Checkt eure anstehenden Flüge der nächsten Wochen

hab ich wenigstens die Buchung bei SAS direkt richtig gemacht :lacher:

Mal gucken was rumkommt - hab hier noch keinen Büro shut down und Arbeit is immer. Wird sich schon finden das Ganze und dann gehts halt im Sommer hoch.

Sundowner zur Mitternachtssonne hat ich eh noch nicht! :biglaugh:
 
Man muss seinem Geld wieder hinterher laufen wie so oft. Aber gut. Das Leben geht hier und jetzt weiter und wir müssen alle flexibel umdisponieren
 
hab ich wenigstens die Buchung bei SAS direkt richtig gemacht
Würde ich immer empfehlen. Das spart graue Haare.

Mein USA Flug wurde gecancelt, Rückflug steht aber noch. Mal gucken was das für ein Geeier wird.
Aber ich muss zu der Reise auch mal lobend sagen, dass alles bisher problems los zu stornieren war und der finanzielle Schaden mit 20 Dollar eher gering ist.

Man muss seinem Geld wieder hinterher laufen wie so oft.
Also hoffe ich, dass ich das nicht machen muss :a020:
 
Wie geschrieben wenn aufgrund der reisewarnung was gestrichen wurde ist man auf die Kulanz der Airline angewiesen es besteht außer bei Pauschalreisen kein Anspruch auf Entschädigung
 
Wie geschrieben wenn aufgrund der reisewarnung was gestrichen wurde ist man auf die Kulanz der Airline angewiesen es besteht außer bei Pauschalreisen kein Anspruch auf Entschädigung
Jein, Du hast natürlich recht für die meisten Fälle, aber seit Flugbuchung haben sich die Einreisebestimmungen geändert, die Du nicht erfüllen kannst. Bzw die Reise ad absurdum führt. Denke das ist die Kerbe in die man hauen muss, dafür gibts nähmlich bei den meisten Airlines Sonderregelungen.
 
Wie geschrieben wenn aufgrund der reisewarnung was gestrichen wurde ist man auf die Kulanz der Airline angewiesen es besteht außer bei Pauschalreisen kein Anspruch auf Entschädigung
Entschädigungen und kostenlose Stornierung sind zwei verschiedene Sachen. Ein Schadenersatz der über den gezahlten Flugpreis hinausgeht ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Das Recht auf Umbuchung oder kostenlose Stornierung ist davon nicht erfasst.
 
Ich hab die gleichen Erfahrungen wie Volker gemacht. Gebucht hatten wir unsere Flüge über Mytrip mit SAS.
Ursprünglicher Abflug am 18.03., also heute früh. Dann kam eine Umbuchungsmitteilung, das wir am 17.03, abends fliegen sollten, 12 Stunden Aufenthalt in Kopenhagen und dann am 18.03. weiter nach Oslo. Der Flug wäre aber später in Oslo angekommen, als unser Abflug nach Bodø gegangen wäre. Das hat mich dann erstmal stutzig gemacht, weil diese Art von Reise nicht durchführbar war. Am Montag kam eine weitere Umbuchung seitens SAS, andere Flugzeiten, andere Flughäfen, aber mit dem gleichen Problem in Oslo, dass der Weiterflug bereits weg war, bevor wir überhaupt ankommen.
Gestern Vormittag habe ich dann bei SAS direkt angerufen, 50 Minuten Warteschleife, dann hatte ich eine Mitarbeiterin am Ohr.
Den Fall geschildert und die Dame schaute im System nach, dass mit dem Problem in Oslo hatte ich da nicht erwähnt.
Sie meinte zu mir, da die Flüge ja sowieso nicht statt finden würden, würde ich mein Geld ja sowieso zurück bekommen und ob ich denn jetzt die Flüge stornieren möchte.
Als ob ich es nicht geahnt hätte, dass die Frage zur eigenen Stornierung kommen würde. Evtl. Würde dann ja keine Rückerstattung erfolgen, da der Kunde ja selbst storniert hat. Möchte ich hier jetzt nicht rechtlich durchleuchten, aber ist vermutlich mit einem Gang vor Gericht verbunden.
Nunmehr teilte ich mit, dass ich explizit nicht selber storniere, da der neu gebuchte Flug gar nicht durchführbar ist und wies auf die Problematik in Oslo hin. Die Dame schaute nochmals ins System une bestätigte mir, dass sie die Reise jetzt seitens SAS stornieren werde. Auch würde sie das Reisebüro darüber informieren, indem sie das im System vermerkt.
Damit war dieser Fall für mich erledigt. Einer unserer Mitflieger wäre von Hamburg abgeflogen und hat die gleichen Erfahrungen gemacht. Aber auch das wurde entsprechend genau so gelöst.
Bei SAS direkt, war in meinem Kundenportal der Hinflug nach der ganzen Aktion nicht mehr zu sehen. Der Rückflug ist immer noch vorhanden.
Von SAS bekomme ich aber immer noch SMS mit dem Hinweis, ich könnte jetzt online einchecken sowie mit diversen Gateänderungen, letzte heute Morgen um 06:52.

Ich habe bisher weder eine Mail, SMS oder sonstiges von meinem Reisebüro erhalten. Nur die üblichen Mails mit Hinweisen zur Reise.
Anrufe dort verpuffen, da ich nicht durchkomme.

Wir sind natürlich alle nicht geflogen und der Urlaub ist erstmal ausgefallen. Der kann aber irgendwann nachgeholt werden.
Werde die weiteren Abläufe hier niederschreiben.
 
Ok will mich nicht auf das Wort „Entschädigung“festnageln meine Infos und Recherchen und auch Auskunft der Rechtsabteilung meiner Firma wo ich mich schlau gemacht habe war das wenn reisewarnung durch das auswärtige Amt vorhanden und aus diesem Grund der Flug gecancelt oder gestrichen oder sonst was das Geld weg ist außer es werden kulanzregelungen getroffen...ob das jetzt zu 100% ist kann ich nicht beantworten nur die Infos die ich bekommen habe von verschiedenen Quellen....
 
Entschädigungen und kostenlose Stornierung sind zwei verschiedene Sachen. Ein Schadenersatz der über den gezahlten Flugpreis hinausgeht ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Das Recht auf Umbuchung oder kostenlose Stornierung ist davon nicht erfasst.
Wem den so ist gut für alle Betroffene in der Praxis wird es wohl ohne Entgegenkommen schwierig bzw langwierig werden und Event zur juristischen Schritten führen (für mich bei ner schadenssumme von 450€ nicht in Frage kommend)
 
Ok will mich nicht auf das Wort „Entschädigung“festnageln meine Infos und Recherchen und auch Auskunft der Rechtsabteilung meiner Firma wo ich mich schlau gemacht habe war das wenn reisewarnung durch das auswärtige Amt vorhanden und aus diesem Grund der Flug gecancelt oder gestrichen oder sonst was das Geld weg ist außer es werden kulanzregelungen getroffen...ob das jetzt zu 100% ist kann ich nicht beantworten nur die Infos die ich bekommen habe von verschiedenen Quellen....
Da bin ich mir ziemlich sicher, dass dies zumindest nach deutschem Recht nicht so ist. Strittig bleibt sicher ein Schadensersatz aus Fluggastrechten aber ein Flug der nicht stattfindet muß auch nicht bezahlt werde. Wichtig ist auf die Annullierung des Fluges zu warten.

https://www.verbraucherzentrale.de/...ng-pauschalreisen-kostenlos-stornierbar-43991
 
Das wäre für alle betroffenen zu wünschen wir werden es hier erleben bzw. mitbekommen
Wobei wir bei deinem Link wieder beim Thema nach deutschen Recht sind schau mal wo die ganzen Reiseportale ihren Sitz haben keine Ahnung welches recht dann gillt denke aber es wird nicht so einfach werden
 
Will hier auch niemanden schlechte Laune machen oder Ähnliches ich habe in der Praxis meine Probleme gehabt trotz annulierung etc das wollte ich nur teilen....
 
im Augenblick bin ich noch gekniffen, denn mein Flug am 15.4. ist noch nicht gecancelled und Voucher ist nur für Flüge bis 14.4 möglich.

Am Ende gehn wir doch noch fischen :lacher:
 
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Sieht wohl schlecht aus mit einer Erstattung....
 
Leute echt, ich hab es doch jetzt dreimal geschrieben. Im post 70 steht der link mit allen relevanten Infos. Also schön entspannt bleiben und keine Panik. :wink:
 
Leute echt, ich hab es doch jetzt dreimal geschrieben. Im post 70 steht der link mit allen relevanten Infos. Also schön entspannt bleiben und keine Panik. :wink:

Auch wenn man es dreimal schreibst, es bleibt halt falsch, lediglich "entspannt bleiben" ist richtig.
NUR Flug ist keine Pauschalreise.
Die Airline ist keine Reiseveranstalter.
Die Verbraucherzentrale in Deutschland bezieht sich auf deutsches Recht.
 
Die Verbraucherzentrale in Deutschland bezieht sich auf deutsches Recht.
Auch das habe ich dreimal geschrieben. Hier geht es explizit um Flüge und da gilt:

„Werden die Flüge von den Fluggesellschaften abgesagt, ist die Situation ganz klar: Der Flugpreis muss zurückerstattet werden. Ob Ihnen mit der Annullierung eines Fluges zusätzlich Entschädigungszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung zukommen, hängt davon ab, ob sich das Flugunternehmen seinerseits auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände berufen kann. Da das pauschal schwer zu beurteilen ist, empfiehlt es sich, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Dabei unterstützt Sie auch unsere kostenlose Flugärger-App.“
 
Zuletzt bearbeitet:
Wichtig zu wissen ist, dass die Fluggastrechte europäisch geregelt sind und dies nicht auf deutsches Recht beschränkt ist. Hier der Geltungsbereich:

Die Fluggastrechte-VO findet Anwendung auf sämtliche Flüge, die in der EU angetreten werden. Ebenso gilt die Verordnung für Flüge, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU, in anderen EWR-Mitgliedstaaten wie Island und Norwegen oder in der Schweiz durchgeführt werden und einen Flughafen in der EU als Ziel haben.

Ich hoffe damit sind alle Klarheiten beseitigt. :wink:
 
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