Ausfuhr verbot ? Neues aus Norwegen

@heiko.bluhm

Ein Jäger, der regelmäßig zur Jagd geht hat auch nicht den Drang 7 Rehe zu schießen. Außerdem ist ihm bewusst, dass es dann irgendwann keine Rehe mehr zum jagen gäbe. Dieses Bewusstsein zeichnet einen nachhaltigen Jäger aus.
Meineserachtens bekommen die Angler, in der Größenordnung wie sie derzeitig vorhanden sind, den Fisch nicht so beangelt, dass die Bestände gefährdet werden. Die industrielle Fischerei würde ohne Begrenzungen das schaffen. Sie schielen aber zusätzlich auf den Fisch der ausländischen Touristen. Wenig ist das nicht, was geangelt wird, aber alleinig nicht Bestandsgefährdent.
 
Hier mal ein Artikel aus der Zeitschrift "Kutter&Küste" Ausgabe 78. Und das sind sicher Zahlen die einen umhauen. Kein Wunder das die Sauer sind. Auch wenn solche Zahlen immer mit Vorsicht zu genießen sind.
 

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tja - äußerst schwierig wenn wir Fischer mit organisierter Kriminalität in einen Topf geworfen werden! :a0155:
 
....wirst du doch gar nicht.
Oder wie, kommt`s das du dir den "Schuh anziehtst", irgendetwas mit organisierter Kriminalität zu tun zu haben? :a0155:

Fakt ist, es reisen Leute offiziell als "Touristen" nach Norwegen ein, mit dem Vorsatz krimminelle Handlungen zu betreiben, in diesem Fall Fisch im grössseren Stil aus dem Land zu schmuggeln, dies will man nun unterbinden.

Auch wenn einige Leute im Netz immerwieder meinen sie müssten polarisierend Stimmung machen und einen nicht vorhandenen Konflikt zwischen Fischern und Touristen-Anglern haufbeschwören, sollte man sich nicht verarschen lassen. In keiner der Stellungnahmen der norwischen Fischereiverbände oder Regierung ist zu lesen, das man pauschal was gegen (Angel-)touristen hat. Im Gegenteil es geht laut Aussagen der Fischereiverbände und Politiker darum den schwarzen Scharfen die unter dem Pseudonym "Tourist" herkommen und maaslos Fisch aus dem Land schmuggeln das Handwerk zu legen.
Wer meint was anderes in diese Aussagen hereininterpretieren zu müssen ist selbst schuld.


Gruss
Smolt
 
Unser Vermieter hat mir dieses Schreiben mal zukommen lassen.
Exportquote ab 01.01.2021

Sie dürfen 10 kg Fisch oder Fischprodukte beim Verlassen Norwegens herausnehmen. Wenn Sie von einem registrierten Angelcamp aus gefischt haben, können Sie beim Verlassen bis zu 20 kg Fisch oder Fischprodukte mitnehmen. Diese Einschränkung gilt innerhalb von 7 Tagen. Wenn Sie bei der Abreise aus Norwegen eine vollständige Quote abschließen, müssen Sie sieben Tage warten, bevor Sie eine neue Exportquote außerhalb des Landes festlegen können.

Neue Vorschriften treten ab dem 1. Januar 2021 in Kraft. Die Ausfuhrquote wird beim Verlassen Norwegens auf 18 kg Fisch oder Fischprodukte festgelegt, und zwar nur zweimal pro Kalenderjahr. Nur Touristen, die mit einem registrierten Angelcamp fischen, dürfen Fisch aus Norwegen exportieren.

Zusätzlich zur Exportquote ist es nicht mehr gestattet, Trophäenfische zu exportieren. Süßwasserarten wie Lachs, Forelle und Saibling unterliegen nicht der Quote.

Anforderungen an die Dokumentation für die Ausfuhr von Fisch

Touristenfischer müssen dokumentieren, dass beim Export von Fisch unter der Leitung eines registrierten Touristenfischereibetriebs gefischt wurde.

Diese Dokumentationspflicht gilt für Personen, die die Ausfuhrquote von 20 kg verwenden. Diejenigen, die nur 10 kg oder weniger exportieren, müssen die Zugehörigkeit zu einem registrierten Unternehmen nicht dokumentieren.

Bedarf

Der norwegische Zoll akzeptiert eine Quittung oder einen entsprechenden Nachweis über den Aufenthalt, der einer benannten Person auf der Reisegruppe oder von einer Person ausgestellt wurde. Dieser Nachweis muss ferner Folgendes umfassen:

  • Name, Anschrift und Handelsregistrierungsnummer des registrierten touristischen Fischereibetriebs
  • den Namen der Person oder Personen, die unter der Leitung des Unternehmens gefischt haben
  • die Dauer des Aufenthalts
  • Für wie viele Personen gilt der Aufenthalt?
Der norwegische Zoll akzeptiert auch einen Ausdruck dessen, was der einzelne Touristenfischer dem Unternehmen gemeldet hat. In einem solchen Ausdruck muss Folgendes angegeben sein:

  • die Identität des Unternehmens
  • die Person, die gefischt hat
  • wie viel das gefischt wurde
Das Dokument kann beim Verlassen gedruckt werden und muss vom Unternehmen abgestempelt und unterschrieben werden.

Die im Dokument genannten Personen müssen anwesend sein, wenn der Fisch aus dem Land ausgeführt wird.

Weitere Informationen zur Exportquote für Touristen finden Sie auf der norwegischen Zollwebsite

Geldstrafen für den Fischschmuggel

Die Geldstrafen für Fischschmuggler, die illegalen Fisch aus Norwegen bringen, haben sich auf 8000 NOK verdoppelt. Zusätzlich zu 8000 NOK gelten 200 NOK pro Kilo Fisch, einschließlich Fischfilets und ähnlicher Fischprodukte.
 
Und was ist an diesen Infos neu???
Allerdings finde ich es sehr gut & verantwortungsvoll:bindafuer:, dass der Vermieter von sich aus präventiv seine Mieter so umfangreich und unmissverständlich über die neuen Regel informiert. :a020: :a020: :a020: :genau:
 
Unser Vermieter hat mir dieses Schreiben mal zukommen lassen.
Exportquote ab 01.01.2021

Sie dürfen 10 kg Fisch oder Fischprodukte beim Verlassen Norwegens herausnehmen. Wenn Sie von einem registrierten Angelcamp aus gefischt haben, können Sie beim Verlassen bis zu 20 kg Fisch oder Fischprodukte mitnehmen. Diese Einschränkung gilt innerhalb von 7 Tagen. Wenn Sie bei der Abreise aus Norwegen eine vollständige Quote abschließen, müssen Sie sieben Tage warten, bevor Sie eine neue Exportquote außerhalb des Landes festlegen können.

Neue Vorschriften treten ab dem 1. Januar 2021 in Kraft. Die Ausfuhrquote wird beim Verlassen Norwegens auf 18 kg Fisch oder Fischprodukte festgelegt, und zwar nur zweimal pro Kalenderjahr. Nur Touristen, die mit einem registrierten Angelcamp fischen, dürfen Fisch aus Norwegen exportieren.

Zusätzlich zur Exportquote ist es nicht mehr gestattet, Trophäenfische zu exportieren. Süßwasserarten wie Lachs, Forelle und Saibling unterliegen nicht der Quote.

Anforderungen an die Dokumentation für die Ausfuhr von Fisch

Touristenfischer müssen dokumentieren, dass beim Export von Fisch unter der Leitung eines registrierten Touristenfischereibetriebs gefischt wurde.

Diese Dokumentationspflicht gilt für Personen, die die Ausfuhrquote von 20 kg verwenden. Diejenigen, die nur 10 kg oder weniger exportieren, müssen die Zugehörigkeit zu einem registrierten Unternehmen nicht dokumentieren.

Bedarf

Der norwegische Zoll akzeptiert eine Quittung oder einen entsprechenden Nachweis über den Aufenthalt, der einer benannten Person auf der Reisegruppe oder von einer Person ausgestellt wurde. Dieser Nachweis muss ferner Folgendes umfassen:

  • Name, Anschrift und Handelsregistrierungsnummer des registrierten touristischen Fischereibetriebs
  • den Namen der Person oder Personen, die unter der Leitung des Unternehmens gefischt haben
  • die Dauer des Aufenthalts
  • Für wie viele Personen gilt der Aufenthalt?
Der norwegische Zoll akzeptiert auch einen Ausdruck dessen, was der einzelne Touristenfischer dem Unternehmen gemeldet hat. In einem solchen Ausdruck muss Folgendes angegeben sein:

  • die Identität des Unternehmens
  • die Person, die gefischt hat
  • wie viel das gefischt wurde
Das Dokument kann beim Verlassen gedruckt werden und muss vom Unternehmen abgestempelt und unterschrieben werden.

Die im Dokument genannten Personen müssen anwesend sein, wenn der Fisch aus dem Land ausgeführt wird.

Weitere Informationen zur Exportquote für Touristen finden Sie auf der norwegischen Zollwebsite

Geldstrafen für den Fischschmuggel

Die Geldstrafen für Fischschmuggler, die illegalen Fisch aus Norwegen bringen, haben sich auf 8000 NOK verdoppelt. Zusätzlich zu 8000 NOK gelten 200 NOK pro Kilo Fisch, einschließlich Fischfilets und ähnlicher Fischprodukte.

Irgendwas hast du oder dein Vermieter da gehörig durcheinander gewürfelt. Ab 2021 gilt die 18 Kg regel und nichts anderes mehr.
 
Neue Regelung zur Fischausfuhr ab 01.01.2021
18kg Meeresfisch-Filet – Fischausfuhr aus Norwegen nur aus registrierten Fischereibetrieben!
Nun ist es amtlich und die lange Diskussion um Rundfisch oder gar ein komplettes Ausfuhrverbot vom Tisch.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:
  • gültig ab 01.01.2021
  • Ausfuhr von 18 kg Fischfilet pro Person (Meeresfisch)
  • Ausfuhr nur aus registrierten Touristen-Fischereibetrieben (alle DinTur-Reiseziele sind registriert!)
  • Ausfuhr 2x pro Kalenderjahr und Person
  • bis Ende 2021 soll eine reine digitale Erfassungsmethode verfügbar sein (kein “Papierkram”)
Wir denken, dass wir alle wunderbar mit dieser neuen Regelung leben können!
Die offizielle Stellungnahme entnehmen Sie bitte der Seite des Fiskeridirektoratet.
 
Wir fahren seit 2001 2 bis 3 mal jährlich an die gleiche Stelle zum Fischen. Das Dokument hat der Vermieter uns im April geschickt. Ich habe da nichts verändert.
Wir fangen in der Ecke Stave, nahe am Lysta Fyr (Lystafjorden), sowieso nicht die Menge an Fisch. Auch die kapitalen halten sich sehr in Grenzen.
Wir sind gern in Norwegen und freuen uns wenn das Wetter mitspielt und es auf das Wasser geht.
Petri Heil
Rainer
Ab dem 17.09. sind wir wieder, für 14 Tage, vor Ort.
 
Moin
Mal eine kurze frage..
Ich bring mir gerne mal paar Kilo (3-5) Kaisergranat mit,dass ganze ohne Rechnung weil ich vom Fischer keine bekomm..
Zählt das mit zu den Fischereiprodukten....
 
Moin
Mal eine kurze frage..
Ich bring mir gerne mal paar Kilo (3-5) Kaisergranat mit,dass ganze ohne Rechnung weil ich vom Fischer keine bekomm..
Zählt das mit zu den Fischereiprodukten....
JA. ohne Rechnung auf jeden Fall! :genau:
Alles an " Meeresfrüchten" ohne Rechnung zählt zur Quote.
 
Mich würde ja nur mal interessieren, wenn man keine Rechnung hat, ob die dann Verdacht schöpfen, dass er illegal gefangen wird?! Ausländer dürfen doch eigentlich nicht.
 
Tja das ist so eine Sache Fisch oder Fischereiprodute,Schalen oder Krustentiere.
Bin der Meinung mal gelesen zu haben das Krebse da nicht zu zählen..
Illegal fangen wird schon schwierig,da brauchst Körbe in über 100 Meter Tiefe,wahrscheinlich geht auch flacher,aber mein Fischer fängt die bei ca 180m..
Wie gesagt Kaisergranat nicht Taschenkrebs..
 
Also ich hab mal versucht, da ein bisschen nachzulesen (aus 2006 und dann die jeweiligen Änderungen).
In den Regularien ist nur von Fisch- und Fischprodukten die Rede und fokussiert die Sportfischer (fangst fra sportsfiske).
Kaisergranat ist ja tatsächlich nun kein Fisch.

Eine Anfrage beim Fiskeridirektoratet dürfte da schnell Klarheit bringen.

Viele Grüße,
Axel
 
das kann man dann ja lustig mit dem Zöllner diskutieren :biglaugh:
 
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