Hei Raimund,
danke für die Erläuterung.
Also kann der Fischereiausübungsberechtigte, nehmen wir mal als spezielles Beispiel einen Angelverein, der ein Gewässer gepachtet hat oder besitzt, ohne extra Genehmigung sein Gewässer bewirtschaften (managen) wie er will, solange er sich an die "Mindest-Schonbestimmungen" der Landesfischereigesetze hält.
Ist ja eigentlich recht positv zu lesen, das dies in diesem Rahmen so möglich ist, obwohl ich der Meinung bin das wenn man schon die Bewirtschaftung mit Einhaltung der Mindestschonbestimmungen den Fischereiausübungsberechtigten überlässt, man auch gleich generell alle Schonzeiten- und Mindestmassfestlegung individuell und unabhängig von der Landesfischereigesetzen festlegen könnte.
Mit der einseitigen Ausweitung von Schutzmassnahmen bestimmter Fischarten, über die Landesfischereiordnungen hinaus, kann man theoretisch auch ungünstig in den Fischbestand eingreifen und verfehlt das Ziel einer gesunden Fischarten- und Alterszusammensetzung in dem Gewässer evtl. total (....es sei denn man macht und will dies bewusst).
Insofern kann ich dein Posting von weiter oben absolut unterschreiben, - man muss schon wissen was man macht und braucht wirklich eine "prüfbare nachvollziehbare Begründung." (...euer Buch ist dabei sicher eine absolute Hilfe).
Ich bin hier son bisschen von norwegischen Verhältnissen beeinflusst. In Norwegen hat man es in vielen Innlandsgewässern mit Verbuttungen der Forellenbestände zu tun. Dies ist hauptsächlich das Resultat sich verändernder Umweltbedingungen (vorwiegend Versauerung der Gewässer), dazu kommt dann noch die Abfischung der grösseren Fische.
In Norwegen gibt es in den Innlandsgewässern keine staatlich festgelegten Mindestmasse oder Schonzeiten, d.h. der Fischereiausübungsberechtigte, (hier sind es meistens die Grundeigner in ihreren Vereinen und Zusammenschlüssen), legen die Mindestmasse und die Schonzeiten selbst fest.
Als Massnahme um die Forellenbestände in einer vernünftigen Alters- und Grössenstruktur wieder aufzubauen hat man in vielen Gewässern das Mindestmass total abgeschaft und hat dafür ein Höchstmass eingeführt. Ähnlich sieht es bei den Schonzeiten aus, die varrieren für die gleiche Fischart von Gewässer zu Gewässer.
Sehr viele Seen sind leider total unreguliert und nicht bewirtschaftet, das sind meistens die, in denen angeltechnisch kaum mit vernünftigen Fischen zu rechnen ist.
Viele Grüsse
Steffen