Ausfuhrbeschränkungen und Mindestmaße

lockerchen

Well-Known Member
Registriert
27 Januar 2005
Beiträge
694
Alter
65
Ort
Hagen
Dank eines Beitrages des Friesenfischers (will mich ja nicht mit fremden Federn schmücken :D ) habe ich grade einen interessanten Link gefunden, guckt ihr hier: http://www.wrackangeln.de/ausfuhrbeschraenkungen.0.html

Und wieder was gelernt, habt ihr zum Beispiel gewußt, dass die Makrele ein landesweites Mindestmaß von 30 cm hat? Ich nicht, macht aber auch nix, da unsere paar Makrelen, die wir 2006 fangen konnten, dieses Maß um Längen geschlagen haben :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe auch wieder was dazugelernt,denn ich wußte nicht das die Makrele ein Mindesmaß von 30cm hat. Danke.
Man lernt eben nie aus egal wie alt man ist. MfG Detse
 
@ leuchtturm: Da steht:

Mindestmaße

  • Heilbutt Landesweit - 60 cm
  • Kabeljau Südlich von 64° N - 30 cm
    Nördlich von 64° N - 47 cm
  • Schellfisch Südlich von 64° N - 27 cm
    Nördlich von 64° N - 44 cm
  • Scholle Westlich von Lindesnes - 29 cm
    Östlich von Lindesnes - 27 cm
  • Makrele Landesweit 30 cm
  • Meerforelle, Meersaibling und Lachs - 35 cm
    Ausnahme: Nordland, Troms und Finnmark (gilt nur für Meerforelle und Meersaibling) - 30 cm
Ich denke, das ist doch ziemlich eindeutig, oder? :D
 
Papier ist geduldig. Aber nun nochmal hat ja wohl keiner richtig Lust auf das Thema. Wie ist das denn ich Deutschland geregelt hier gibt es auch mindestmaße aber ein Köderfisch hat bei mir noch nie mindestmaß gehabt. Machen wir uns jetzt alle Strafbar wenn wir mit Köderfisch angeln (natürlich toter).
Ich benutze selten 30cm große Makrelen als Köder.
 
mit dem norwegischen gesetz kommst du nicht in konflikt weil die mindestmaße nur für berufsfischer gelten. sie werden aber für angler auch empfohlen bzw. werden angler darum gebeten sich daran zu halten.

der einzige mit dem du ein problem bekommen kannst ist dein vermieter (ok nicht leuchtturm aber sonst die meissten) wenn die mindestmaße in den anlagenregeln verankert sind. aber ich denke da reisst dir keiner weigen 5 köfis den kopf ab - bei einer ganzen wanne voll köfis kommt man dann aber schon ins grübeln ;)
 
Ich würde sagen in Tyskland ist es schon verboten überhaupt mit dem Gedanken zu spielen, kleinere Fische als Köderfische zu verwenden....
Ich glaube, die Norweger sehen das vielleicht ein wenig entspannter... wie so vieles :<-
 
Meinte ja auch mehr die Deutschen angler hier. Aber ich kenne eine Menge Leute die mit Köderfische angeln.
Selber habe ich mit Köderfisch vor Jahren sogar nochmit lebendem geangelt. Das ganze wurde sogar von einem Aufseher kontroliert und es gab keine Beanstandung.
@ Stekus das wuste ich auch wollte nur nichtso laut schreien wegen dem Mindestmaß
 
Papier ist geduldig. Aber nun nochmal hat ja wohl keiner richtig Lust auf das Thema. Wie ist das denn ich Deutschland geregelt hier gibt es auch mindestmaße aber ein Köderfisch hat bei mir noch nie mindestmaß gehabt. Machen wir uns jetzt alle Strafbar wenn wir mit Köderfisch angeln (natürlich toter).
Ich benutze selten 30cm große Makrelen als Köder.

In Deutschland muss dein köfi auf alle fälle mindestmass haben...aber es gibt ja auch fischarten ohne mind.mass z.B. Rotauge...
aber wenn die stasi ähh staatliche fischereiaufsicht ankommt und du angelst beispielsweise in sachsen an der malter mit einer 18cm Rotfeder...bist du gleich mal eben 500€ ärmer;(
 
Siehste bei uns in NRW muß sogar Rotauge 18 cm haben und gründling war verboten das stand auf der Tageskarte. Aber als Köfi ging das ohne Problem nur nicht den gesammten Kescher voll das war unglaubwürdig.
 
also in bei uns sind die herren gnadenlos, meinem kumpel haben sie 500 ocken abgenommen weil er seinen köfi angeblich nicht weidmänisch genug abgestochen hat..
 
Als ich noch Vereinsmeier war, gab es Mindestmaße nur für Edelfische, diese waren somit als Köfi verboten.:}
 
mit dem norwegischen gesetz kommst du nicht in konflikt weil die mindestmaße nur für berufsfischer gelten. sie werden aber für angler auch empfohlen bzw. werden angler darum gebeten sich daran zu halten.
der einzige mit dem du ein problem bekommen kannst ist dein vermieter ...


Jawoll Stekus, kann ich für Deinen Chef nur bestätigen. :baby:
War für uns schon beeindruckend, wie konsequent Andreas
mit Babymördern umgeht! Ist leider nicht überall so.:(
 
In Deutschland muss dein köfi auf alle fälle mindestmass haben...aber es gibt ja auch fischarten ohne mind.mass z.B. Rotauge...
aber wenn die stasi ähh staatliche fischereiaufsicht ankommt und du angelst beispielsweise in sachsen an der malter mit einer 18cm Rotfeder...bist du gleich mal eben 500€ ärmer;(

Hallo bits!

Das ist nicht richtig! Die sächsische Gesetze kenn ich nicht, aber da Du für Deutschland sprichst. Das einzige was ein Köderfisch sein muß ist tot und kein Edelfisch bzw. geschüzte Art.In manchen Gegenden sind zum Bleistift Elritzen und Moderlieschen verboten. Also Rotauge, Barsch usw. kann man ohne Probs nehmen. Ich musste jedenfalls noch keine Strafe zahlen in NRW und ich habe auch noch nie mit ner 18cm Rotfeder gefischt.

Was Makrelen betrifft würde ich spontan stekus beipflichten!:baby:

Gruß Dirk:]
 
Manchmal ist die Gesetzgebung in Deutschland schon abstrus. Die Werra ist ja zum Teil Grenzfluß zwischen Hessen und Thüringen, wenn Du auf der hess. Seite hockst kannst Du das Moderlieschen anstecken und auf der thüringischen Seite ist es geschützt 8o

Gruß Martin
 
Manchmal ist die Gesetzgebung in Deutschland schon abstrus. Die Werra ist ja zum Teil Grenzfluß zwischen Hessen und Thüringen, wenn Du auf der hess. Seite hockst kannst Du das Moderlieschen anstecken und auf der thüringischen Seite ist es geschützt 8o

Gruß Martin

:rolleyes: Da fällt mir nix zu ein!:rolleyes:
Abstrus ist ja noch schmeichelhaft!

Gruß Dirk:]
 
Ich decke mich seit Jahren mit Köderfischen aus der örtlichen Forellenzucht ein. Hat noch keiner was gesagt. Und wenn, dann wär´s mir wurscht!
 
Oben