Catch & Release: legal, illegal, fatal? Vortrag von Dr. Robert Arlinghaus

Hallo Torte
Laichen denn die Karpfen in eurem Gewässer ab?
Falls nicht, finde ich diese Regelung recht bedenklich.
Gruß Torsten
 
Hallo, die Karpfen laichen bei uns ab, zwar nicht jedes Jahr aber Tendenz steigend. Unsere Gewässer sind recht klein und flach , Dorfweiher halt...
Bedenklich weil sonst das Ziel der Hege nicht gegeben wäre?
 
In den meisten Gewässern laichen die Karpfen nicht ab, bzw. kommt die Brut nicht durch. Trotzdem gibt es teilweise auch an solchen Gewässern ein Küchenfenster für Karpfen.
Der Zweck ist dann immer nur, der Catch and Release Angelei ein legales Deckmäntelchen überzustülpen, was ich dann für bedenklich halte.
Gruß Torsten
 
Ich habe den Antrag gestellt, am 21.01. Ist die Jahreshauptversammlung. Ich bin gespannt.
Eine Hecht Schonzeit Verlängerung bis zum 15.05 statt 01.05. Und ein erhöhtes 60 cm Mindestmaß haben wir bereits. Ich weiß aber auch, dass man in dem Verein im Sinne des voraus eilenden gehorsam, wie mefo es nannte, sehr ängstlich ist was rechtliche Dinge angeht.
Ich werde berichten.

Was war der Grund für die verlängerte Schonzeit? Ist euer Gewässer so groß und Kalt? 60 cm Mindestmaß würde ich grundsätzlich begrüßen.
 
Hallo, nach einigem hin und her und einer ziemlich hitzigen Diskussion wurde folgender Vorstandbeschluss gefasst:
Entnahmefenster von 60cm bis 85 cm für den Hecht-
6 Stimmen dafür
1 Stimme dagegen
4 Stimmen Enthaltung
Die Regelung tritt ab heuer in Kraft.
Ich bin gespannt wie die Neuregelung bei unseren Mitgliedern ankommt.
 
Sehr gut!


Was war der Grund für die verlängerte Schonzeit? Ist euer Gewässer so groß und Kalt? 60 cm Mindestmaß würde ich grundsätzlich begrüßen.

Die Regelung besteht schon länger, an die Begründung erinnere ich mich nicht mehr.
Mein See hat 18 Hektar, ist bis zu 18 m tief (wirklich) und eben stark beangelt.
 
Oh, da kommt noch viel Überzeugungsarbeit auf mich zu,
und auch einiges an (verbale) Fotzn (bayrische Prügel)...
Aber mei, vielleicht kann ich das ganze ja abkürzen , in dem ich nur mit Mitglieder diskutiere, die öfters als 3x im Jahr fischen gehen-
Dann fallen schon mal die ganzen Helmuts und Heinzen weg, die schimpfen das zwar immer schlechter gefangen wird , aber nie am Wasser gesehen werden.
Werden wir sehen, ich halt euch auf dem laufenden
 
Sehr gut!




Die Regelung besteht schon länger, an die Begründung erinnere ich mich nicht mehr.
Mein See hat 18 Hektar, ist bis zu 18 m tief (wirklich) und eben stark beangelt.
Dazu kann ich was sagen. Ich glaube das es daher kam das der 1Mai so nah an der Laichzeit dran ist das die Hechte auf alles bissen was nicht bei 3 auf den Bäumen war. Um somit den Bestand zu schützen kam die Änderung. Aber wie gesagt ist schon länger her und ganz sicher bin ich mir nicht mehr.

Gruß René
 
Oh, da kommt noch viel Überzeugungsarbeit auf mich zu,
und auch einiges an (verbale) Fotzn (bayrische Prügel)...
Aber mei, vielleicht kann ich das ganze ja abkürzen , in dem ich nur mit Mitglieder diskutiere, die öfters als 3x im Jahr fischen gehen-
Dann fallen schon mal die ganzen Helmuts und Heinzen weg, die schimpfen das zwar immer schlechter gefangen wird , aber nie am Wasser gesehen werden.
Werden wir sehen, ich halt euch auf dem laufenden

Prima.
Trotzdem der Hinweis: Für jede Veränderung der gesetzlichen Schonbestimmungen nach Maß und Zeit brauchst Du eine vernünftige, plausible und überprüfbare hegerische Begründung. Die kann eigentlich nur dann gelingen, wenn Du einen Überblick über den Bestand Deines Gewässers hast. Im Grunde gilt: Bestandserhebung vor Regelung (per Beschluss). Hierzu kann man in der Tat darüber streiten, ob insoweit ne einfache Fangstatistik ausreicht. Ich rate deshalb dazu, die Datenerhebung nach dem Einheitsfangsystem zu machen, dh. im Fangbuch erfasst man nicht nur den gefangenen Fisch, sondern ebenso die Zeit, die der Angler investiert hat. Näheres hierzu im Buch. Robert hat jedenfalls festgestellt, dass die Präzision dieser Methode in etwa der Abfischung per Elektrofischerei gleichkommt...
 
Ich bin etwas raus was Fischereirecht in Deutschland betrifft, mich würde aber mal interessieren wie es generell mit Schonmassen und Schonzeiten geregelt ist.

Wenn ich`s richtig in Erinnerung habe sind diese zwei Faktoren gesetzlich auf Länderebene geregelt. Kann ich als Gewässereigner oder Pächter eigentlich einfach ein Höchstmaass festlegen bzw, die Schonzeit verlängern ohne das dies durch die Fischereibehörde abgesegnet wurde?

Generell wäre es sicher von Vorteil wenn Schonmasse und -zeiten nicht von Bundesland zu Bundesland festgelegt werden, sondern nach Bestandserhebung und Bestandsziel von Gewässer zu Gewässer variieren.

Viele Grüsse
smolt

(....hab leider kein s-z auf meiner norwegischen Tastatur, deshalb die "masse") :wink:
 
Hallo zusammen
Ich denke mal Schonzeiten zu verlängern sollte eigentlich problemlos möglich sein. Bei mir im Umland hat fast jeder Verein eine gemeinsame Schonzeit für Hecht und Zander.
Gruß Torsten
 
Ich bin etwas raus was Fischereirecht in Deutschland betrifft, mich würde aber mal interessieren wie es generell mit Schonmassen und Schonzeiten geregelt ist.

Wenn ich`s richtig in Erinnerung habe sind diese zwei Faktoren gesetzlich auf Länderebene geregelt. Kann ich als Gewässereigner oder Pächter eigentlich einfach ein Höchstmaass festlegen bzw, die Schonzeit verlängern ohne das dies durch die Fischereibehörde abgesegnet wurde?

Generell wäre es sicher von Vorteil wenn Schonmasse und -zeiten nicht von Bundesland zu Bundesland festgelegt werden, sondern nach Bestandserhebung und Bestandsziel von Gewässer zu Gewässer variieren.

Viele Grüsse
smolt

(....hab leider kein s-z auf meiner norwegischen Tastatur, deshalb die "masse") :wink:

Schonmaß und Schonzeit legt bei uns der Fischer oder Landesverband fest, je nach Gewässer.
In der Fischereiordnung gibt es für Hecht und Zande nur diese Vorgabe: "vier aufeinanderfolgende Wochen nach Maßgabe der zeitlichen Festlegung im Hegeplan".
Es gibt auch gesetzliche Mindestmaße, die sind aber sehr niedrig und werden vom Fischer und Landesverband höher angesetzt.
Ein Entnahmefenster gibt es nicht, würde auch keinen Sinn machen.

VG
 
Steffen,
eigentlich ganz einfach: In den Durchführungsverordnungen zu den jeweiligen Landesfischereigesetzen sind Schonbestimmungen zu Maß und Zeit als Mindeststandard geregelt. Aus hegerischen Gründen können diese Vorgaben nach den Notwendigkeiten des jeweiligen konkreten Gewässers verschärft werden. Z.B. Erhöhung der Mindestentnahmegröße, Verlängerung der Schonzeit, Entnahmefenster. Regelungsbefugt ist entweder der Inhaber des Fischereirechtes oder aber der Fischereiausübungsberechtigte ( im Zweifel ein Angelverein). Vater Staat, inbesondere die Fischereiaufsicht, bleiben hierbei außen vor, weil es insoweit keine Genehmigungspflicht gibt.
Der umgekehrte Fall hingegen (Schonzeitverkürzung, Reduzierung des Schonmaßes) ist grundsätzlich zwar möglich, bedarf aber im Unterschied zur Verschärfung zwingend der Genehmigung der staatlichen Fischereiaufsicht.
Wann was unter welchen Voraussetzungen Sinn macht, ist im Übrigen in dem hiergenannten Buch sowohl fachwissenschaftlich, wie auch rechtlich umfassend dargestellt worden. Jedem, der sich hierfür interessiert, kann ich nur empfehlen, sich den Schmöker an Land zu ziehen...
 
Hei Raimund,
danke für die Erläuterung. :a020:

Also kann der Fischereiausübungsberechtigte, nehmen wir mal als spezielles Beispiel einen Angelverein, der ein Gewässer gepachtet hat oder besitzt, ohne extra Genehmigung sein Gewässer bewirtschaften (managen) wie er will, solange er sich an die "Mindest-Schonbestimmungen" der Landesfischereigesetze hält.

Ist ja eigentlich recht positv zu lesen, das dies in diesem Rahmen so möglich ist, obwohl ich der Meinung bin das wenn man schon die Bewirtschaftung mit Einhaltung der Mindestschonbestimmungen den Fischereiausübungsberechtigten überlässt, man auch gleich generell alle Schonzeiten- und Mindestmassfestlegung individuell und unabhängig von der Landesfischereigesetzen festlegen könnte.

Mit der einseitigen Ausweitung von Schutzmassnahmen bestimmter Fischarten, über die Landesfischereiordnungen hinaus, kann man theoretisch auch ungünstig in den Fischbestand eingreifen und verfehlt das Ziel einer gesunden Fischarten- und Alterszusammensetzung in dem Gewässer evtl. total (....es sei denn man macht und will dies bewusst).
Insofern kann ich dein Posting von weiter oben absolut unterschreiben, - man muss schon wissen was man macht und braucht wirklich eine "prüfbare nachvollziehbare Begründung." (...euer Buch ist dabei sicher eine absolute Hilfe).

Ich bin hier son bisschen von norwegischen Verhältnissen beeinflusst. In Norwegen hat man es in vielen Innlandsgewässern mit Verbuttungen der Forellenbestände zu tun. Dies ist hauptsächlich das Resultat sich verändernder Umweltbedingungen (vorwiegend Versauerung der Gewässer), dazu kommt dann noch die Abfischung der grösseren Fische.

In Norwegen gibt es in den Innlandsgewässern keine staatlich festgelegten Mindestmasse oder Schonzeiten, d.h. der Fischereiausübungsberechtigte, (hier sind es meistens die Grundeigner in ihreren Vereinen und Zusammenschlüssen), legen die Mindestmasse und die Schonzeiten selbst fest.

Als Massnahme um die Forellenbestände in einer vernünftigen Alters- und Grössenstruktur wieder aufzubauen hat man in vielen Gewässern das Mindestmass total abgeschaft und hat dafür ein Höchstmass eingeführt. Ähnlich sieht es bei den Schonzeiten aus, die varrieren für die gleiche Fischart von Gewässer zu Gewässer.

Sehr viele Seen sind leider total unreguliert und nicht bewirtschaftet, das sind meistens die, in denen angeltechnisch kaum mit vernünftigen Fischen zu rechnen ist.

Viele Grüsse
Steffen
 
Nur damit keine Missverständnisse aufkommen.
Mit dem Entnahmefenster macht bei uns am See keinen Sinn,
da es sich um ein typisches Zandergewässer handelt und auf Grund der Trübung beißen die Hechte erst ab Dezember wenn die Trübung etwas nachlässt.
Da sind aber kaum noch Angler unterwegs, deshalb ist es egal, ob man nun einen Hecht von >85 cm mitnimmt oder nicht.
Und das wichtigste, der Bestand und die Größe der Hechte bleibt seit Jahren stabil.

Wissenschaft und Entnahmefenster hin oder her, wichtiger finde ich, dass Angler bei der Entnahme das Gehirn einschalten.
Nur ein Beispiel, vielleicht lieber ein / zwei Hechte von 86 cm pro Jahr entnehmen als 10 Hechte von 60 cm.

VG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Smolt
So einfach ist das auch nicht. Bei einem gepachteten Gewässer kann es auch passieren, das der Verein Vorgaben von dem Besitzer bekommt.
Ich bin Mitglied und im Vorstand von einem Angelverein mit 18 Mitgliedern und einem 3 Ha großen Baggersee. Das Gewässer gehört der Stadt und seit der letzten Pachtverlängerung haben wir eine Entnahmepflicht für Karpfen und Einschränkungen beim Besatz schwarz auf weiß im Pachtvertrag stehen.
Gruß Torsten
 
Hi zander67,

deine Einschätzung für dein Gewässer kann natürlich auch ein gutes und richtiges Ergebnis sein! Wenn sich bei deinem Gewässer die Situation so darstellt, dann ist das halt so. Es würde vermutlich keiner erwarten - auch die Autoren nicht - dass auf 'Teufel komm raus' irgendetwas (Anderes) umgesetzt werden müsste, was aufgrund von individuellen Besonderheiten nicht zielführend wäre.

Sicherlich nehmen derartige Publikationen 'den Durchschnitt' in den Fokus (Statistik/ Gauß) - du hast ja richtigerweise 'bei uns' unterstrichen. Auch wenn das bei deinem Gewässer anders aussieht (stat. 'Ausreißer'), werden die Erkenntnisse wohl bei den allermeisten Gewässern zutreffen. Ich persönlich bin ein eingefleischter Fan von 'Theorie & Praxis' (und da gehört die Wissenschaft, welche auch immer, dazu) und auch von dem Leitsatz 'Mitdenken sehr erwünscht' (auch wenn es von einem Prof. geschrieben ist!) - wenn's Sinn macht, macht's Sinn oder auch nicht :wink::zwinker:
 
Hallo, damit dieses wunderbare Thema nicht in der Versenkung verschwindet, werde ich ab und zu wenn es mal was neues gibt hier berichten. Ich hatte mir für dieses Jahr vorgenommen ein noch genaueres Angeltagebuch zu führen: ich möchte nicht nur das Fangergebnis ,das Gewässer , das Wetter und besondere Beobachtungen aufschreiben sondern auch noch die Angelzeit in Stunden. Das habe ich bisher nur beim Karpfenangeln gemacht.
Nächste Woche Freitag den 2.2. haben wir Jahreshauptversammlung von unserem Fischereiverein . Dann wird
auch die Einführung des Entnahmefensters für Hechte bekannt gegeben . Ich bin gespannt wie die Mitglieder reagieren .
 
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