AW: Neuer Sicherheitsanzug von Te'havs
du wirst noch nicht viel dazu finden, vieles findest Du halt nur in den geschützten Bereichen, also für uns nicht zugänglich. Wenn man recherchiert sollte hier wirklich aufs Erstelldatum geschaut werden, alles was vor Inkrafttreten der VO`s im Netz steht muß nicht mehr stimmen.
die neue EG VO findest Du
hier, aber wie gesagt nicht vom Jahrgang iritieren lassen, sie trat erst Ende April letzten Jahres in Kraft. Diese VO schließt auch die neue VO 185/2010 mit der Anlage 4c der verbotenen Gegenstände mit ein,
klick .
Ebenso ist die EG VO 297/2010 mit eingeschlossen.
Es muß dazu noch gesagt werden, dass das LBA sie als Richtlinien zu den
Mindeststandarts festgelegt hat, jede Luftfahrtunternehmen kann desweiteren diese Bestimmungen noch verschärfen, aber nicht abmindern. Wenn jemand solche Patronen mitnehmen möchte, sollte er sich bei der Airline kundig machen.
Mit dem Argument, dass die Schwimmwesten an Bord ebenfalls mit solchen Patronen bestückt sind, ist ein Irrglaube.
vg Rolli