Bootsführerschein-Strafen??

Waldemar das mit dem Territorium sollte einfach nur ein Spaß gewesen sein, darum habe ich auch das blödsinnig lachende Männchen hinten dran gehängt aber du scheinst es sehr Ernst genommen zu haben. Mach mit Deinem Schein was du möchtest oder das von dem du überzeugt bist das es richtig ist und gut ist.
Ich werde nächstes mal noch deutlicher dahinter schreiben das es nur Spaß war.
 
Alles gut, war bei mir aus irgendeinem Grund nicht ganz so hummorvoll angekommen.
Zumindest wissen jetzt auch weniger Informierte Leser was für Wirrwarr wir in Europa mit den Sportbootscheinregelung haben.
Das man sich für jedes Land extra informieren muss.
 
So, heute, ähm Am Freitag, einen Schritt weiter gekommen und die Theorieprüfung zum BSSP (A) bestanden! :19:Nach dem Erhalt des Patents wird der SBF binnen beantragt. Jetzt nur noch den Fischreischein für heimische Gewässer und die Sache mit den Scheinen ist komplett.

Gruß
Michi
 
So, heute, ähm Am Freitag, einen Schritt weiter gekommen und die Theorieprüfung zum BSSP (A) bestanden! :19:Nach dem Erhalt des Patents wird der SBF binnen beantragt. Jetzt nur noch den Fischreischein für heimische Gewässer und die Sache mit den Scheinen ist komplett.

Gruß
Michi

Ja was wäre der Deutsche ohne seine Scheine, eines Tages werden wir auch einen zum ein- und ausatmen brauchen damit sich niemand verschluckt aber auf der anderen Seite muss man ja eingestehen, daß man selbst als alter Sack, wie ich, bei solchen Lehrgängen noch was lernt.
Glückwunsch zur Prüfung und den FS wirst du auch noch packen.
 
Gratulation zur Bestandenen Prüfung ..
Das mit den Scheinen geht noch weiter, wenn du in Tschechien angeln willst brauchst du eine Apostille :) ( Wir hatten nur Fragezeichen in den Augen ..:-).. ) Das ist eine amtliche deutsche Bestätigung das du einen Angelschein hast, der muss dann an die Kopie des deutschen Scheins gehängt werden, der Schein alleine reicht nicht, gilt aber glaub ich nur für Deutsche, Österreicher brauchen das nicht .. Anders bekommst du die tschechische Angellizenz nicht, und nur mit der bist du dann berechtigt dir Angelkarten zu kaufen ...
 
Apostille hatte ich auch schon mal, da helfen Antibiotika ansonsten habe ich kein Verständnis dafür, das ein deutscher Angelschein mit Passbild, Unterschrift unf Stempel nicht anerkannt wird, denn der Wisch den die fordern hat auch nur einen Stempel und eine Unterschrift - so sieht das aus wenn man Europa entbürokratisieren will. Gruß Peter
 
Oha, das habe ich nicht gewusst, aber auch nicht vorgehabt in Tschechien zu angeln. Was auf jeden Fall irgendwann auf dem Plan steht, ist Angeln in west-sibirischen Gewässern, bei meinem Cousin. Ist aber ein ganz anderes Thema.

Grüße
Michi
 
Apostille hatte ich auch schon mal, da helfen Antibiotika ansonsten habe ich kein Verständnis dafür, das ein deutscher Angelschein mit Passbild, Unterschrift unf Stempel nicht anerkannt wird, denn der Wisch den die fordern hat auch nur einen Stempel und eine Unterschrift - so sieht das aus wenn man Europa entbürokratisieren will. Gruß Peter

Naja nur hat ein Deutscher Angelschein ja nicht unbedingt ein Passbild. Meiner zumindest hat keines, und da ich auch Jahresmarken ausgebe kann ich sagen das die aus den 80er und 70ern auch keine haben. Von daher dürften das mindestens 30 Jahre ohne Bild sein, und das nicht nur bei unseren 10.500 Vereinsmitgliedern, sondern mindestens beim Großteil der niedersächsischen Angler.
 
Naja nur hat ein Deutscher Angelschein ja nicht unbedingt ein Passbild. Meiner zumindest hat keines, und da ich auch Jahresmarken ausgebe kann ich sagen das die aus den 80er und 70ern auch keine haben. Von daher dürften das mindestens 30 Jahre ohne Bild sein, und das nicht nur bei unseren 10.500 Vereinsmitgliedern, sondern mindestens beim Großteil der niedersächsischen Angler.
Na ja Niedersachsen . Also mein Schein hat Bild, Stempel und sieht sehr amtlich aus. Wer einen Fischereischein für Tschechien fälscht hat wohl auch keine Skrupel diesen Wisch zu fälschen, daher sehe ich das als völlig sinnfrei an. Ob ich nun einen oder zwei Scheine bastel macht keinen Unterschied daher würde mir als Kontrolleur ein Schein reichen und entweder erkenne ich die Fälschung oder nicht und wenn ich sie nicht erkenne war sie so gut, daß ich es auch beim zweiten Schein nicht erkennen würde. Nebenbei hat solch eine Apostille auch kein Passbild und da ist mein FS amtlicher und mit Foto. Gruss Peter

Hinter Niedersachsen hatte ich so'n Grinsemännchen aber scheinbar überträgt es mein Tablet nicht also bitte nicht gleich böse werden und die Grenzen für Bayern schließen
 
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Naja nur hat ein Deutscher Angelschein ja nicht unbedingt ein Passbild. Meiner zumindest hat keines, und da ich auch Jahresmarken ausgebe kann ich sagen das die aus den 80er und 70ern auch keine haben. Von daher dürften das mindestens 30 Jahre ohne Bild sein, und das nicht nur bei unseren 10.500 Vereinsmitgliedern, sondern mindestens beim Großteil der niedersächsischen Angler.
Also mein Schein aus Niedersachsen hat sowohl Passbild wie auch Stempel. Erst gibt es nach der bestandenden Sportfischerpüfung ein "Sportfischerschein" (ich nenn den mal so. heioßt bestimmt anders). Der hat Foto und Stempel des Verbandes der die Prüfung abgenommen hat. Mit diesem Schein geht man dann ins Gemeindebüro seines Wohnortes und bekommt da (natürlich gegen eine Gebühr) den Fischereischein auf Lebenszeit. Nix Jahresmarken oder sowas. also das mag früher anders gewesen sein. aktuell sieht es so aus wie ich gerade beschrieben habe. Der Fischereischein wird in Niedersachsen übrigens nicht unbedingt benötigt. Der "Sportfischrschein" reicht als Sachkundenachweis. Nur noch ne Angelkarte kaufen und losangeln. Wenn man allerdings in andere Bundesländer will sieht das wieder anders aus. Ein Hoch auf die sehr übersichtlichen und Republikweit einheitlichen Regelungen. :p075:
 
Also mein Fischereischein hat auch ein Bild, hat 35 DM gekostet und ist auf Lebenszeit. Aber wir reden vom Angelschein, nicht vom Fischereischein. Der Angelschein ist für mich der von Dir erwähnte Prüfungsnachweis für das Bestehen der Fischerprüfung, und der hat bei mir eben kein Foto. LSFV Weser-Ems waren wir damals. Dann sind wir zum AVN gewechselt. Deren Prüfungsnachweis hat neuerdings wohl ein Bild, wie ich letztens feststellen durfte, als ich einen frisch geprüften kontrolliert habe. Die Prüfung wurde ja vor wenigen Jahren aktualisiert und überarbeitet. Aber die über 10 Jahre alten haben halt keinen. Von daher hat halt nicht jeder Angelschein ein Passbild.

Und wie Du richtig geschrieben hast, der Fischereischein ist in Nds, überflüssig. Wenn mir bei der Kontrolle ein Gastangler den zeigen will, und danach suchen muss, wundert der sich fast immer wenn ich sage den brauche ich nicht, mir reicht neben der Gastkarte irgendein Lichtbildausweis, egal ob Reisepass, Perso, Führerschein, Fischereischein usw. Ich habe mir den Fischereischein damals auch nur geholt weil ich zur Müritz wollte. Ich habe den bisher (ich glaube) zwei Mal benötigt, und beide Male im letzten Jahrtausend. Einmal in Franken und einmal eben an der Müritz.

Aber Du übersiehst auch einen weiteren Fall der deutschen Bürokratie. Der Prüfungsnachweis ist nicht unbedingt ausreichend. Wir hatten schon den Fall das jemand einem zwölf- oder dreizehnjährigen eine Gastkarte gegeben hatte, weil der in seinem Bundesland schon die Fischerprüfung abgelegt hatte. In Nds. darf man allerdings gemäß §15 Nds. FischG keine Fischereierlaubnis an jemanden unter 14 Jahren ausstellen, außer zur Vorbereitung auf die (Sport)fischerprüfung. Der zwölf-/dreizehnjährige durfte die Gastkarte also nicht haben, und da er die Fischerprüfung auch schon hatte, konnte er auch nicht eine Erlaubnis zur Vorbereitung darauf bekommen.

Der Blödsinn soll bei der Überarbeitung des FischG zum Glück wegfallen, sagte Werner, unser LV Präsident, mir. Werner hatte uns in seiner Funktion als Vereinsvorsitzender vor ca. vier Jahren, als es um die Überarbeitung ging, gefragt ob wir noch Punkte hätten die wichtig wären, und die er als LV Präsident dann mit in die Verhandlungen nehmen soll. Da hatte ich ihn an diesen Blödsinn erinnert. Denn der bedeutet auch, das ein jugendlicher mit 8 Jahren seinen Begleitschein bekommt, 5 1/2 Jahre in Begleitung angeln darf, dann nimmt er an der Fischerprüfung teil, besteht sie, und darf von dem Moment an nicht mehr Angeln bis er Geburtstag hat und 14 wird. Der Begleitschein zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung ist ja hinfällig, da Prüfung bestanden, und unter 14 darf er keine Erlaubnis bekommen. Von daher blieb/bleibt dem unter 14 Jahre alten Gastangler/Mitglied mit Fischerprüfung nur ein Forellenpuff, oder das Angeln in den Küstengewässern. Denn in denen braucht man in Nds. nur seinen Perso, aber keinerlei Prüfung. Denn §16 (1) sagt "In den Küstengewässern ist der Fisch- und Krebsfang frei".

Wann die Änderung des Nds. FischeG von 1978 dann mal kommt steht in den Sternen. Das wandert seit Jahren in den Ausschüssen/Gremien hin und her. Aber scheinbar wird dann der Fischereischein wohl auch nicht mehr lebenslang gültig sein, also noch rechtzeitig holen.Das gesetzliche Mindestmaß für Aal wird dann auch von 28 cm bzw. 35 cm hoch gesetzt werden, vermutlich auf 45 cm.

Der deutsche bürokratische Wahnsinn.
Zumal scheinbar auch nicht alle Fischereischeine anerkannt werden. Ein Bekannter der aus NRW nach Nds. gezogen war, erzählt mir das die in Köln im keine Gastkarte mit seinem Nds. Fischereischein geben wollten. Ist wohl ein Einzelfall, aber ähnliches habe ich auch schon von Bremen und Bayern gehört, da man da wohl einen Fischereischein bekommen kann wenn man keine Prüfung angelegt hat, aber jahrelange Erfahrungen als Fischer hat und vor einem Termin irgendwann in den 1950ern geboren wurde. Und in der Nähe von Rostock kann/konnte man Fischerprüfungen ablegen, welche sich nicht an die Standards der Abmachung der LV untereinander halten, und daher dann nicht anerkannt werden.
 
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