Bootsführerschein-Strafen??

AW: Bootsführerschein-Strafen??

trotzdem würde mich interessieren, ob es in norge ausreicht, wenn ein älterer angler auf dem boot ist (der ja keinen führerschein nachweisen muss) und dieser den 22jährigen als rudergänger bestimmt. mir ist zumindest nicht bekannt, dass dieser kniff so in norwegen erlaubt wäre, oder??? :]
 
AW: Bootsführerschein-Strafen??

@ Olm:

Genau. Wie von Dir bereits (fast) am Anfang angeregt.

DAS würde mich in DIESEM Thread auch interessieren.

Die Antwort darauf wurde Dir hier aber schon gegeben. Es muss nur (bei Fahrtantritt) ein Bootsführer benannt werden. Wer dann steuert, ist, in Deinem Fall, nicht so wichtig.

Gruß, Andy
 
AW: Bootsführerschein-Strafen??

Um mal die Frage hier zu beantworten.

Aus:
Forskrift om krav til minstealder og båtførerbevis mv. for fører av fritidsbåt

http://www.lovdata.no/for/sf/nh/xh-20090303-0259.html

§ 17. Straff Forsettlig eller uaktsom overtredelse av § 5, § 6, § 7 eller § 8 straffes etter lov 26. juni 1998 nr. 47 om fritids- og småbåter § 28 og § 37. Ileggelse av bot kan skje ved forenklet forelegg på de vilkår som følger av samme lov § 42 og forskrift 15. juni 2001 nr. 634 om forenklet forelegg i fritids- og småbåtsaker.



Die Strafe finden wir dann hier:


Lov om fritids- og småbåter
http://www.lovdata.no/all/hl-19980626-047.html


§ 28. Straff
Den som forsettlig eller uaktsomt overtrer bestemmelser gitt i eller i medhold av kapitlet her, straffes med bøter.



Also kurz gesagt, Geldstrafe (Höhe offen) oder Knast bis ein Jahr. 8)


Gruss


Hitti (Dirk)
 
AW: Bootsführerschein-Strafen??

trotzdem würde mich interessieren, ob es in norge ausreicht, wenn ein älterer angler auf dem boot ist (der ja keinen führerschein nachweisen muss) und dieser den 22jährigen als rudergänger bestimmt. mir ist zumindest nicht bekannt, dass dieser kniff so in norwegen erlaubt wäre, oder??? :]

Mach Dir keine Sorgen, ist erlaubt:

http://www.lovdata.no/for/sf/nh/xh-20090303-0259.html

§ 7. Kvalifikasjonskrav Fører av norsk fritidsbåt som:
a)har lengde over 8 meter (26,25 fot), eller b)har motor med større ytelse enn 25 HK/19 kW, skal inneha norsk båtførerbevis eller gyldig kvalifikasjonsbevis. For førere med båtførerbevis eller kvalifikasjonsbevis utstedt i utlandet gjelder § 13.
Personer som ikke har båtførerbevis kan øvelseskjøre under tilsyn av fører som tilfredsstiller kravene i første ledd eller som omfattes av unntaket i tredje ledd. Ved øvelseskjøring anses lærer eller ledsager som fører. Øvelseskjøring kan kun foretas under forsvarlige vær- og trafikkforhold.
Bestemmelsen i første ledd gjelder ikke for fører som er født før 1. januar 1980.
Trer i kraft 1 mai 2010.





§ 13. Anerkjennelse av utenlandske båtførerbevis
Båtførerbevis eller annet kvalifikasjonsbevis utstedt i annen EØS-stat, er gyldig i samsvar med bevisets innhold.
Internasjonalt båtførerbevis for kystnavigasjon utstedt og utformet i henhold til resolusjon 16. oktober 1998 nr. 40 (« International Certificate for Operators of Pleasure Craft ») fra de Forente Nasjoners Økonomiske Kommisjon for Europa, Transport Committee, Working Party on Inland Water Transport, er gyldig.
Utenlandsk båtførerbevis som ikke faller inn under første og annet ledd, er gyldig dersom det i det vesentligste tilfredsstiller kravene til det norske båtførerbeviset og er utstedt på et skandinavisk språk eller engelsk.


Gruss

Hitti (Dirk)
 
AW: Bootsführerschein-Strafen??

@ Hitmaker: :daumen::daumen::daumen:

mit anderen Worten:

Fahren ohne Führerschein bzw. Fahrerlaubnis wird bestraft. Wie in D auch.
Die Höhe der Geldstrafe beeinflussen sicher die näheren Umstände.

Aber das ist bei euch, Olm, doch eher hinfällig, da ihr doch die ordnungsgemäßen Anforderungen an das Führen und Steuern des Bootes erfüllt...8)8)

Der bestimmte Führer muss natürlich fahrtüchtig sein. (nüchtern usw. so, daß er jederzeit eingreifen kann)

Gruß, Andy
 
AW: Bootsführerschein-Strafen??

ACHTUNG !!!
Neue Führerscheinregeln in Norwegen ab 01.05.2010.

Entgegen den ürsprünglichen Planungen und Gesetzesentwürfe hat die norwegische Regierung jetzt endgültig eine neue kulantere Regelung als Gesetz verabschiedet !

Ab 01.05.2010 benötigen alle Personen die ein Boot mit einer Motorisierung über 25 PS und/oder grösser als 8 Meter steuern einen Bootsführerschein.
Allerdings nur Personen die nach dem 01.01.1980 geboren sind !!! Wer also über 29 Jahre alt ist, benötigen keinen Führerschein.

Wir empfehlen trotzdem jeden der nach Norwegen kommt den deutschen Sportsführerschein See zu machen. Die Grundlagen dieses Scheines erhöhen 100% Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitfahrer auf See.
((( diese beitrag ist nicht von mir )))

das ist ie neue gesetz aus norwegen weill die letzte rei oder vier jahre zu viel passiert
und weill viel nicht an die regel halten wollen

gruß didi :]
 
AW: Bootsführerschein-Strafen??

@scorpionblut:

Das war die Ausgangslage.

Gruß, Andy
 
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Also die Naivität Einiger irritiert mich schon sehr.

Ein Unfall, bei dem Menschen zu Schaden kommen und der Fahrzeugführer keine Befähigung nachweisen kann, ich möchte es nicht zu Ende denken. Denn in irgendeinem Land wird sich die Justiz womöglich der Sache annehmen, und dann möchte ich nicht der vor 1980 Geborene Unwissende sein. Denkt das einfach mal in Ruhe zu Ende.

Zu allen Zweiflern gegenüber jenen die den Führerschein Online büffeln: das theoretische Wissen ist exakt das Gleiche, wie derjenigen die in die Schule gehen!
Nur in die Schädel müsst Ihr es rein bekommen, egal ob da jemand noch vorne steht und was erklärt. Nautische Berechnungen exakt auszuführen, kann man nicht auswendig lernen, den Gott sei Dank gibt es nicht die Kreuzchen und Kästchen Prüfungen. aber diejenigen unter uns, die einen SBS haben, wissen das.

Es gibt keine Zwangstunden für die Praxis. aber hier hilft nur Übung und Bootfahren ist sowas von simpel, dass man zum verstehen der Bewegungen keine langen Fahrtstunden benötigt. Es sei denn jdm will sie einem verkaufen....

Was aber in keiner Schule zu erwerben ist, ist der Respekt vor der See. Und hier ist der 7-Sinn gefragt, sich vor dem ablegen über alles im Klaren zu sein, Seeventile zu überprüfen, Rettungsausrüstung etc... lernt man alles im theoretischen Teil der Prüfung, nur machen muss man es. Und wissen wo ...?

Und Praxis, und damit ist nicht das navigieren gemeint, ist unersetzbar. MOB, ja das können nahezu Alle nicht, wer vergisst nicht allzu gerne im richtigen Moment das auskuppeln.... Gell

Aber Schlusswort, mir ist ein Schiffsführer der wenigstens Grundkenntnisse in Form des SBS erworben hat allemal lieber, als einer der gar nichts weiss, aber mal lenken will.
 
AW: Bootsführerschein-Strafen??

für mich haben die fragen "wie hoch ist die strafe bei oder wenn" immer nen faden beigeschmack.
was soll das bezwecken?
wenn die strafe nicht so hoch ist, kann man es riskieren?

die frage hätte eigentlich lauten müssen:unter welchen voraussetzungen darf mein 22jähriger sohn ein boot (führerscheinpflichtig) in norge steuern oder so ähnlich.

antonio
 
AW: Bootsführerschein-Strafen??

@serviola
...den Gott sei Dank gibt es nicht die Kreuzchen und Kästchen Prüfungen. aber diejenigen unter uns, die einen SBS haben, wissen das.


Ich glaube gehört zu haben das der Kreuzchentest ab 2010 eingeführt werden soll.

Aber zum Thema:

Es ist wirklich beängstigend, wenn sich jemand nach der Strafe erkundigt, ohne auch nur einmal an den Hintergrund der gesetzlichen Regel (Hier: die Sicherheit des Fahrers und der Insassen)nachzu denken.

Und noch zum Thema Kosten:

Ich für meinen Teil bin froh einen Lehrgang besucht zu haben, da man nur aus der sturen Theorie nicht soviel mitnimmt, als wenn man durch eigene Fragen die Sache für sich plausiebel erklärt bekommt. Von den Praxisstunden ganz zu schweigen.
Einziger akzeptabler Grund für solch einen Billigvariante wäre aus meiner Sicht, wenn jemand schon Fahren kann und die Praxis beherrscht und es wirklich nur um die Formalität des Scheines geht.

Habe fertig!
 
AW: Bootsführerschein-Strafen??

@serviola
...den Gott sei Dank gibt es nicht die Kreuzchen und Kästchen Prüfungen. aber diejenigen unter uns, die einen SBS haben, wissen das.


Ich glaube gehört zu haben das der Kreuzchentest ab 2010 eingeführt werden soll.

Aber zum Thema:

Es ist wirklich beängstigend, wenn sich jemand nach der Strafe erkundigt, ohne auch nur einmal an den Hintergrund der gesetzlichen Regel (Hier: die Sicherheit des Fahrers und der Insassen)nachzu denken.

Und noch zum Thema Kosten:

Ich für meinen Teil bin froh einen Lehrgang besucht zu haben, da man nur aus der sturen Theorie nicht soviel mitnimmt, als wenn man durch eigene Fragen die Sache für sich plausiebel erklärt bekommt. Von den Praxisstunden ganz zu schweigen.
Einziger akzeptabler Grund für solch einen Billigvariante wäre aus meiner Sicht, wenn jemand schon Fahren kann und die Praxis beherrscht und es wirklich nur um die Formalität des Scheines geht.

Habe fertig!


Jepp sehe ich auch so.
Habe heute mit Zylle tel. Seine Boote sind zwar alle vollkaskoversichert (ist im Reisepreis mit drinne) aber die wird ziemlich sicher nicht haften wenn der Bootsführer keinen Schein hat.
Das ist auch unabhängig davon ob er in Norge einen zum Führen eines Bootes benötigt oder nicht.
 
AW: Bootsführerschein-Strafen??

Jepp sehe ich auch so.
Habe heute mit Zylle tel. Seine Boote sind zwar alle vollkaskoversichert (ist im Reisepreis mit drinne) aber die wird ziemlich sicher nicht haften wenn der Bootsführer keinen Schein hat.
Das ist auch unabhängig davon ob er in Norge einen zum Führen eines Bootes benötigt oder nicht.


Hallo Björn
Das kann ich so nicht verstehen,wenn die Boote Vollkasko versichert sind,und dies im Reisepreis inbegriffen ist sollte die Versicherung auch den Schaden übernehmen ,oder werden die Boote an Angler ohne SBS nicht vermietet
Gruß Dieter
 
AW: Bootsführerschein-Strafen??

das thema ist immer noch nicht von tisch
was ist auch mit der mindesmaße der fische
wieviel strafe bekomme man dafür
so kann auch weiter geht mit die schreiberei

wenn alle an die gesetz halten
dann würde viel weniger probleme mit kontrolle strafen

gruß didi
 
AW: Bootsführerschein-Strafen??

Hallo Björn
Das kann ich so nicht verstehen,wenn die Boote Vollkasko versichert sind,und dies im Reisepreis inbegriffen ist sollte die Versicherung auch den Schaden übernehmen ,oder werden die Boote an Angler ohne SBS nicht vermietet
Gruß Dieter

wenn die boote führerscheinpflichtig sind wird die versicherung nicht zahlen, wenn sie ohne schein gefahren werden,ich nehme mal an die versicherungen werden das in norge nicht anders handhaben als woanders auch.
der versicherungsnehmer wird sich an den halten müssen, der den schaden verursacht hat.
er handelt grob fahrlässig, wenn er das boot an jemanden ohne schein vermietet.

antonio
 
AW: Bootsführerschein-Strafen??

das thema ist immer noch nicht von tisch
was ist auch mit der mindesmaße der fische
wieviel strafe bekomme man dafür
so kann auch weiter geht mit die schreiberei

wenn alle an die gesetz halten
dann würde viel weniger probleme mit kontrolle strafen

gruß didi

Ganz ruhig Diddi, wenn es dich stört, dann klick doch einfach nicht rein. Wenn nunmal Diskussionsbedarf besteht, dann lass sie doch und wenn es für dich erledigt ist, dann schau dir doch ein anderes Thema an.:)

Gruß

Sven:]
 
AW: Bootsführerschein-Strafen??

wenn die boote führerscheinpflichtig sind wird die versicherung nicht zahlen, wenn sie ohne schein gefahren werden,ich nehme mal an die versicherungen werden das in norge nicht anders handhaben als woanders auch.
der versicherungsnehmer wird sich an den halten müssen, der den schaden verursacht hat.
er handelt grob fahrlässig, wenn er das boot an jemanden ohne schein vermietet.

antonio

Hallo Antonio
Wir reden hier von boote in Norwegen,da ist zwar eine Führerscheinpflicht für Personen die nach 1980 geboren sind!
aber was ist mit den älteren die kein schein haben und in Norwegen auch kein brauchen dann sollte eigentlich die Versicherung auch bei einem Schaden zahlen
wofür sollte man denn die im Reisepreis eingeschlossene Versicherung bezahlen??
Gruß Dieter
 
AW: Bootsführerschein-Strafen??

Dieter,

wie immer muss man die Befähigung besitzen. Und die Versicherung wird diese Frage zu Recht stellen. Im Ernstfall und im Falle des Schadenersatzes, ich spreche jetzt hier Mal den Todesfall eines Passagiers an, wird das eine ganz harte Angelegenheit für den Bootsführer werden.

Die deutsche Rechtsprechung wird sich im übrigen nicht an den gesetzlichen Bestimmung im Gastland orientieren. Tut Sie auch nicht bei Sexualdelikten die ausserhalb der BRD begangen werden etc...

Nochmals zur Verdeutlichung, ich kann als Kapitän mit entsprechender Befähigung einen Ruderführer bestimmen. Das entbindet mich aber nicht von meiner Aufsichtspflicht. Im Übrigen sollte immer eine zusätzliche Person eingewiesen sein, es kann ja alles mögliche an Bord passieren und dann ist es gut, wenn sich die Passagiere selbst zu helfen wissen.

Aber Ruderführer ohne entsprechende Befähigung zu sein, birgt ein hohes Risiko und unbegrenzte Schadensersatzansprüche im persönlichen Bereich.

Bitte schaltet bei diesem Thema die Lampen ein, denn es könnte auch in der Folge eure Familien und deren Umfeld betreffen. Jeder der öfters auf See ist, hin und wieder selbst fahrt sollte einen SBS besitzen, schon alleine um eine minimale Grundkenntnis zu besitzen.

Ich betone nochmals, die Praxis muss man sich hart erarbeiten und da spricht auch nichts dagegen, sich von anderen bei gemeinsamen Touren auf fremden Booten einführen zu lassen. Nur Übung und mentale Vorbereitung helfen einem wirklich weiter. Nicht das längst vergessene Vorgebrabbel anlässlich der theoretischen Schulung beim Ausbilder.

Manöver üben, Knoten üben, alles das muss sitzen. In rauer See eine Boje über Bord werfen und wieder aufspüren .. da ist unglaublich schwierig .... usw...

Die Versicherung deckt vielleicht den Schaden am Boot (unter den o.g., Umständen) und dient damit dem Verleiher, der Rest ???
 
AW: Bootsführerschein-Strafen??

Hallo Antonio
Wir reden hier von boote in Norwegen,da ist zwar eine Führerscheinpflicht für Personen die nach 1980 geboren sind!
aber was ist mit den älteren die kein schein haben und in Norwegen auch kein brauchen dann sollte eigentlich die Versicherung auch bei einem Schaden zahlen
wofür sollte man denn die im Reisepreis eingeschlossene Versicherung bezahlen??
Gruß Dieter

für die älteren(nach 80 geborenen) besteht ja auch keine pflicht also werden sie zahlen.
darum gehts ja auch nicht.
wenn aber ein jüngerer ohne schein diese boote fährt, sieht das schon wieder ganz anders aus, egal ob das boot im reisepreis mit drin ist oder nicht.
und ich nehme mal an nach und nach werden die vermieter auch darauf achten, die vernünftigen zumindest.

antonio
 
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