Catch & Release: legal, illegal, fatal? Vortrag von Dr. Robert Arlinghaus

Hallo , im aktuellen Blinker ist "Catch&Release" Titelthema. Auf 22! Seiten wird in verschiedenen Berichten über Entnahmefenster, Rechtliches , Schmerzempfindung der Fische geschrieben. Auch Robert Arlinghaus kommt mehrfach zu Wort. Ich finde gut das dieses Thema weiter immer größere Kreise zieht.
Servusla, Tørte
 
Ich angel fast nur noch in den Nachbarländern Holland und Dänemark, in Deutschland laufen mir zu viele radikale Tierrechtler rum, da muß ich mich immer vermummen :a0155:
 
Rückinfo bzw. Ergebnis zu meinem Post vom 18.02.2018.

Ich hatte bei der Jahreshaputversammlung Januar 2018 einen Antrag auf ein Entnahmefenster gestellt. Ab Januar 2019 wird er für die Vereinsgewässer eingeführt.

Der ASV Dortmund hat ca. 1.000 Miglieder und sechs Vereinsgewässer.

Das zur Info!


34616188no.jpg
 

Anhänge

  • Entnahmefenster.jpg
    Entnahmefenster.jpg
    99,9 KB · Aufrufe: 218
Rückinfo bzw. Ergebnis zu meinem Post vom 18.02.2018.

Ich hatte bei der Jahreshaputversammlung Januar 2018 einen Antrag auf ein Entnahmefenster gestellt. Ab Januar 2019 wird er für die Vereinsgewässer eingeführt.

Der ASV Dortmund hat ca. 1.000 Miglieder und sechs Vereinsgewässer.

Das zur Info!


34616188no.jpg

Ein Anfang ist gemacht.
Besser ist natürlich eine Entnahme von - bis z.B. Hecht 65cm - 80cm

Gruß Thomas
 
Klasse - das muß ich bei uns auch mal vortragen.
 
Ich habe den Antrag gestellt, am 21.01. Ist die Jahreshauptversammlung. Ich bin gespannt.
Eine Hecht Schonzeit Verlängerung bis zum 15.05 statt 01.05. Und ein erhöhtes 60 cm Mindestmaß haben wir bereits. Ich weiß aber auch, dass man in dem Verein im Sinne des voraus eilenden gehorsam, wie mefo es nannte, sehr ängstlich ist was rechtliche Dinge angeht.
Ich werde berichten.

Der Vorstand meines Vereines hatte die Entscheidung auf 2019 vertagt da ihnen mein Antrag zu kurzfristig kam.

Ich hatte die Broschüre beigefügt und die entscheidenden Stellen markiert und noch einmal vereinfacht zusammen gefasst.
Das habe ich gemacht da der Text von Dr Arlinghaus auf akademischen Niveau ist und ich die Gefahr sah, dass nicht jedes Vorstandsmitglied da leicht durchblickt (nicht böse oder gar überheblich gemeint).

Mein Verein hat jedoch abgelehnt.
Ihnen war das "zu uneindeutig".
Die kamen in der Begründung nicht damit zurecht, dass da nicht ausdrücklichst steht "Du darfst zurück setzen".
Der deutsche Michel will es halt ganz klar haben :confused1:

Und der etwas umständlichen und nicht so glasklaren deutschen rechtssprache haben die deutschen Michels meines Vorstandes mit vorauseilendem Gehorsam begegnet und meinen Antrag abgelehnt. :a045:
 
Oben