Angelverbote, Einschränkungen in Flüssen und Bächen Niedersachsens geplant

landvidi

Biberholzsammler
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ich sage nur Oh, oh, Wehret den Anfängen. Bei uns in Sachsen ist so etwas ähnliches schon seit längerer Zeit an einem Flussabschnitt der Mulde an der Tagesordnung. Allerdings handelt es sich dort um ein streng geschütztes Gebiet. Und die Landratsämter versuchen das im Rahmen der Neuausstellung der Pachtverträge mit dem Anglerverbaand immer weiter auszudehnen. bisher konnte es verhindert werden. Denn eins steht fest, ohne uns Angler gäbe es diese Natur überhaupt nicht. Wenn ich bei uns am Fluss sitze und an meiner Angelstelle schwimmt der Biber oder die Ringelnatter vorbei oder der Eisvogel setzt sich auf meine Rutenspitze, dann passiert das auch weil wir Angler da sind und nicht weil diese Strecke vom Menschen frei gehalten wurde.

Manchmal habe ich, ganz besonders bei der Umweltverwaltung das Gefühl, dass, so wie Andre hier schreibt, tatsächlich der Mensch aus der Natur ausgeschlossen werden soll. Aber nur wer seine Natur und Umwelt kennt, weiß, warum es sie zu schützen lohnt.
 
Bin von diesem Thema direkt betroffen, da ich öfter im Bereich Stolzenau, Nienburg angel. Dort geht es um viele kleine Seen und Weiher die man von Seiten der Naturschützer am liebsten komplett Anglerfrei halten möchte. Da geht es nicht um um das Wohl von geschützten Tieren (Teichfledermaus usw.) sondern darum das besonders NABU in Niedersachsen einen erbitterten Kampf gegen die Angler führt. Letzte Woche gab es zu diesem Thema in Nienburg eine Anhörung. Der Niedersächsische Angelverband wird hier wohl den Rechtsweg gehen. Man darf gespannt sein was da raus kommt.
Allgemein verstehe ich nicht warum sich in Deutschland Naturschutzgebiet und Angler ausschließen müssen. Sicherlich gibts die "Dreckschweine" die alles vollmüllen oder meinen sie müssen Party machen, der große Teil der Angler benimmt sich aber.
 
Frii es de Feskfang,
Frii es de Jaght,
Frii es de Strönthgang,
Frii es de Naght,
Frii es de See, de wilde See
En de Hörnemmer Rhee.



Detlev von Liliencron

So hält es der Norddeutsche

Grundsätzlich gut. Auf das Maß kommt es an...

Hier geht es nicht um eine gesundes Maß sondern darum den Zugang zur freien Natur für einen großen Teil der Menschen zu beschränken. Zugang nur noch für (dem grünen Minister gewogene) Naturschutzverbände die bestimmen, wer wann wo sich in der Natur aufhalten darf.

Dabei wird gerne ausgeblendet,dass gerade auch durch die Angler in den letzten Jahren immer mehr Tier- und Pflanzenarten zurück gekommen sind bzw. sich gehalten haben. Was würde der Eisvogel oder der Haubetaucher wohl fressen, hätten die Angler nicht die vom Kormoran leergefressen Gewässer wieder besetzt hätten?
Der Biber siedelt sich in unseren Teichen und Flüssen wieder an, obwohl die Angler Nachts ansitzen. Den Biber stört das nicht im geringsten. Vielleicht aber den selbst ernannten Naturschützer. Ohne die Angler würde der allerdings gar nichts vom Biber sehen, weil die Gewässer zugewachsen wären.

Hier geht es darum, die eigene Wählerklientel zu bedienen und sich gleichzeitig in Brüssel auf die Brust schlagen zu können, die FFH Richtlinien umgesetzt zu haben. Die dicken Bretter (Gewässerverbauung, Überschwemmungsflächen usw.) fasst man aber lieber nicht an.

Zusätzlich versteckt sich der Minister hinter den Landkreisen,wohl wissend, dass diese oft gar nicht die personellen Möglichkeiten haben solche Musterverordnungen an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen.

Nicht falsch verstehen: Ich bin durchaus für Schutzzonen. Aber die Vorschläge gehen weit über ein vernünftiges Maß hinaus.

Gruß
Andreas
 
Das dicke Ding an der Sache:
Die Jägerschaft sprich die Jagd bleibt davon unberührt -
es darf fleisig weiter geballert werden - nach den jeweils geltenden Jagdgesetz -
ohne Angler und Freizeittouristen gehts ja dann noch viel besser.
Ich selbst habe Berechtigungskarten -zum angeln - für bereits ausgewiesene
Gewässer
- wie schon geschrieben wurde - auf das Maß kommt es an.
Nur der Eichstrich gefällt mir nicht.

Der große Vorteil an solchen Gebieten: Die Partygesellschaften
und Müllschweine bleiben schon von Haus aus aufgrund
der hohen Auflagen aus den Gebieten raus.

Ein Totalverbot wäre der Supergau und ein Freibrief für
Schwarzangler......




Erst gestern war ich mit der Fliegenrute zum Bachfischen
- ein Eisvogel ist beim herabschweben der Schnur darunter
durchgezischt,
setzte sich kurz auf einen Ast - kurzer schriller Pfiff
dann flog er weiter..... im Bachbett, der untergehenden Sonne entgegen.

Meine GoPro war aus, was mich noch mehr ärgert,
da ich dann solche Szenen nur noch aus meinen Kopf abrufen kann.
Dieser "Fluß"abschnitt wäre dann betroffen - eine Wiederholung
somit ausgeschlossen.

....nein, da war nicht die Bruthöhle des Kleinen,
die kenn ich schon, und mach immer einen großen Bogen außenrum.
Im Gegensatz zu den bildergeilen Vogelfreund, der mich
letztes Jahr fragte, ob ich wisse, wo den der Kleine wohnt,
damit er besonders "hübsche" Aufnahmen machen könne...
womöglich noch vom Wohnzimmer des Kleinen.
Was mich allerdings tröstet - auch diese Typen müssen dann
draußen bleiben......wie alle anderen freien Bürger dann auch -
in diesen ach so freien Land.....
 
Bei aller Liebe:
1) Es handelt sich sämtlichst um im Rahmen von Natura 2000 gemeldete Schutzgebiete (FFH). Diese Gebiete müssen nach innerstaatlichem Recht innerhalb bestimmter Fristen unter Schutz gestellt werden. Anderenfalls droht ein Vertragsverletzungsverfahren mit der Möglichkeit erheblicher Geldbußen.
Völlig abwegig also, zu behaupten, die Politiker wollten sich vor der EU brüsten, EU Vorgaben umgesetzt zu haben. Sie müssen es! Sonst gibt's einen auf die Mütze.
2) Der zuständige Minister versteckt sich nicht hinter den Landkreisen. Diese, und nicht das Ministerium, sind als untere Naturschutzbehörde für den Erlaß der entsprechenden Rechtsverordnungen zuständig. Also ist es ein völlig normales Prozedere, eine Richtlinie im Sinne einer allgemeinen Empfehlung zu erlassen, die dazu da ist, alle in Betracht kommenden Optionen zu beschreiben.
(http://www.av-nds.de/images/downloads/Aktuelles/Arbeitshilfe_Natura_2000__Stand__Dezember_2015_.pdf).
3) Diese Richtlinie muss selbstverständlich auf jeden Einzelfall (Rechtsverordnung für das jeweilige Schutzgebiet) übertragen werden. Genau an dieser Stelle geht es um die Problematik von Einschränkungen/ Verboten der Sportfischerei. Hier ist es keinesfalls zwingend, zu Komplettverboten im Hinblick auf die Angelei zu kommen. Es hängt ganz simpel (oder nicht) vom konkreten Einzelfall, also den besonderen Bedingungen des jeweiligen Schutzgebietes ab.
Genau hierauf würde ich mich konzentrieren, statt einen Riesen Wirbel um die Richtlinie zu machen ( die aus meiner Sicht inhaltlich ziemlich ''normal'' ist, wenn man die EU Vorgaben zu Natura 2000 kennt).

Nur am Rande: Meine Heimat, der untere Niederrhein ( Grenze D/ NL bis Wesel) ist im Grunde nix anderes als FFH. Die wunderbaren Altrheinarme, voll mit kapitalen Fischen jedwelcher Spezies. Angeln verboten. Ich kann damit durchaus leben. Ziemlich gut sogar.

Immer wieder habe ich den Eindruck: Es bleibt ein Traum, dass Angler und Naturschutzverbände zumindest halbwegs an einem Strang ziehen. Statt dessen Feindbild, wohin man schaut. Und zwar auf beiden Seiten!
 
1) Es handelt sich sämtlichst um im Rahmen von Natura 2000 gemeldete Schutzgebiete (FFH). Diese Gebiete müssen nach innerstaatlichem Recht innerhalb bestimmter Fristen unter Schutz gestellt werden. Anderenfalls droht ein Vertragsverletzungsverfahren mit der Möglichkeit erheblicher Geldbußen.
Völlig abwegig also, zu behaupten, die Politiker wollten sich vor der EU brüsten, EU Vorgaben umgesetzt zu haben. Sie müssen es! Sonst gibt's einen auf die Mütze.
"Brüsten" war natürlich überspitzt formuliert. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass auf billige Art und Weise die Vorgaben der EU erfüllt werden sollen, ohne die tatsächlichen Probleme anzupacken. Gerade in den Flüssen wären zuallererst die Verbauungen zu beseitigen oder durch bauliche Maßnahmen zu umgehen. Das würde mindestens Aal und Lachs (beide durch die Angelvereine und Verbände in NDS massiv gefördert) das Leben erleichtern. Das wäre auch eine Möglichkeit die FFH Richtlinie umzusetzen.
Es ist doch wie im Fehmarnbelt. Angler sollen draußen bleiben und die gewerbliche Schifffahrt darf weiter schön durchfahren. Wirksamer Naturschutz sieht in meinen Augen anders aus.

2) Der zuständige Minister versteckt sich nicht hinter den Landkreisen. Diese, und nicht das Ministerium, sind als untere Naturschutzbehörde für den Erlaß der entsprechenden Rechtsverordnungen zuständig. Also ist es ein völlig normales Prozedere, eine Richtlinie im Sinne einer allgemeinen Empfehlung zu erlassen, die dazu da ist, alle in Betracht kommenden Optionen zu beschreiben.
(http://www.av-nds.de/images/downloads/Aktuelles/Arbeitshilfe_Natura_2000__Stand__Dezember_2015_.pdf).

Doch! Genau das tut er! Die Verantwortung liegt bei den Landkreisen, ja aber denen gibt er ein Muster an die Hand die ganz stark von seinen Interessen geprägt ist. Und es gibt Landkreise die das eben aus den verschiedensten Gründen genau so umsetzen werden.
Korrekt wäre gewesen, keine Muster-Richtlinie zu erlassen sonder den unteren Naturschutzbehörden eine Auswahl von möglichen Maßnahmen anzubieten. Oder gleich genug Mumm zu haben und ein Gesetz in den Landtag zu bringen. Da wäre aber der öffentliche Gegenwind zu groß gewesen.

3) Diese Richtlinie muss selbstverständlich auf jeden Einzelfall (Rechtsverordnung für das jeweilige Schutzgebiet) übertragen werden. Genau an dieser Stelle geht es um die Problematik von Einschränkungen/ Verboten der Sportfischerei. Hier ist es keinesfalls zwingend, zu Komplettverboten im Hinblick auf die Angelei zu kommen. Es hängt ganz simpel (oder nicht) vom konkreten Einzelfall, also den besonderen Bedingungen des jeweiligen Schutzgebietes ab.
Genau hierauf würde ich mich konzentrieren, statt einen Riesen Wirbel um die Richtlinie zu machen ( die aus meiner Sicht inhaltlich ziemlich ''normal'' ist, wenn man die EU Vorgaben zu Natura 2000 kennt).
Genau. Jeder muss im Einzelfall für sich kämpfen. Dem einen Verein gelingt das besser und den anderen weniger gut. Naturschutz nach persönlichen Fähigkeiten oder eben auch nicht.

Nur am Rande: Meine Heimat, der untere Niederrhein ( Grenze D/ NL bis Wesel) ist im Grunde nix anderes als FFH. Die wunderbaren Altrheinarme, voll mit kapitalen Fischen jedwelcher Spezies. Angeln verboten. Ich kann damit durchaus leben. Ziemlich gut sogar.

Kann ich auch. Ich wohne hier an Rande eines Naturschutzgebietes (ehemaliges Kiesabbaugebiet) ich kann sehr gut damit Leben, nicht in jedem Teich angeln zu dürfen und ich freue mich auch, den Hecht mal nur zu beobachten statt den anzuwerfen. Aber ich will das morgen eben auch noch können und nicht ausgesperrt werden.


Immer wieder habe ich den Eindruck: Es bleibt ein Traum, dass Angler und Naturschutzverbände zumindest halbwegs an einem Strang ziehen. Statt dessen Feindbild, wohin man schaut. Und zwar auf beiden Seiten!

Ich hätte nichts dagegen. Setzt aber Voraus, mich (die Angler) aber auch mit meinen Interessen anzuerkennen. Das vermisse ich leider zu oft.

Gruß
Andreas
 
Deine Überlegungen und hierauf fußenden Meinungen in den ersten beiden Absätzen befinden sich quasi im rechtsfreien Raum. Wer Gesetze oder Verordnungen erlassen darf oder dies eben nicht darf, entscheidet sich nicht nach Lust und Laune, sondern ist in diversen §§/ Artikeln geregelt.
Jemandem vorzuwerfen, etwas zu unterlassen, was ihm gar nicht gestattet ist, scheint mir beim besten Willen nicht Ziel führend. Man muss - wie immer im Leben - seine berechtigten oder berechtigt erscheinenden Einwände an der richtigen Stelle eintüten.
Ich denke, die beteiligten Verbände wissen, wie das geht. Ob sie damit aber Erfolg haben, ist eine ganz andere Frage.
 
Deine Überlegungen und hierauf fußenden Meinungen in den ersten beiden Absätzen befinden sich quasi im rechtsfreien Raum. Wer Gesetze oder Verordnungen erlassen darf oder dies eben nicht darf, entscheidet sich nicht nach Lust und Laune, sondern ist in diversen §§/ Artikeln geregelt.

Ohne jetzt mal in die Tiefe zu gehen und mich da wirklich auszukennen hätte das Ministerium durchaus die Möglichkeit sich für zuständig zu erklären:
Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
(NAGBNatSchG)

§ 32
Zuständigkeit der Naturschutzbehörden
...

(4) Die oberste Naturschutzbehörde kann durch Verordnung die Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben auf sich selbst oder eine andere Landesbehörde übertragen, wenn dies zur sachgerechten Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist.

Übrigens sind die diversen §§/ Artikel auch nur von Menschen gemacht und können von diesen auch geändert werden.
 
BTW

ich hab hier die komplette Richtlinie mit Kartenmaterial.
Wer daran Interesse hat möge sich bitte per "PN"- Unterhaltungen melden.
Ich lese da immer nur Vogelschutz, Vogelschutz, Vogelschutz...
Welche Lobby hier wieder die Finger drinn hatte ist ja klar...
BUND, BN und Co war früher mal Menschen bezogen - Kulturlandschaftsbezogen!
Seitdem der LBV diese Verbände vereinnamt hat - sprich unterwandert hat
gehts nur noch um Vögeln.
Plötzlich spargelts in besonders schützenswerten Landschaften...
werden Gewerbegebiete in FFH-Gebieten gebaut.
Überflutungswiesen werden zubetoniert - die Unteren Naturschutzbehörde
nickt ab - der Landkreis steht damit ja wirtschaftlich wunderbar da.
Die Wirtschaft läßt Geld sprießen für Vorzeigeprojekte,
natürlich dann strikt nach deren Vorgabe.
Und die Verbände? Windräder für Alle - scheiß doch auf
unsere Landschaftserhaltung. Wir haben doch noch Reserven.



Die Landespolitik hat über Jahre diese Richtlinien ausgesessen,
erst wurde die Wirtschaft bedient, Baugebiete in Überflutungsgebieten
ausgewiesen und umgesetzt nur mal um ein Beispiel zu nennen.
Und nachdem alles schön "geregelt" war, waren ja nur
noch die kleinen Nischen und Oasen, um welche sich jahrelang die
kleinen Vereine, Verbände und sonstige "spinnerte Angler" gekümmert haben.

Sie sind an die Presse gegangen, wenn die "saubere Wirtschaft" mal wieder nächtens
"rechtlich" gehandelt hatte und die Gewässer aus versehen umgekippt
waren.
§§§§Paragraphen die standen auch schon da....

Von Komunen verwaltet!
Weggeschaut haben die
oder das Amt war geschlossen
- wenn mal wieder ein Bach am Wochenende umgekippt war.

Und genau diesen Leuten wird jetzt das Instrument der
Richtlinienumsetzung in die Hand gegeben -
damit genau das verdeckt wird, was Jahrelang
verbaut, versaut, begradigt wurde.
Herhalten für diese schäbige Politik müssen jetzt genau diese letzten Reserven,
die Reserven um die sich Menschen gekümmert haben, die belächelt und beschimpft wurden.
Und sie werden wieder belächelt und beschimpft und noch besser vor ihre eigene Tür gesetzt.




In Ägypten und Anrainerstaaten bekommt man jeden europäische Singvogel
auf der Speisekarte serviert - ist ja gut, daß etwas gegen den Welthunger unternommen wird.

Im September werde ich in ein Land reisen, in welchen der große schwarze Todvogel
jedes Jahr ab Oktober zum Abschuß freigegeben ist - für jederman, also auch für Gäste!
Diesen Menschen werde ich eine Botschaft mitbringen, die Botschaft niemals in die
EU einzutreten (spätestens seit Schengen, wissen wir was diese Gemeinschaft wert
ist und deren Paragraphen) ....und danach nur noch im Oktober bereisen.


....momentan sitzen wieder drei kleine Waldohreulen auf einen meiner Bäume,
mal schaun, ab wann ich meinen Garten nicht mehr betreten darf -
dafür wirds ja bestimmt auch bald einen Paragraphen geben -
finden tut sich ja immer einer, der das dann auch umsetzt....Warum? Weils dasteht...
zumindest in Deutschland!



Nix für ungut...
 
Nix für ungut,
aber das, was Du schreibst, ist blanker Populismus, angereichert mit ner Prise Individualromantik. Viel Spaß beim Verputzen von Sing- oder sonstigen Vögeln, von mir aus in Ägypten. Storch auf Toast, mit Petersilie im Schnabel. Als Vorspeise von mir aus ne gepflegte Mehlschwalbensuppe.
Im Übrigen zum ''historischen'' Zitat in Beitrag Nr.6: So mag es der Norddeutsche vor 100 Jahren gehalten haben. Wir befinden uns im 21. Jahrhundert.

Nur am Rande: Die Sache mit den Vögeln fing in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts an (Ramsar Konvention). Da war noch lange nix mit EU.
 
Bei aller Liebe:
1) Es handelt sich sämtlichst um im Rahmen von Natura 2000 gemeldete Schutzgebiete (FFH). Diese Gebiete müssen nach innerstaatlichem Recht innerhalb bestimmter Fristen unter Schutz gestellt werden. Anderenfalls droht ein Vertragsverletzungsverfahren mit der Möglichkeit erheblicher Geldbußen.
Völlig abwegig also, zu behaupten, die Politiker wollten sich vor der EU brüsten, EU Vorgaben umgesetzt zu haben. Sie müssen es! Sonst gibt's einen auf die Mütze.

Vorsicht an der Bahnsteigkante, die Argumentation geht nach hinten los. Faktisch liegt nämlich in D über allen (kleineren und z. T. auch größeren) Flüssen und Seen eine FFH- oder SPA-Gebiet. Über Teilen davon liegt dann auch noch eine anderer Schutzstatus nach Bundes- oder Landesnaturschutzgesetz. Für jedes der EU-Gebiete muss ein Managementplan erarbeitet werden, der, wenn es gut läuft, mit den Nutzern abgestimmt wird. Da ist ein solches Vorgehen, wie in NDS völlig sachfremd und geht an jeglicher Realität vorbei. Da muss man sich dann nicht wundern, wenn die Umweltpolitik keine Akzeptanz findet.

Um keine generelle regierungsschelte hier vorzutragen - meist hängt es aber tatsächlich an den handelnden Personen und deren Einstellung zur Sache in den Landratsämtern.

Damit stimme ich dir in deinem Punkt 2 zu.

"2) Der zuständige Minister versteckt sich nicht hinter den Landkreisen. Diese, und nicht das Ministerium, sind als untere Naturschutzbehörde für den Erlaß der entsprechenden Rechtsverordnungen zuständig. Also ist es ein völlig normales Prozedere, eine Richtlinie im Sinne einer allgemeinen Empfehlung zu erlassen, die dazu da ist, alle in Betracht kommenden Optionen zu beschreiben."

Und wenn man die Sache ernst nimmt, dann müsste auch die Behörde wissen, dass viele der schutzwürdigen Lebensräume erst durch bestimmte
Landnutzungsformen entstanden sind. Um sie zu erhalten, ist auch weiterhin eine angepasste, naturverträgliche Bewirtschaftung nötig. Die bisherige land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzung hat im SPA- und FFH-Gebiet grundsätzlich Bestandsschutz, wenn sie dem günstigen Erhaltungszustand nicht entgegen steht. Weitere nötige Pflegeformen können zusammen mit Ihnen vereinbart werden. Auch Nutzungsänderungen sind möglich, soweit sie sich nicht nachteilig auf den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten auswirken.

Aus meiner Sicht sollte dies durch die Angler aber ganz eindeutig gewährleistet sein - trotz manch schwarzer Schafe.
 
Nix für ungut,
aber das, was Du schreibst, ist blanker Populismus, angereichert mit ner Prise Individualromantik. Viel Spaß beim Verputzen von Sing- oder sonstigen Vögeln, von mir aus in Ägypten. Storch auf Toast, mit Petersilie im Schnabel. Als Vorspeise von mir aus ne gepflegte Mehlschwalbensuppe.
Im Übrigen zum ''historischen'' Zitat in Beitrag Nr.6: So mag es der Norddeutsche vor 100 Jahren gehalten haben. Wir befinden uns im 21. Jahrhundert.

Nur am Rande: Die Sache mit den Vögeln fing in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts an (Ramsar Konvention). Da war noch lange nix mit EU.


So einfach ist es auch nicht:
http://www.nationalgeographic.de/reportagen/singvoegel-flug-in-den-tod
http://www.welt.de/wissenschaft/umw...Kilometer-lange-Todesfalle-am-Mittelmeer.html
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/zugvogelschutz/aegypten/15708.html
 
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