Bootsführerschein-Strafen??

AW: Bootsführerschein-Strafen??

Hallo Björn
Das kann ich so nicht verstehen,wenn die Boote Vollkasko versichert sind,und dies im Reisepreis inbegriffen ist sollte die Versicherung auch den Schaden übernehmen ,oder werden die Boote an Angler ohne SBS nicht vermietet
Gruß Dieter

Eigentlich sollte pro Boot mind. einer mit Schein sein....Wenn nicht ist das persönliches Risiko.

Das gilt wie Serviola eben beschreiben hat ebenso wenn der Bootsführer vom Alter her in Norge keinen Schein benötigt und das Boot steuern darf.
Ich bin sicher das keine deutsche Versicherung Zahlen wird wenn kein Schein vorliegt.
Wie das im Falle einer norwegischen Versicherung aussieht (falls der Vermieter seine Boote in Norge versichert hat) weiß ich nicht,..evtl sind dann die Bestimmungen anders.
Vermute aber mal das die wenigsten Boote oben Kaskoversichert sind.
 
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Versicherung hin, Schaden her......macht ne Schein und benehmt Euch anständig auf dem Wasser.....fertig !
....und wenn man doch mal nen Fehler macht, muß man halt auch dafür grade stehen.

...übrigens hat eine Vollkasko, ganz selten und nur in Ausnahmen was mit vermieteten Booten zu tun, hier muß grade für die gewerbliche Vermietung eine ander Versicherung abgeschlossen werden.
Wer ein eigenes Boot hat und dieses bei Pantenius versichert, hat zB. eine 4 Wochen Versicherung im Jahr, für durch ihn gecharterte Boote, auch das ist ein seltener Zusatz.

Aber alle Versicherungen, die durch den Bootsvermieter abgeschlossen sind haben herzlich wenig mit dem zu tun, der den Kahn mietet.
 
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Danke für den Tip Udo, da werd ich doch gleich mal bei Pantaenius stöbern:daumen:

Gruß

Sven:]
 
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@sven

...wenn Du nicht fündig wirst, sag kurz bescheid, dann schau ich mal, wie der Versicherungsvertrag genau heißt. :]
 
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Leider nüscht gefunden Udo. Alles nur für Yachten und nicht für unsere Boote. Eine nähere Info wäre toll:daumen:

Gruß

Sven:]
 
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Jepp Sven, werd mal schauen. Hab im Moment viel um die Ohren, könnte ein paar Tage dauern.
 
Versicherungen

Hallo Sven,

gemeint sind hier Skipperversicherungen, wie sie von Pantaenius, dem ADAC, der Hamburger Yachtversicherung, Gothaer und einigen anderen angeboten werden.

Es handelt sich hierbei um erweiterte Haftpflichtversicherungen für Skipper und Crews von privat gemieteten Sportbooten incl. Charterbooten ohne Berufsbesatzungen.

Hintergrund ist, dass im Normalfall weder die eigene Haftpflicht noch die Kaskoversicherung des Vermieters für Schäden am vermieteten Boot aufkommen. Auch Forderungen von Crewmitgliedern an den Skipper, Kautionsforderungen, Charterausfälle des Vermieters durch Schäden sind nicht abgedeckt.

Frag doch mal bei Deiner Haftpflichtversicherung nach, ob solche Dinge mit abgedeckt sind:
  • Schäden an der Yacht, auch bei grober Fahrlässigkeit (hier ist beispielsweise zu klären, welche Führerscheinbestimmungen für in Norwegen gemietete Boote zugrunde gelegt werden, die norwegischen oder die deutschen. Bei Versicherungen in der Regel die deutschen Bestimmungen).
  • Forderungen der Crewmitglieder untereinander
  • Sicherheitsleistungen bei Beschlagnahme
  • Ansprüche des Eigners über Ausfall von Chartereinnahmen.
Stell die gleichen Fragen auch mal Deinem Vermieter, was dessen Versicherungen beinhalten. Ich denke, das Ergebnis ist interessant :D

Gruß
Breivikfan
 
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AW: Bootsführerschein-Strafen??

@Breivikfan
Danke für die Infos:daumen: Mein Versicherer bietet in der Hinsicht leider nichts an, daher bin ich auf der Suche nach einem Anbieter, der ein entsprechendes Leistungspaket, welches auf mich zugeschnitten ist anbietet, denn ich besitze keine riesige Yacht, wo entsprechend hohe Versicherungssummen oder Ausfallleistungen abgedeckt werden müssten. Wenn dennoch Bootschartern im Ausland für einen gewissen Zeitraum durch diese Versicherung abgedeckt werden könnten, dann wäre dies eine feine Sache. Na schaun wir mal, vielleicht finde ich ja noch was oder einer hat einen direkten Link, der mir weiter helfen kann.

Gruß

Sven:]
 
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Die Norweger haben den Daumen drauf, es werden Kontrollen durchgeführt! 8)

http://www.varden.no/nyheter/kjorte-uten-batforerbevis-1.5342533

In diesem Artikel ist zu lesen, dass bei ersten Kontrollen bezüglich des Bootsführerscheins die Ersten ohne diesen erwischt wurden.

Zwei kamen bekamen eine Strafe von 5000 NOK, für den Dritten wird es teurer, da er noch zu schnell unterwegs war und auch keine Rettungswesten an Bord hatte.

Grüße hermi :]
 
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Båtførerbeviset ble fra 1. mai obligatorisk for alle under 30 år som skal føre båter på mer enn åtte meter eller med mer enn 25 hestekrefters motor.
'
Also Bootschein in Norwegen ab 1.Mai, für alle unter 30 Jahren oder ab Jahrgang 1980, für Boote ab 8 meter oder mehr als 25 PS.

Alle die vor 1980 geboren sind, brauchen in Norge keinen Schein.

cu rainer
 
Moin, ich packe hier mal ein altes Thema aus und wollte nur mal anfragen, ob es irgend eine neue Erkenntnis dazu gibt.
Wir fahren in 1 1/2 Monaten nach Norwegen 2 Mann mit jahrelanger Erfahrung einer inkl. Bootsführerschein. Dazu kommen mein zweiter Bruder und alle Söhne und Neffen ( ges. 7 Personen ). Der Vermieter bleibt mal eben außen vor, mit dem rede ich dann eh vor Ort.
Auto - Fahrer = Führerschein - klar. Boot - Kapitän - Steuermann ?
Im Hafen fährt der Kapitän aber offshore wollten die Jungs auch mal ans Steuer ( war doch nie anders, neben Papa am Steuer sitzen hat doch fast jeder von uns hinter sich ).
Gibt es da in der Seefahrt klare Regeln oder darf Kapitän einen Steuermann einsetzen. Irgend wo habe ich mal gelesen, der Steuermann ist nicht zwingend der Schiffsführer, sollte das stimmen, darf jeder ans Steuer.Gruß Peter
PS. Die drei Väter sind vor 1980 geboren und dürfen daher ein Boot führen, das ist bekannt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rein rechtlich ist es wie folgt: Einer auf dem Boot muss entweder a) den SBF See haben oder b) vor 1980 geboren sein und kann dann als Kapitän/Schiffsführer agieren. Dieser darf dann jemanden als Rudergänger bestimmen, der das Boot dann steuern darf. Verantwortlich für alles auf dem Boot ist aber immer der Schiffsführer - im Schadensfall wird auch immer er belangt.
 
Gibt es da in der Seefahrt klare Regeln oder darf Kapitän einen Steuermann einsetzen. Irgend wo habe ich mal gelesen, der Steuermann ist nicht zwingend der Schiffsführer, sollte das stimmen, darf jeder ans Steuer.Gruß Peter
PS. Die drei Väter sind vor 1980 geboren und dürfen daher ein Boot führen, das ist bekannt.
Ja es gibt Regeln man muß mindestens 12 Jahre alt sein um 10 PS Zu fahren und mindestens 16 um Größere Boote zu führen auch wenn der Papa den Schein hat. Ausgenommen davon ist eine Notsituation . Not kennt kein Gebot.
 
Rein rechtlich ist es wie folgt: Einer auf dem Boot muss entweder a) den SBF See haben oder b) vor 1980 geboren sein und kann dann als Kapitän/Schiffsführer agieren. Dieser darf dann jemanden als Rudergänger bestimmen, der das Boot dann steuern darf. Verantwortlich für alles auf dem Boot ist aber immer der Schiffsführer - im Schadensfall wird auch immer er belangt.
Rein rechtlich muss nicht einer einen SBF See haben, sonder diese Person muss als Bootsführer klar vor Antritt der Fahrt bestimmt sein (der Rest ist klar). Erst dann ist der verantwortlich und alle haben nach seiner Pfeife zu tanzen. :wink:
PS: Klingt etwas haarspalterisch, ist aber immer sehr wichtig.
 
Soweit ich weiß reicht auch der SBF Binnen, da die Norweger das nicht unterscheiden. Bei Besitz des Führerscheins darfst du jemand als Steuermann benennen. Zudem wenn der Bootsführer vor 1980 geboren wurde und keinen Bootsführerschein hat, darf er keinen Steuermann benennen, sondern muss selber fahren.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber ich glaube es so verstanden zu haben.
 
Soweit ich weiß reicht auch der SBF Binnen, da die Norweger das nicht unterscheiden. Bei Besitz des Führerscheins darfst du jemand als Steuermann benennen. Zudem wenn der Bootsführer vor 1980 geboren wurde und keinen Bootsführerschein hat, darf er keinen Steuermann benennen, sondern muss selber fahren.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber ich glaube es so verstanden zu haben.
Vor Antritt der Fahrt muss ein Bootsführer mit Berechtigung festgelegt werden und der trägt immer die Verantwortung, … dieser darf auch im Dabeisein delegieren.
 
Das ist falsch verstanden wenn einer an bord ist der alt genug ist kann er einen Steuermann benennen. Aber das sollte vor der Fahrt mindestens unter Zeugen besser schriftlich festgehalten werden. Der steuermann muß über 16 Jahre sein wenn das gefährt über 10 PS hat.
 
Danke für die Antworten und seid sicher, das ich nie jemanden einer Gefahr aussetze und nur dann das Ruder übergebe wenn alles passt ( Untiefen, Wellengang, Geschwindigkeit)
Gruß Peter
 
Soweit ich weiß ist für die Benennung eines Dritten als Steuermann explizit ein SBF notwendig. Hier reicht das Alter dann nicht aus.

Ich habe jedenfalls von ein paar Vorfällen in der Region Flatanger gehört, bei denen es in der genannten Konstellation - abweichender Steuermann ohne SBF eines der Crewmitglieder - zu empfindlichen Strafen kam.

Sobald ein Inhaber des SBF mit an Bord ist, gibt es natürlich keine Probleme, persönliche Eignung und Befähigung des Steuermanns vorausgesetzt. Ist aber auch ja auch in Deutschland so.

Beste Grüße aus der Karnevalshochburg Köln
 
Gut, auch das stellt dann kein Problem da, dann fahren die Jungs bei meinem Bruder mit, der einen regulären Schein hat und damit ist dann alles in sicheren Händen. Gruß Peter
 
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