Bußgeldfalle auf der Überholspur Rund 70 Prozent aller Pkw zu breit für linken Fahrstreifen in Baust

Eisbär

Machdeburjer
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Scheinbar verdient die Polizei an Blitzern nicht mehr genug und ist gezwungen die Kassen einfallsreicher aufzufüllen. Wer hier noch abstreiten will, dass das Abzocke ist kann nur selber Polizist sein:baeaeaeaeaeaeaeaeae::aetsch::bindagegen:

Bußgeldfalle auf der Überholspur
Rund 70 Prozent aller Pkw zu breit für linken Fahrstreifen in Baustellen auf der Autobahn

Wer auf Behelfsspuren überholt, wird in Sachsen-Anhalt von der Polizei per Kamera „abgeschossen“. Es flattert ein Knöllchen ins Haus, weil auf den schmalen Fahrstreifen nur Fahrzeuge bis zwei Meter Breite zugelassen sind. Das betrifft rund 70 Prozent aller Autos.
Von Matthias Fricke
Autofahrer Martin Opolka, der mit seinem Pkw auf der A 14 bei Könnern von der Polizei fotografiert wurde. Er musste 20 Euro zahlen.
Magdeburg l Die meisten Pkw sind schlicht zu breit für diese Fahrspuren. Skurril: Das wissen die Fahrer in den häufigsten Fällen gar nicht. Trotzdem hagelt es Verwarngeld-Bescheide der Polizei.

Martin Opolka erging es auf der Autobahn 14 in Höhe Könnern am 5. September so. Mit seinem Jaguar fuhr er durch eine Baustelle auf der Behelfs-Überholspur. Auf der Brücke bemerkte er einen Polizisten mit Kamera und Teleobjektiv. „Ich war mir keines Vergehens bewusst“, sagt der 51-Jährige, der jährlich 80 000 Kilometer in Deutschland unterwegs ist. Doch das böse Erwachen kam einige Tage später. Die Bußgeldstelle Sachsen-Anhalt forderte ihn auf, 20 Euro Verwarngeld zu zahlen.

Der Grund: Er habe das Verkehrszeichen 264 (Fahrbahnbreite) nicht beachtet. In seiner Zulassung ist zwar die Breite seines Autos mit 1,87 Meter angegeben. Von Spiegel zu Spiegel sollen es aber 2,07 Meter sein. Sieben Zentimeter zu viel. Er nahm daraufhin das Maßband und setzt von Außenseite zu Außenseite am Mini-Cooper seiner Frau an. Der Kleinwagen hätte mit 2,04 ebenfalls nicht durch die Baustelle fahren dürfen. Ähnlich ist es auch bei einem VW Golf. Der zeigt laut Kfz-Schein 1,78 Meter an, für die Polizei sind aber die Außenmaße entscheidend. Sie betragen in diesem Fall 2,04 Meter.

Der ADAC hat 280 Automodelle untersucht und festgestellt, dass rund 70 Prozent breiter sind als das Limit. Und die Autos werden mit moderneren Spiegeln immer breiter.

Für die Polizei könnte dieser Umstand eine Lizenz zum Gelddrucken sein, denn kaum jemand weiß, dass erstens nur die Außenmaße der Spiegel gelten und zweitens, wie breit ihr Auto tatsächlich ist. Da hilft nur ein Bandmaß oder die Bedienungsanleitung.

Der Leiter des Einsatzdienstes der Autobahnpolizei Börde, Polizeihauptkommissar Thomas Baumann, bestätigt, dass an jenem 5. September zwölf Ordnungswidrigkeitsanzeigen geschrieben worden sind. „Nach einer Liste kontrollieren wir das Außenmaß der Fahrzeuge und im Verdachtsfall wird ein Foto mit dem Fahrer gemacht“, erklärt er. Von Abzocke könne aber keine Rede sein, meint auch Jörg Kuske vom Innenministerium. Es gebe „nur hin und wieder“ Kontrollen.

Für die Beschilderung ist die Landesstraßenbaubehörde zuständig. Deren Präsident Uwe Langkammer: „Wir sind auf der einen Seite angehalten, bei Baustellen möglichst viele Behelfs-Fahrstreifen zur Verfügung zu stellen. Auf der anderen Seite stoßen wir bei vierspurigen Autobahnen an unsere Grenzen.“

Das Mindestmaß für eine Fahrspur liegt bei 2,50 Meter. Da ein seitlicher Sicherheitsabstand von 25 Zentimetern vorgeschrieben ist, kamen die Behörden auf jene zwei Meter.

Alle Vorstöße für eine Neuregelung dieser 2,50-Meter-Richtlinie durch das Bundesverkehrsministerium scheiterten bisher, so dass einige Bundesländer ein „2,10-Meter-Schild“ aufstellten. Voraussetzung ist dafür eine tatsächliche Fahrbahnbreite von mindestens 2,60 Meter. Langkammer: „Wir werden jetzt auch in Sachsen-Anhalt prüfen, ob das möglich ist.“ Dies dürfte die Zahl der Knöllchen zumindest eindämmen. S-Klasse, 5er BMW, Volvo V60 und Co. müssten sich dann dennoch in die rechte Spur einordnen.
 
interresant :a020:, aber ist doch eigentlich schon ein "alter Hut" ;-) Mein ehemaliger Chef hat mit der Situation schon zu tun gehabt , vor 17 Jahren... S - Klasse
 
steht da nicht auch überall ein Überhol verbots Zeichen?!

nee eigentlich ein " 2m Linke Spur und ein 2,50 m Rechte Spur" wer sein Auto kennt ( inkl. Spiegel) weiss das er "zu breit" ist.... aber das ist ja nun fast jedes:-)
 

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Jeder Fahrer ist verpflichtet, über die technischen Vorgaben (Länge Breite, Höhe, Gewicht, etc. ) seines Wagens Bescheid zu wissen, genau so wie er Bescheid darüber wissen muss wie fahrtüchtig er selbst und sein Wagen ist und der Fahrer steht dafür gerade, Punkt! Das lernt man auch beim Führerschein.
Deswegen bekommt ein LKW-Fahrer auch ein Knöllchen (neben der Regulierung des entstandenen Schadens) wenn er mit seinem zu hohen LKW unter eine Brücke knallt, die zu niedrig für seinen LKW war.
Dass heute mehr davon betroffen sind als früher, liegt einfach daran, dass die Fahrzeuge immer breiter werden und dass es vielleicht konsequenter verfolgt wird als früher, den wie vorher schon erwähnt ist dies schon ein alter Hut.
Insofern empfinde ich das nicht als Wegelagerei, gerade bei den zahmen "Ticket-Preisen", bei uns in DE im Vergleich zum Ausland...und um es gleich zu betonen, ich bin KEIN Polizist!
Jeder der so ein Ticket bekommt, sollte das mal als zahmen "Warnschuss" betrachten, sich mal wieder vertrauter mit seinem Auto zu machen, denn wenn man sich Überholmanöver in Baustellen mal anschaut, ist das teils echt abenteuerlich :eek1:

Als Wegelagerer empfand ich vielmehr früher die VoPos, die früher auf der Transitstrecke nach West-Berlin dort ohne jede Vorwarnung mobile Geschwindigkeits-Beschränkungsschilder auf einer vorigen 100er Strecke mit Tempo 50 aufstellten und dann 10 m dahinter mit dem Radar standen, um dann saftige Bussgelder in Westwährung zu kassieren:angry:
 
Jeder Fahrer ist verpflichtet, über die technischen Vorgaben (Länge Breite, Höhe, Gewicht, etc. ) seines Wagens Bescheid zu wissen, genau so wie er Bescheid darüber wissen muss wie fahrtüchtig er selbst und sein Wagen ist und der Fahrer steht dafür gerade, Punkt! Das lernt man auch beim Führerschein.
Deswegen bekommt ein LKW-Fahrer auch ein Knöllchen (neben der Regulierung des entstandenen Schadens) wenn er mit seinem zu hohen LKW unter eine Brücke knallt, die zu niedrig für seinen LKW war.
Dass heute mehr davon betroffen sind als früher, liegt einfach daran, dass die Fahrzeuge immer breiter werden und dass es vielleicht konsequenter verfolgt wird als früher, den wie vorher schon erwähnt ist dies schon ein alter Hut.
Insofern empfinde ich das nicht als Wegelagerei, gerade bei den zahmen "Ticket-Preisen", bei uns in DE im Vergleich zum Ausland...und um es gleich zu betonen, ich bin KEIN Polizist!
Jeder der so ein Ticket bekommt, sollte das mal als zahmen "Warnschuss" betrachten, sich mal wieder vertrauter mit seinem Auto zu machen, denn wenn man sich Überholmanöver in Baustellen mal anschaut, ist das teils echt abenteuerlich :eek1:

Als Wegelagerer empfand ich vielmehr früher die VoPos, die früher auf der Transitstrecke nach West-Berlin dort ohne jede Vorwarnung mobile Geschwindigkeits-Beschränkungsschilder auf einer vorigen 100er Strecke mit Tempo 50 aufstellten und dann 10 m dahinter mit dem Radar standen, um dann saftige Bussgelder in Westwährung zu kassieren:angry:


Was ein Blödsinn. :abgelehnt:
Ich bekomme alle paar Jahre ein neues Auto. Da ist mir völlig egal, ob das Ding jetzt 2,01 oder 2,07 m breit ist. Das interessiert mich nicht die Bohne. Hauptsache es fährt.
Ich muss mich mit meinen Wagen auch nicht vertraut machen. Wenn die Autos breiter werden, sollte man entsprechend die Straßenverkehrsordnung dem Stand der Dinge anpassen. Klar gibt es auch PKW´s wie den X6. Der ist schon sehr breit. Und wenn ich solch einen Wagen fahre, weiß ich dass der breit ist. Auch das der über 2,00 m breit ist. Das sind aber Ausnahmen. Es gibt mittel Werte für "normale" PKW´s. Dementsprechend muss eine Verkehrsführung im Baustellenbereich angepasst werden. Sollte auch nicht so schwer sein.
 
Moin, was mir auffällt ich fahre jede Woche ins Tiefste Bayern auf Montage mit einem Sprinter.
Die Baustelle beginnt dann kommt die Durchgezogene Linie und erst dann kommt das Hinweissschild mit der Breite
Das bedeutet ich muss die durchgezogene Linie über fahren.
Grüsse Jan
 
Eventuell Ordnungsamt?:ergibmich::a055:
:a055: Nee, auch nicht, ich bin nicht im Dienst des Staates, egal wie Du's drehen willst :wink:
Ich bin bloss jemand, der auf den Autobahnen in DE zuviel unverantowrtliches "Wildwest" sieht im Vergleich zum Ausland, was nicht nur aber auch den zu laschen Strafen in DE liegt.
Und bevor jetzt auch noch dieser Verdacht aufkommt: Ich bin keiner der Grünen der überall Tempo 100 fordert :tongue::wave:
 
Was ein Blödsinn. :abgelehnt:
Ich bekomme alle paar Jahre ein neues Auto. Da ist mir völlig egal, ob das Ding jetzt 2,01 oder 2,07 m breit ist. Das interessiert mich nicht die Bohne. Hauptsache es fährt.
Genau das sehe ich als falsch an, jeder der eine Maschine in irgendeiner Weise führt, die eine potentielle Bedrohung für andere sein kann, sollte sich darüber bewusst sein, was man mit seinem Gerät anstellen kann und was nicht...Du bist es offenbar nicht...:a045:
Solch eine Antwort bei einer eventuellen MPU und derjenige sähe seinen Lappen so schnell nicht wieder...

Ich muss mich mit meinen Wagen auch nicht vertraut machen. Wenn die Autos breiter werden, sollte man entsprechend die Straßenverkehrsordnung dem Stand der Dinge anpassen. Klar gibt es auch PKW´s wie den X6. Der ist schon sehr breit. Und wenn ich solch einen Wagen fahre, weiß ich dass der breit ist. Auch das der über 2,00 m breit ist. Das sind aber Ausnahmen. Es gibt mittel Werte für "normale" PKW´s. Dementsprechend muss eine Verkehrsführung im Baustellenbereich angepasst werden. Sollte auch nicht so schwer sein.
Wie oben schon geschrieben, als Führer einer Maschine bist Du absolut verpflichtet, Dich mit der Maschine vertraut zu machen.
Potentielles Szenario: Du fährst ein grosses Auto und kommst an eine kleine Holz-Brücke über einen Fluss (zB. in Norge) mit einer Höchstlast von X Tonnen. Du fährst rüber obwohl Deine Auto mehr wiegt, die Brücke bricht zusammen weil dich die Maße Deines Autos nicht interessieren. Wer ist verantortlich? Du der trotz Überschreitung der Höchstlast drüber fährst oder der Erbauer der Brücke, der seinen Brücke nicht Deinem Auto angepasst hat?:a0155:
Auf jeden Fall wärst Du besser dran gewesen wenn es Dich interessiert hätte:a010:
Und was ist ein mittlerer PKW? Selbst ein Golf ist heute mit Aussenpiegeln breiter als 2 m ( http://www.angurten.de/is/abmessungen/174-Golf+VI) und darf streng genommen auf so einer Spur nicht mehr fahren.
Was eine Gesetzesänderung/Änderung der STVO angeht, so bist du natürlich frei dieses anzuregen, durch Engagement in den entsprechenden Gremien voran zu bringen aber aktuell bedeutet das Schild, dass dort mit Autos von maximal 2 m Breite fahren dürfen - Deal with it!
 
Unwissenheit Schütz ja vor Straffe nicht.
Wenn man unterwegs ist siht man das viele Autofahrer noch viel mehr nicht wissen als das mit der Breite.
Das die Autos immer Breiter werden ist auch nicht das Problem des Gesetzgebers, sondern dessen der die Autos kauft.
Es zwingt einen keiner die immer größeren werdenden Autos zu kaufen, man kann auch mal eine Nummer runter gehen.
Auf Autobahnen ist in der Regel auf Baustellen ein 2,2m Breite Schild auf der Linken Spur da dürfen die meisten PKW fahren, aber auch nicht alle.

Gruß
Waldemar
 
Noch 'ne ganz andere Frage: Ich finde das Thema durchaus interessant :a020: aber was hat solch ein Thema in Norwegen-Angelforum verloren? Auch zum Unterforum "Anglerlatein" kann ich zur Zeit keinen echten Bezug finden :a0155: .:a010::a055:
 
Moin, was mir auffällt ich fahre jede Woche ins Tiefste Bayern auf Montage mit einem Sprinter.
Die Baustelle beginnt dann kommt die Durchgezogene Linie und erst dann kommt das Hinweissschild mit der Breite
Das bedeutet ich muss die durchgezogene Linie über fahren.
Grüsse Jan
Das wäre dann natürlich beschhhh...eiden gelöst, da hast Du vollkomen Recht!:a020:
Kleiner E-Mail-Hinweis an die zuständige Autobahn-Meisterei vielleicht gemacht?
 
Noch 'ne ganz andere Frage: Ich finde das Thema durchaus interessant :a020: aber was hat solch ein Thema in Norwegen-Angelforum verloren? Auch zum Unterforum "Anglerlatein" kann ich zur Zeit keinen echten Bezug finden :a0155: .:a010::a055:

Das Unterforum heißt aber ganz genau : "Anglerlatein und Themen, die sonst nicht passen" !!
Daher paßt datt schon !! :wink:
 
moin Benno,

das sehe ich nicht so, laber laber rababer, dafür gibt es andere foren ...

viele grüße aus olbernhau, micha

ps. sehen wir uns bei den MMAT?
 
Behörden zu informieren bringt nix.....ich habs mittlerweile aufgegeben.Jedesmal quasi"Majestätsbeleidignung" selten tut sich was,Informationen über Abänderungen gibt es nicht...macht man still und heimlich.Falsche Beschilderungen,unsinnige Zusatzschilder,Verkehrte Bordsteinführung bei Neubau,Baustellen sind zu mind. 50% falsch beschildert,etc....
Hätte ich was zu sagen würde ich fristlos Kündigen....Lang lebe der Vorgang und verwalte dich dabei selbs nennt sich das Motto!

Den ein oder anderen langjährigen Autofahrer würde eine "Wissenserweiterung" gut tun.Leider ist diese Bußgeldmöglichkeit(Verkehrsunterricht) vor langer Zeit ersatzlos gestrichen worden!
 
moin Benno,

das sehe ich nicht so, laber laber rababer, dafür gibt es andere foren ...

viele grüße aus olbernhau, micha

ps. sehen wir uns bei den MMAT?

Dann gehen die Meinungen aus einander !!
Ich denke es paßt und zwar wegen dem Unterforum-Namen ...,und Themen, die sonst nicht passen !
Ob in dem Thema dann laber rababa diskutiert wird, ist dann für mich ne andere Geschichte !!

Wenn du Samstag auf der MMAT bist, wird es sich wohl nicht vermeiden lassen, das wir uns sehen !! :zwinker:
 
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