751,9 kg Fischfilets beschlagnahmt

Muss das sein?
 
Bitte nicht als *klugscheißerisch* betrachten, das Thema ist nur zu komliziert, als daß es in so kurze ungenaue Sätze zu fassen...siehe Post #39

Werden Waren von Privatpersonen von N Nach D verbracht, beträgt der zollfreie Freibetrag 430 Euro, bei Einreise mit Auto oder der Bahn ist zu beachten, daß sich der Freibetrag auf 300 Euro verringert!
Überschreitet man die Freigrenze bis zu einem Warenwert von 700 Euro, werden pauschal 17,5% besteuert....das ist richtig. Allerdings werden für bestimmte Waren auch andere Pauschalsätze herangezogen...nämlich dann, wenn neben EUSt. auch noch Verbrauchsteuern erhoben werden können. Alles was darüber ist, wird nicht lt. Zolltabelle "besteuert", sondern es werden Zollabgaben verlangt,
Ebenso wird bei einem Vergehen nicht der Steuersatz 2 Mal verlangt, sondern ein Zuschalg in gleicher Höhe der Zollabgaben.

Wer sich mit dem Thema näher befassen möchte oder auch muss....auch hier gibt die Seite Zoll.de den genauen Überblick

Ansonsten bin ich Benjamin´s Meinung....Das eigentliche Thema muss man nach der langen Zeit nicht wieder aufwärmen
 
Die Einfuhr nach Deutschland ist bei Reisen aus Norwegen bis zu einem Betrag von 300,.€ Abgabenfrei.
Ist diese Freimenge überschritten fällt bis zu einem Betrag von 700 € Einfuhrumsatzsteuer an, die Pauschal mit 17,5 % berechnet wird.
Alles was darüber ist muss laut Zolltabelle versteuert werden.

Wenn schon Herbert, dann richtig. :zwinker:

Man zahlt Einfuhrumsatzsteuer 19% und dazu noch die pauschale Besteuerung oder eben nach Zolltabelle.
 
Wenn schon Herbert, dann richtig. :zwinker:

Man zahlt Einfuhrumsatzsteuer 19% und dazu noch die pauschale Besteuerung oder eben nach Zolltabelle.

Grundsätzlich ja, aber für Fisch gilt der ermäßigte Steuersatz von 7%

Bestimmte Fischarten (z.B. Rotbarsch oder Makrele) wären zudem noch mit mit einem Zollsatz von Null belegt. (andere mit 15%).
Dann würde es sich lohnen, auf die Pauschalierung der Einfuhrabgaben zu verzichten und die tatsächlichen Abgaben zu zahlen.

Aber wer sich in Norwegen nicht an die Ausfuhrbegrenzung hält, wird seinen Fisch wohl auch in D nicht versteuern wollen. (Müsste dann ja auch bei der Einreise in DK oder S oder Finnland erfolgen, da dort ja das Zollgebiet der EU das erste mal erreicht wird.

Alles graue Theorie. 15 kg sind 15 kg und damit frei nach D.

LG
Andreas
 
Diese Menge sieht nicht nach Angeln aus, das ist doch organisierter Schmuggel denk ich...
 
Oben