Wichtiger Hinweis
Die Rechtslage ist eindeutig:
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
Doch das BKA warnt:
Im Handel sind gefälschte Gummifische aufgetaucht. Man erkennt sie daran, dass sie den Originalen täuschend ähnlich sehen (siehe Anlage). Nur eine kriminaltechnische Untersuchung mit modernster Technik offenbart geringfügige Unterschiede in der Ausgestaltung des Schaufelschwanzes und der Materialzusammensetzung. Die gefälschten Exemplare zeigen dadurch ein abweichendes Schwimmverhalten - was der gutgläubige Käufer aber erst am Wasser feststellen kann.
Opferanwälte raten daher:
Achtung! (Weitere Beratung gegen Gebühr)
Die Rechtslage ist eindeutig:
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
- Gummifische in der Absicht nachmacht, dass sie als echt in Verkehr gebracht oder dass ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Gummifische in dieser Absicht so verfälscht, dass der Anschein eines echten Gummifisches hervorgerufen wird,
- falsche Gummifische in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder
- falsche Gummifische, die er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.
Doch das BKA warnt:
Im Handel sind gefälschte Gummifische aufgetaucht. Man erkennt sie daran, dass sie den Originalen täuschend ähnlich sehen (siehe Anlage). Nur eine kriminaltechnische Untersuchung mit modernster Technik offenbart geringfügige Unterschiede in der Ausgestaltung des Schaufelschwanzes und der Materialzusammensetzung. Die gefälschten Exemplare zeigen dadurch ein abweichendes Schwimmverhalten - was der gutgläubige Käufer aber erst am Wasser feststellen kann.
Opferanwälte raten daher:
Achtung! (Weitere Beratung gegen Gebühr)