Catch & Release: legal, illegal, fatal? Vortrag von Dr. Robert Arlinghaus

Der Vorstand meines Vereins möchte die Entscheidung auf 2019 verschieben, sie möchten erst das Buch lesen. Die Idee mit dem Entnahme Fenster wurde auf der Jahreshauptversammlung vorgestellt und fand Interesse. Abgeneigt war auch der Vorstand nicht.

Ich könnte mir vorstellen, dass nächstes Jahr etwas passiert!
Gute Sache!
 
Ich habe bei unserem Verein (ASV Dortmund, ca. 1000 Mitglieder, 6 gepachtete Vereinsgewässer, 3 Baggerseen, Strecke der Lippe, Stever und Dortmunder Häfen am Kanal) ) einen dementsprechenden Antrag gestellt und habe auf der Jahreshauptversammlung das Anliegen den Anwesenden Vorgetragen. Es wurde durchweg poisitiv aufgenommen und nahezu alle ca. 120 Anwesenden haben dafür gestimmt. Für welche Fische ein Obermaß eingeführt wird, muß noch intern abgestimmt werden. Der Verein hat auf der Dortmunder Messe einen Stand. Dort wird man wird sich auch dem dem LFV unterhalten und dann ab dem nächsten Jahr etwas in der Gewässerodung aufnehmen. Ich halte euch auf dem laufenden was das so passieren wird.

Anmerken möchte ich, der SFV Hagen-Herdecke hat seit Jahren schon ein Obermaß für Hecht in deren Vereinssatzung beschlossen hat.
Was dort machbar ist, sollte auch für andere Angelvereine als Motivation / Vorbild dienen.

So einfach ist das auch nicht. Bei einem gepachteten Gewässer kann es auch passieren, das der Verein Vorgaben von dem Besitzer bekommt.
Ich bin Mitglied und im Vorstand von einem Angelverein mit 18 Mitgliedern und einem 3 Ha großen Baggersee. Das Gewässer gehört der Stadt und seit der letzten Pachtverlängerung haben wir eine Entnahmepflicht für Karpfen und Einschränkungen beim Besatz schwarz auf weiß im Pachtvertrag stehen.
Gruß Torsten

Eine Entnahmepflicht für Karpfen heißt nicht unbedingt, dass ein Obermaß für Hecht, Barsch und Zander nicht möglich ist. Würde ich mal prüfen.

Das zurücksetzten von Fischen ist meiner Meinung nach sehr wichtig. Willst du Jugendlichen, sofern der Verein welche hat, erklären "Jeder Fisch bekommt was auf den Kopp?
Oder setzt ihn zurück, darf nur keiner sehen?" Meiner Meinung nach schaden wir uns mit dieser Mentälität. In jedem Land der Welt darf ein Angler einen gefangen Fisch zurücksetzten, nur in Deutschland, als einziges Land der Welt nicht. Da darf Krirtik, oder die Frage erlaubt sein, ob das bei das alles so richtig ist, was hier vorgegeben wird. Ich persönlich meinen nein.
 
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Ich habe bei unserem Verein (ASV Dortmund, ca. 1000 Mitglieder, 6 gepachtete Vereinsgewässer, 3 Baggerseen, Strecke der Lippe, Stever und Dortmunder Häfen am Kanal) ) einen dementsprechenden Antrag gestellt und habe auf der Jahreshauptversammlung das Anliegen den Anwesenden Vorgetragen. Es wurde durchweg poisitiv aufgenommen und nahezu alle ca. 120 Anwesenden haben dafür gestimmt. Für welche Fische ein Obermaß eingeführt wird, muß noch intern abgestimmt werden. Der Verein hat auf der Dortmunder Messe einen Stand. Dort wird man wird sich auch dem dem LFV unterhalten und dann ab dem nächsten Jahr etwas in der Gewässerodung aufnehmen. Ich halte euch auf dem laufenden was das so passieren wird.

Anmerken möchte ich, der SFV Hagen-Herdecke hat seit Jahren schon ein Obermaß für Hecht in deren Vereinssatzung beschlossen hat.
Was dort machbar ist, sollte auch für andere Angelvereine als Motivation / Vorbild dienen.



Eine Entnahmepflicht für Karpfen heißt nicht unbedingt, dass ein Obermaß für Hecht, Barsch und Zander nicht möglich ist. Würde ich mal prüfen.

Das zurücksetzten von Fischen ist meiner Meinung nach sehr wichtig. Willst du Jugendlichen, sofern der Verein welche hat, erklären "Jeder Fisch bekommt was auf den Kopp?
Oder setzt ihn zurück, darf nur keiner sehen?" Meiner Meinung nach schaden wir uns mit dieser Mentälität. In jedem Land der Welt darf ein Angler einen gefangen Fisch zurücksetzten, nur in Deutschland, als einziges Land der Welt nicht. Da darf Krirtik, oder die Frage erlaubt sein, ob das bei das alles so richtig ist, was hier vorgegeben wird. Ich persönlich meinen nein.


Solch eine Einstellung erfreut mein Herz!

:applaus::applaus::applaus:

Gruß Thomas
 
Hallo Revierratte
Ich habe nicht geschrieben, dass es nicht möglich ist. Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass insbesondere bei einem gepachteten Gewässer der Gewässereigentümer bei solchen Dingen noch ein Wörtchen mitzureden hat, spätestens bei der nächsten Pachtverlängerung.
Gruß Torsten
 
Torsten,
hat er nicht. Der Gewässereigentümer hat sein Fischereirecht per Fischereipachtvertrag vollständig auf den Fischereiausübungsberechtigten (im Zweifel ein Verein) übertragen. Im Übrigen kann ich mir kaum vorstellen, dass ein Fischereipachtvertrag deshalb nicht verlängert wird, weil der FAB seiner Hegeaufgabe im Wege der Einführung von Entnahmefenstern auf der Grundlage wissenschaftlicher Empfehlungen nachgekommen ist.
Sei's drum: Einfach das Buch weiterempfehlen. Das hilft ungemein...
 
Hallo Revierratte
Ich habe nicht geschrieben, dass es nicht möglich ist. Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass insbesondere bei einem gepachteten Gewässer der Gewässereigentümer bei solchen Dingen noch ein Wörtchen mitzureden hat, spätestens bei der nächsten Pachtverlängerung.
Gruß Torsten

Hallo Torsten,
Warum nicht ein Entnahmefenster für andere Fische einführen? Auch wenn der Verpächter will das Karpfen entnommen werden gibt es andere Fischarten.
 
Für Dein Engagement einen richtig fetten Daumen in die Höhe gereckt.
Kannst mich jederzeit kontaktieren, wenn's um Rückfragen/ Details etc geht.
Übrigens hab ich in Dortmund ein außeranglerisches Engagement im HMKV (HardwareMedienKunstverein). Die sitzen im Dortmunder U. Nicht nur das Angeln braucht Juristerei, auch die Kunst&Kultur....
 
Von mir auch Daumen hoch für dein Engagement! Solche Leute braucht die Fischerei!
Gruß Tørte
 
Bei der letzten Pachtverlängerung an unserem Vereinsgewässer hatte sich die Stadt bzw. der Fischereiberater schon mit eingemischt, was wir besetzen und entnehmen dürfen bzw. müssen.
Gruß Torsten
 
Würd also Sinn machen, wenn der Kollege das Buch liest. Insbesondere auch Kapitel 7. Danach sollte er verstanden haben, dass Entnahmefenster und C&R zwei völlig unterschiedliche Dinge sind.
 
Zur Info: Der Fischereiberater unserer Stadt ist ein entschiedener Gegner der Catch & Release Fischerei.

Wie in dem Vdeo von Dr. Arlinghaus gesagt ist "Catch and Release" ein Begriff der in keinem Gesetzestext zu finden ist. Es ist ein selbstgeschaffener Begriff der Angler, der negativ geprägt ist. Ich empfehle dieses Wort "C+R" nicht zu verwenden, da es überwiegend Trophäenangeln bezeichnet und wir reden hier vom Zurücksetzen von Fischen, die man selber vielleicht als schützenswert ansieht, um den Bestand zu sichern. Wir wissen das Fische die sich selber in ihrem Gewässer fortpflanzen deutlich resistenter sind, als beigestzte, mit anderen Genen die womöglich noch aus Wildfängen entstehen. Auch ein Fischereiberater einer Stadt hat einen Fürsorgepflicht und sollte bestimmte Fakten nicht ausblenden, nur weil es schon immer so war oder vielleicht der einfachste Weg ist. Ich persönlich selber bin der Meinung, daß das Angeln an sich ein vernünftiger Grund ist einem Tier "Leiden + Stress "zuzufügen. Das diese Haltung noch nicht Salonfähig verstehe ich, aber irgendwas dazwischen und jeden Fisch abschlagen sollte auch in Deutschland möglich sein.

@Harder : Du ich wollte dich per PN anschreiben, geht aber nicht. Hast du noch zwei Exemplare des Buches? Schreib mich einfach mal an, danke.
 
Zuletzt bearbeitet:
C&R ist vielleicht nicht der richtige Ausdruck für das Zurücksetzen gefangener Fische außerhalb des Entnahmefensters. Wiedereingliederung in den natürlichen Lebensraum, hört sich doch politisch korrekt an.
Ich kann mir schon vorstellen, dass es schwierig für einen Verein ist sich gegen eine gewisse Form der Willkür durchzusetzen, sodenn sie eine Verlängerung des Pachtvertrages wünschen.
Es ist nur schade, dass solche Publikationen wie die von Dr. Arlinghaus durch die Massenmedien verbreitet werden.
So habe ich letzen Herbst einen sehr netten Fischereiaufseher an der Saale kennengelernt, der mir sehr dankbar war, dass ich des öfteren unter Kraftverlust in den Händen leide. Solche Leute sind bestimmt sehr erfreut zu hören, dass man Möglichkeiten hat, eine gesunde Population ihres Fischbestandes zu erhalten. Er hat mir gesagt, ich zitiere : ,, es kotzt mich an,dass jede knapp maßige Forelle was vor den Kopp bekommt. Wir versuchen seit langer Zeit einen guten Stamm an Bachforellen heranzuziehen aber die Besatzmaßnahmen sind völlig für die Katz, da kannst du das Geld auch im Klo runterspülen ! Warum begreifen die Leute einfach nicht, dass wir versuchen perspektivisch zu handeln. Die Angler sehen nur eins, ich hab 15€ für die Tageskarte also muss ich auch alles was ich darf ( und manchmal auch gerne etwas mehr ) entnehmen. Im gleichen Atemzug jammern sie zum Ende der Saison, so ein Mist, es gibt ja keine Fische mehr. "
Ich habe sinngemäß zitiert, da einige seiner Äußerungen nicht jugendfrei waren.
Was möchte ich damit sagen, würden solche Leute wissen, dass sie wissenschaftliche und juristische Unterstützung bekommen, würden sie sicherlich auch dementsprechend agieren.

Aber was was nützen alle wissenschaftlich untermauerten Fakten wenn die Anglerschaft nicht bereit ist "Opfer" zu bringen und sich in dieser Richtung uneins ist.
Ich bin der Meinung, dass ein sinnvolles Entnahmefenster den Vereinen, langfristig gesehen, viel Geld spart da, sie in einigen Jahren weniger in Besatzmaßnahmen investieren müssen, zumindest in Fischarten welche sich in unseren Gewässern fortpflanzen.

Gruß Thomas
 
Nur leider sitzt der Fischereiberater am längeren Hebel.
Aber zurück zum Thema. Das Entnahmefenster ist allerdings nur dann wirkungsvoll, wenn auch der Lebensraum für einen größeren Fischbestand vorhanden ist.
Wenn man keinen sehr guten Weißfischbestand im Gewässer hat, wird man niemals einen guten Raubfischbestand heranzüchten können.
Gruß Torsten
 
Ja, ist leider so, daß der Fischreiberater am längeren Hebel sitzt. Von heute auf morgen wird sicherlich nirgendswo ein Umdenken stattfinden.

An der Möhnetalspere wurde der Weißfischbestand gezielt reduziert, Wasser wurde klarer und die Anzahl der großen Hechte nahm deutlich zu. Es wurde weniger gefangen,
aber die Zahl der großen Hechte und natürlich Großenpyramide wurde verbessert. Besatzmahnahmen, um den Bestand zu sichern, wurden auch weniger notwendig.
Auf der Homepage vom Ruhrverband kann man das nachlesen, was der Gewässerbiologe dazu meint, ist recht interresant.

Sicherlich muß eine gewisse Wasserfläche vorliegen, auch mit der notwendigen Struktur, zu hoher Weißfischbestand soll auch nicht gut sein.
Es ist natürlich nicht nur mit einem Entanahmefenster gelöst, natürlich Überflutungsflächen und Renaturierungen müssen auch angeschoben werden.

Deutschland ist ein Land mit einer Bevölkerungsdichte von knapp 250 Einwohner pro Quadratkilometer. Wenn Angler weiterhin Fische fangen wollen, ist ein Umdenken erforderlich, sonst werden die Fänge immer weniger, weniger und irgendwann gar nix mehr.


"Ich bin der Meinung, dass ein sinnvolles Entnahmefenster den Vereinen, langfristig gesehen, viel Geld spart da, sie in einigen Jahren weniger in Besatzmaßnahmen investieren müssen, zumindest in Fischarten welche sich in unseren Gewässern fortpflanzen."

Richtig! Bei uns im Verein wurde der Vereinsbeitrag um 25% erhöht und die Besatzmaßnahmen um 50% reduziert. Besatzfische werden teurer, Pacht für Gewässer wird teuerer, Abgaben werden teuerer, usw..... Vor dem Hintergrund ist es das Beste wenn ein gewisser Fisachbestand sich selber fortpflanzt. Ob er es ausreichend macht und dem Angeldruck standhält wird man sehen.
 
Wie in dem Vdeo von Dr. Arlinghaus gesagt ist "Catch and Release" ein Begriff der in keinem Gesetzestext zu finden ist. Es ist ein selbstgeschaffener Begriff der Angler, der negativ geprägt ist. Ich empfehle dieses Wort "C+R" nicht zu verwenden, da es überwiegend Trophäenangeln bezeichnet und wir reden hier vom Zurücksetzen von Fischen, die man selber vielleicht als schützenswert ansieht, um den Bestand zu sichern. Wir wissen das Fische die sich selber in ihrem Gewässer fortpflanzen deutlich resistenter sind, als beigestzte, mit anderen Genen die womöglich noch aus Wildfängen entstehen. Auch ein Fischereiberater einer Stadt hat einen Fürsorgepflicht und sollte bestimmte Fakten nicht ausblenden, nur weil es schon immer so war oder vielleicht der einfachste Weg ist. Ich persönlich selber bin der Meinung, daß das Angeln an sich ein vernünftiger Grund ist einem Tier "Leiden + Stress "zuzufügen. Das diese Haltung noch nicht Salonfähig verstehe ich, aber irgendwas dazwischen und jeden Fisch abschlagen sollte auch in Deutschland möglich sein.

@Harder : Du ich wollte dich per PN anschreiben, geht aber nicht. Hast du noch zwei Exemplare des Buches? Schreib mich einfach mal an, danke.

Das mit der PN sollte jetzt klappen. Bücher sind ebenfalls vorhanden...
 
Ich persönlich selber bin der Meinung, daß das Angeln an sich ein vernünftiger Grund ist einem Tier "Leiden + Stress "zuzufügen. Das diese Haltung noch nicht Salonfähig verstehe ich, aber irgendwas dazwischen und jeden Fisch abschlagen sollte auch in Deutschland möglich sein.

Ich weiß nicht genau, ob das hier hin gehört,
aber hier mal ein Auszug aus unserer Gewässerordnung.
Würde aber nach meiner Meinung genau zwischen alles abschlagen und alles zurücksetzen passen.
Ich kann / darf jedenfalls selber entscheiden, ob ich gefangene Fische entnehme, ohne mit der Gewässerordnung in Konflikt zu kommen.

http://www.landesanglerverband-bdg.de/content/gewässerordnung#fangbestimmungen

4.5.1. Aneignen und Zurücksetzen gefangener Fische
Der Angler hat sofort nach dem Fang eines maßigen Fisches zu entscheiden, ob er diesen zurücksetzen oder sich aneignen und verwerten will. Soll der Fisch zurückgesetzt werden, so hat dies unmittelbar nach dem Lösen des Hakens zu geschehen. Fische, die entnommen und verwertet werden sollen, sind unmittelbar nach dem Fang waidgerecht zu töten oder vorübergehend, längstens bis zum Ende des Fangtages, zu hältern. Fische, die zurückgesetzt werden sollen oder müssen, sind nach Möglichkeit nicht zu keschern oder anders als mit nassen Händen zu berühren. Das gezielte Angeln auf kapitale Fische, mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.

 
Hallo, ich wollte euch ja noch sagen wie unsere Jahreshauptversammlung gelaufen ist und wie die Mitglieder das Entnahmefenster für Hechte aufgenommen haben. Ich denke auch weil an diesem Tag Neuwahlen der Vorstandschaft angesagt waren, haben die Mitglieder die Neuerung mit dem Höchstmaß ohne Murren hingenomnen. Das ganze wurde ja vorab von der Vorstandschaft beschlossen. Wer etwas gegen Vorstandsbeschlüsse hat und sich gerne an solchen Entscheidungen beteiligen möchte, kann sich gerne bei der nächsten Wahl aufstellen lassen. Aber wir bekommen jedes mal nur mit ach und krach unsere 12 Posten im Vorstand zusammen bei 87 Mitgliedern. 3 neue Gesichter gibt es nun in der Vorstandschaft und ich bin zum 1. Gewässerwart aufgestiegen. Neues Jahr, alte und neue Probleme und neue Ziele !
 
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