Unser Vermieter hat mir dieses Schreiben mal zukommen lassen.
Exportquote ab 01.01.2021
Sie dürfen 10 kg Fisch oder Fischprodukte beim Verlassen Norwegens herausnehmen. Wenn Sie von einem registrierten Angelcamp aus gefischt haben, können Sie beim Verlassen bis zu 20 kg Fisch oder Fischprodukte mitnehmen. Diese Einschränkung gilt innerhalb von 7 Tagen. Wenn Sie bei der Abreise aus Norwegen eine vollständige Quote abschließen, müssen Sie sieben Tage warten, bevor Sie eine neue Exportquote außerhalb des Landes festlegen können.
Neue Vorschriften treten ab dem 1. Januar 2021 in Kraft. Die Ausfuhrquote wird beim Verlassen Norwegens auf 18 kg Fisch oder Fischprodukte festgelegt, und zwar nur zweimal pro Kalenderjahr. Nur Touristen, die mit einem registrierten Angelcamp fischen, dürfen Fisch aus Norwegen exportieren.
Zusätzlich zur Exportquote ist es nicht mehr gestattet, Trophäenfische zu exportieren. Süßwasserarten wie Lachs, Forelle und Saibling unterliegen nicht der Quote.
Anforderungen an die Dokumentation für die Ausfuhr von Fisch
Touristenfischer müssen dokumentieren, dass beim Export von Fisch unter der Leitung eines registrierten Touristenfischereibetriebs gefischt wurde.
Diese Dokumentationspflicht gilt für Personen, die die Ausfuhrquote von 20 kg verwenden. Diejenigen, die nur 10 kg oder weniger exportieren, müssen die Zugehörigkeit zu einem registrierten Unternehmen nicht dokumentieren.
Bedarf
Der norwegische Zoll akzeptiert eine Quittung oder einen entsprechenden Nachweis über den Aufenthalt, der einer benannten Person auf der Reisegruppe oder von einer Person ausgestellt wurde. Dieser Nachweis muss ferner Folgendes umfassen:
- Name, Anschrift und Handelsregistrierungsnummer des registrierten touristischen Fischereibetriebs
- den Namen der Person oder Personen, die unter der Leitung des Unternehmens gefischt haben
- die Dauer des Aufenthalts
- Für wie viele Personen gilt der Aufenthalt?
Der norwegische Zoll akzeptiert auch einen Ausdruck dessen, was der einzelne Touristenfischer dem Unternehmen gemeldet hat. In einem solchen Ausdruck muss Folgendes angegeben sein:
- die Identität des Unternehmens
- die Person, die gefischt hat
- wie viel das gefischt wurde
Das Dokument kann beim Verlassen gedruckt werden und muss vom Unternehmen abgestempelt und unterschrieben werden.
Die im Dokument genannten Personen müssen anwesend sein, wenn der Fisch aus dem Land ausgeführt wird.
Weitere Informationen zur Exportquote für Touristen finden Sie auf der norwegischen Zollwebsite
Geldstrafen für den Fischschmuggel
Die Geldstrafen für Fischschmuggler, die illegalen Fisch aus Norwegen bringen, haben sich auf 8000 NOK verdoppelt. Zusätzlich zu 8000 NOK gelten 200 NOK pro Kilo Fisch, einschließlich Fischfilets und ähnlicher Fischprodukte.