Hallo Naffen,
aus gegeben Anlass möchten wir noch mal an das leidige Thema Copyright und Bildrechte erinnern. Wir mussten und müssen in letzter Zeit vermehrt eingreifen und leider auch Teile offline nehmen. Das tut uns oft in der Seele weh, weil es nicht selten sehr interessante und informative Postings sind.
Stellt sich die Frage: Was ist sicher?
Hundertprozentig sicher ist, wenn Euch die Bilder gehören und diese von Euren Medien (Rechner, Handy, Festplatten etc.) hier im NAF hochgeladen worden sind. Sicher ist auch, wenn Ihr das schriftliche Einverständnis des Eigentümers/Rechteinhabers habt, diese Bilder oder Texte hier zu veröffentlichen.
Was sicher nicht geht und in den meisten Fällen sogar strikt verboten ist, kann man auch klar definieren.
Ihr dürft fremde Bilder, Texte, Ikons, Smileys etc. ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers/Rechteinhabers hier nicht veröffentlichen. Hier gehen Copyright und Urheberschutz einher. Da reicht es auch in den meisten Fällen nicht aus, einfach nur die Quellenangabe beizufügen. Das gilt besonders auch bei öffentlichen Medien, wo man landläufig davon ausgeht, dass eine Verbreitung gewünscht ist. Warum ist das so? Hier greifen verschieden Dinge! Zum Einem das so genannte "Hotlinking", wo die Anzeige hier im NAF über fremde Server gewährleistet ist. Kreuzgefährlich für den der verlinkt und für das NAF, wo das Bild angezeigt wird. Zum Zweiten, kommt das auf den Inhalt des jeweiligen Bildes oder Textes an. Steht hinter diesem ein vordringliches kommerzielles Interesse oder übersteigt der Inhalt dessen im hohen Maße das allgemeine Maß der Schöpfungskraft und Höhe, dann ist dieser ebenfalls ausdrücklich genehmigungspflichtig. Ein kommerzielles Interesse ist bei zum Beispiel bei Onlinemedien immer gegeben. Wenn Redakteure und Journalisten recherchiert haben, ist von höherer geistiger Schöpfungskraft auszugehen. (auch wenn sich das oft anders liest)
Hinter allen anderen Varianten steht leider ein mehr oder weniger großes Fragezeichen!Was sich wiederum in der Rechtsprechung deutscher Gerichte der letzten Jahre begründet. Es ist dann immer von Fall zu Fall unterschiedlich und so unterschiedlich sehen es dann auch die Richter. Gerade bei der Definition, wo fängt kommerzielles Interesse an oder was übersteigt die allgemeine geistige Schöpfungskraft, weichen verschiedene Urteile ab. Somit können wir nur empfehlen diese Varianten nicht zu nutzen. Gegenfalls löschen wir diese auch kommentarlos.
Von daher bitten wir Euch zukünftig hier mit noch mehr Augenmerk zu agieren! Das versteht sich nicht nur für besonders schöne Bilder und interessante Texte, sondern auch für Comics, Smileys und Karikaturen. Achtet dabei auch auf Eure Signaturen und Avatare!
Euer NAF-Team
aus gegeben Anlass möchten wir noch mal an das leidige Thema Copyright und Bildrechte erinnern. Wir mussten und müssen in letzter Zeit vermehrt eingreifen und leider auch Teile offline nehmen. Das tut uns oft in der Seele weh, weil es nicht selten sehr interessante und informative Postings sind.
Stellt sich die Frage: Was ist sicher?
Hundertprozentig sicher ist, wenn Euch die Bilder gehören und diese von Euren Medien (Rechner, Handy, Festplatten etc.) hier im NAF hochgeladen worden sind. Sicher ist auch, wenn Ihr das schriftliche Einverständnis des Eigentümers/Rechteinhabers habt, diese Bilder oder Texte hier zu veröffentlichen.
Was sicher nicht geht und in den meisten Fällen sogar strikt verboten ist, kann man auch klar definieren.
Ihr dürft fremde Bilder, Texte, Ikons, Smileys etc. ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers/Rechteinhabers hier nicht veröffentlichen. Hier gehen Copyright und Urheberschutz einher. Da reicht es auch in den meisten Fällen nicht aus, einfach nur die Quellenangabe beizufügen. Das gilt besonders auch bei öffentlichen Medien, wo man landläufig davon ausgeht, dass eine Verbreitung gewünscht ist. Warum ist das so? Hier greifen verschieden Dinge! Zum Einem das so genannte "Hotlinking", wo die Anzeige hier im NAF über fremde Server gewährleistet ist. Kreuzgefährlich für den der verlinkt und für das NAF, wo das Bild angezeigt wird. Zum Zweiten, kommt das auf den Inhalt des jeweiligen Bildes oder Textes an. Steht hinter diesem ein vordringliches kommerzielles Interesse oder übersteigt der Inhalt dessen im hohen Maße das allgemeine Maß der Schöpfungskraft und Höhe, dann ist dieser ebenfalls ausdrücklich genehmigungspflichtig. Ein kommerzielles Interesse ist bei zum Beispiel bei Onlinemedien immer gegeben. Wenn Redakteure und Journalisten recherchiert haben, ist von höherer geistiger Schöpfungskraft auszugehen. (auch wenn sich das oft anders liest)
Hinter allen anderen Varianten steht leider ein mehr oder weniger großes Fragezeichen!Was sich wiederum in der Rechtsprechung deutscher Gerichte der letzten Jahre begründet. Es ist dann immer von Fall zu Fall unterschiedlich und so unterschiedlich sehen es dann auch die Richter. Gerade bei der Definition, wo fängt kommerzielles Interesse an oder was übersteigt die allgemeine geistige Schöpfungskraft, weichen verschiedene Urteile ab. Somit können wir nur empfehlen diese Varianten nicht zu nutzen. Gegenfalls löschen wir diese auch kommentarlos.
Von daher bitten wir Euch zukünftig hier mit noch mehr Augenmerk zu agieren! Das versteht sich nicht nur für besonders schöne Bilder und interessante Texte, sondern auch für Comics, Smileys und Karikaturen. Achtet dabei auch auf Eure Signaturen und Avatare!
Euer NAF-Team
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