Meldungen aus der norwegischen Angelpresse

Hallo Antikfisch

Dabei dürfte es sich um ein älteres Exemplar handeln
 
Ich habe das Exemplar letzte Woche geschickt bekommen , im letzten Jahr stand auf der Seite das die Ausfuhr auf 15 kg gesenkt wurde und im Jahr davor stand noch 25 kg + ein Trophäenfisch , es ist die ganz aktuelle Broschüre von 2008
 
Solange die ofiziellen Zollbestimmungen nicht geändert wurden können die Hüttenvermieter schreiben was sie wollen das hat an der Grenze beim Zöllner keine Gültigkeit

Ich hab eben nochmal die ofizielle norwegische Zollseite angesehen

Zitat:
Bei der Ausreise aus Norwegen
Ursprungsnachweis für mitgeführte Gegenstände
Gegenstände, die Sie bei der Ausreise aus Norwegen ins Ausland mitgenommen haben, können Sie zoll- und steuerfrei wieder einführen.
Bei der Einreise kann ein Nachweis verlangt werden, dass die von Ihnen eingeführten Gegenstände mit den ausgeführten Gegenständen identisch sind. Wenn Sie sich vor der Ausreise an die Zollstelle wenden, wird Ihnen eine besondere Bescheinigung ausgestellt, wo Sie die Gegenstände eintragen können, die Sie auf der Reise mitnehmen möchten. Hier kann es sich zum Beispiel um ein Reiseradio, einen Fotoapparat, eine Videokamera, ein Fernglas, einen PC oder Ähnliches handeln. Diese Bescheinigung kann auch bei späteren Auslandsreisen benutzt werden, wenn Sie alle oder einige dieser Gegenstände mit sich führen.



Devisen
Bei der Ausreise können Sie norwegische und ausländische Banknoten und Münzen im Gesamtwert von bis zu NOK 25 000 mitnehmen. Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Banknoten und Münzen diese Betragsgrenze, ist eine entsprechende Erklärung auszufüllen. Den Vordruck hierfür erhalten Sie beim Zoll. Der ausgefüllte Vordruck ist bei der Ausreise beim Zoll abzugeben. Für Reiseschecks gilt keine Betragsgrenze.



Gefährdete Tier- und Pflanzenarten
Es ist verboten, gefährdete Tier- und Pflanzenarten und die meisten Erzeugnisse solcher Arten aus Norwegen auszuführen. Zu den gefährdeten Tierarten zählen in Norwegen Wolf, Polarfuchs, Vielfraß und bestimmte Raubvögel. Ferner ist die Ausfuhr von Eiern gefährdeter Vogelarten verboten.

Über weitere Einzelheiten können Sie sich beim Direktorat für Naturverwaltung und -bewirtschaftung (Direktoratet for naturforvaltning) und beim Norwegischen Zoll informieren.



Ausfuhrquote für Fisch und Fischprodukte
Es ist nicht gestattet, mehr als 15 kg Fisch oder Fischprodukte pro Person auszuführen. Die Ausfuhrquote gilt für in norwegischen Küstengewässern durch Sportangeln erbeuteten Fisch. Süßwasserfisch, Lachs, Forelle und Saibling sind von der Ausfuhrquote nicht betroffen. Die Ausfuhrquote steht der zusätzlichen Ausfuhr eines ganzen Fisches (Trophäenfisch) über die Quote hinaus nicht im Wege.
Nähere Auskünfte erteilt das Norwegische Fischerei- und Küstenministerium (Fiskeri- og kystdepartementet).



Antiquitäten/Kulturerbe
Antiquitäten und antike Gegenstände von künstlerischem, kulturellem oder historischem Wert dürfen nicht ohne Sondergenehmigung außer Landes gebracht werden. Nähere Auskünfte erteilt das norwegische Staatliche Zentrum für Archive, Bibliotheken und Museen (ABM-utvikling).
Der Norwegische Zoll wünscht Ihnen Gute Reise!

Herausgeber:

Die Zollbehörde
Adresse: Schweigaards gate 15, Postboks 8122 Dep., N-0032 Oslo
Telefon +47 22 86 03 00


Anderen Internet-Adressen:
· Direktorat für Naturverwaltung
· Ministerium für Umwelt und Naturschutz
· Norwegische Landwirtschaftaufsicht
· Norwegisches Amt für Tierhygiene
· Direktorat für Gesundheit und Soziales, Abteilung Alkohol und Drogen
· Direktorat für Gesundheit und Soziales, Abteilung Tabakwaren


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Gyldighet:fra 01.07.2006
 
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