ein Schloss dran war, ist es auf jeden fall einfacher ne Straftat geltend zu machen, bzw. Versicherungen sehen es gern, wenn man es wenigstens probiert hat :a055:
 
Der Fall wird nicht einfach zu lösen sein.
Rutenrohr aufgegeben. Rutenrohr wieder erhalten.
Bei wem liegt die Beweispflicht, dass die Ruten entwendet wurden.
Das Rutenrohr ging sicher durch mehrere Hände.
Bei Aufgabe wurde das Rohr sicher gewogen. Vielleicht beim Umladen nochmals.
 
Nachdem ich den Vorgang bei der SAS geschildert habe soll ich in den nächsten 7 Tagen eine Antwort bekommen... Dann mal sehen wie das abläuft... ADAC hat mir ein Schadensformular geschickt, die warten ber erstmal die Reaktion der SAS ab...
 
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