Bei aller Liebe:
1) Es handelt sich sämtlichst um im Rahmen von Natura 2000 gemeldete Schutzgebiete (FFH). Diese Gebiete müssen nach innerstaatlichem Recht innerhalb bestimmter Fristen unter Schutz gestellt werden. Anderenfalls droht ein Vertragsverletzungsverfahren mit der Möglichkeit erheblicher Geldbußen.
Völlig abwegig also, zu behaupten, die Politiker wollten sich vor der EU brüsten, EU Vorgaben umgesetzt zu haben. Sie müssen es! Sonst gibt's einen auf die Mütze.
Vorsicht an der Bahnsteigkante, die Argumentation geht nach hinten los. Faktisch liegt nämlich in D über allen (kleineren und z. T. auch größeren) Flüssen und Seen eine FFH- oder SPA-Gebiet. Über Teilen davon liegt dann auch noch eine anderer Schutzstatus nach Bundes- oder Landesnaturschutzgesetz. Für jedes der EU-Gebiete muss ein Managementplan erarbeitet werden, der, wenn es gut läuft, mit den Nutzern abgestimmt wird. Da ist ein solches Vorgehen, wie in NDS völlig sachfremd und geht an jeglicher Realität vorbei. Da muss man sich dann nicht wundern, wenn die Umweltpolitik keine Akzeptanz findet.
Um keine generelle regierungsschelte hier vorzutragen - meist hängt es aber tatsächlich an den handelnden Personen und deren Einstellung zur Sache in den Landratsämtern.
Damit stimme ich dir in deinem Punkt 2 zu.
"2) Der zuständige Minister versteckt sich nicht hinter den Landkreisen. Diese, und nicht das Ministerium, sind als untere Naturschutzbehörde für den Erlaß der entsprechenden Rechtsverordnungen zuständig. Also ist es ein völlig normales Prozedere, eine Richtlinie im Sinne einer allgemeinen Empfehlung zu erlassen, die dazu da ist, alle in Betracht kommenden Optionen zu beschreiben."
Und wenn man die Sache ernst nimmt, dann müsste auch die Behörde wissen, dass viele der schutzwürdigen Lebensräume erst durch bestimmte
Landnutzungsformen entstanden sind. Um sie zu erhalten, ist auch weiterhin eine angepasste, naturverträgliche Bewirtschaftung nötig. Die bisherige land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzung hat im SPA- und FFH-Gebiet grundsätzlich Bestandsschutz, wenn sie dem günstigen Erhaltungszustand nicht entgegen steht. Weitere nötige Pflegeformen können zusammen mit Ihnen vereinbart werden. Auch Nutzungsänderungen sind möglich, soweit sie sich nicht nachteilig auf den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten auswirken.
Aus meiner Sicht sollte dies durch die Angler aber ganz eindeutig gewährleistet sein - trotz manch schwarzer Schafe.